Unsere Kirche / Das Bistum

Synodalvertretung

Syno­dal­vertretung

Die Synodalvertretung ist nach SGO § 29 die ständige Vertretung der Synode. Ihr steht in der Leitung des Bistums die Mitwirkung sowie die Mitentscheidung zu. Sie trägt Sorge für die Entscheidungsfindung und Willensbildung im synodalen Leben.

„Die Synodalvertretung verwaltet die für allgemeine kirchliche Zwecke bestimmten Vermögen und hat darüber der Synode Rechnung zu legen. Der Bischof bedarf in allen Verwaltungshandlungen, die eine dauernde wirtschaftliche Verpflichtung des Bistums in sich schließen, der Zustimmung der Synodalvertretung. Die Synodalvertretung vollzieht die Urteile des Synodalgerichts bzw. Synodalobergerichts“ (SGO § 35).

Die Mitglieder der Synodalvertretung werden von der Synode mit absoluter Mehrheit gewählt.

 

Mitglieder der aktuellen Synodalvertretung

 
 
 
 

Auf der Suche?

Wir sind eine Kirche für alle. Oder besser: für alle, die wollen.
Auch Sie? Finden Sie eine Gemeinde vor Ort.

» Zur Gemeindesuche