Nachlese – Bistumssynode

60. ordentliche Bistumssynode

Vom 29. September bis 2. Oktober 2016 tagte in Mainz die 60. ordentliche Bistumssynode, an der dieses Mal zahlreiche Münchner als ordentliche Mitglieder teilnahmen: Neben Pfarrer Siegfried Thuringer und den drei gewählten SynodalInnen Liesel Bach, Martin Jautz und Manfred Schmuck war diesmal auch Pfarr­vikar Thomas Mayer als Mitglied der ständigen Geistlichkeit stimmberechtigt, Dirk Faulbaum und Peter Priller waren als Vertreter der Geistlichen im Ehrenamt auf der Synode und Anneliese Harrer als Mitglied der Synodalvertretung. Und dabei hatten wir auf dieser Synode gar keine eigenen Anträge gestellt…

Neben den 49 Anträgen gab es auch Zeit für die inhaltliche Arbeit. Nach der feierlichen Eröffnung befasste sich die Synode am ersten Abend mit einer ganzen Reihe von Anträgen zum Thema „Frieden“. Dabei wurde beschlossen, dass die alt-katholische Kirche ver­suchen wird, Frieden als ein Hauptthema in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen zu verankern und als Kirche Mitglied im Bündnis „Aufschrei, stoppt den Waffenhandel“ wird. Die nächste Synode wird sich einen ganzen Tag Zeit nehmen, um sich mit dem Thema Frieden zu beschäftigen.

Auf dieser Synode wurden zwei halbe Tage mit dem Themenbereich „Ehe, Sakrament, Partnerschaft“ gefüllt. Nach zwei Impulsreferaten von Bischof Dr. Matthias Ring und Prof. Dr. Andreas Krebs wurden in Kleingruppen einzelne Themen vertieft. Die Ergebnisse dieser Arbeiten wurden dann am nächsten Tag vorgestellt. Details dazu sind in der Novemberausgabe von Christen heute zu finden, die Impulsreferate sind auf der Website des Bistums zum Download verfügbar oder können über das Pfarrbüro angefordert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt war die Vorstellung der diakonischen Projekte aus den einzelnen Gemeinden, in der auch Thomas Mayer für uns das Projekt mit den Flüchtlingskindern in der Landsberger Straße vorstellte. Es gibt eine große Zahl von unterschiedlichen Projekten in den verschiedenen Gemeinden, von der Einzelflüchtlingsbetreuung bis zur Unterstützung von Projekten in Afrika. Hier wäre mehr Zeit für einen Austausch mit Gemeinden, die ähnliche Projekte haben, wünschenswert gewesen.

Aus der Vielzahl der Anträge will ich nur drei herausgreifen, die wir auch schon vor der Synode bei der Gemeindeversammlung bzw. im Gartenhausgespräch besprochen haben, vollständigere Berichte sind, wie gesagt, in Christen heute 11/2016 zu finden.

Auf der letzten Synode hatte die Gemeinde München einen Antrag gestellt, die Möglichkeit der Errichtung einer Filialgemeinde in der Synodal- und Gemeindeordnung zu verankern. Auf der letzten Synode wurde diese grundsätzlich begrüßt und durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt vorläufig in Kraft gesetzt. Auf dieser Synode wurde der Paragraph noch durch eine formale Definition der Auflösung der Filialgemeinde ergänzt und verabschiedet.

Der Antrag zur Neuregelung des Beitrittsverfahrens, der vom Landessynodalrat Bayern gestellt wurde, wurde ebenfalls angenommen. Damit ist die Zustimmung des Kirchenvorstands zu einem Beitritt nicht mehr notwendig, der Beitritt gilt als vollzogen, sobald der zuständige Seelsorger bzw. die zuständige Seelsorgerin den Beitrittsantrag entgegengenommen und gegengezeichnet hat.

Die Anträge zum Ordensrecht wurden am späten Samstagsabend verhandelt. Die Ausgangslage zu diesem Thema war insofern kompliziert, als dass neben den beiden Anträgen, die der Synode vorlagen, auch noch 2 Anträge aus der letzten Synode neu verhandelt gehörten. Diese vier Anträge bildeten drei unterschied­liche Möglichkeiten ab, nämlich

1.         gar kein Ordensrecht zu schreiben,

2.         einen weit gefassten Rahmen zu definieren, der die Anerkennung für unterschiedliche Formen von gemeinsamen geistlichen Leben möglich macht, oder

3.         ein klassisches Ordensrecht zu schreiben, wie es das bei unseren römisch-katholischen Geschwistern gibt.

Die Synode hat dann eine Grundsatzentscheidung dafür getroffen, einen weit gefassten Rahmen zu definieren. Die eigentliche Ordnung muss nun auf Basis dieser Entscheidung geschrieben werden, und kann dann hoffentlich auf der nächsten Synode verabschiedet werden.

Hier wurde, wie auch bei anderen Anträgen, deutlich, wie sehr sich die Synodalvertretung bemüht hat, die Anliegen der Anträge zu verstehen und ernst zu nehmen. Das empfand ich als wirklich angenehm. Ebenso gefiel mir, dass es auch Zeit für inhaltliche Arbeit gab und wir uns nicht ausschließlich mit Anträgen befassen mussten.

Dr. Liesel Bach

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