Unsere Kirche

Geschichte

Geschichte

Die Anfänge der innerkirchlichen Auseinandersetzungen um das rechte Verhältnis von Glauben und kirchlicher Struktur, Spiritualität und Macht reichen bis weit in die Geschichte zurück. Noch im ersten Jahrtausend waren die einzelnen Landeskirchen und ihre Bischöfe selbständig. Leider flammte der Streit um den kirchlichen Führungsanspruch in Recht und Glauben immer wieder auf. Die Trennung zwischen der katholischen Kirche des Westens und der orthodoxen Ostkirchen (1054) sowie die Entstehung der protestantischen Kirchen (1517) sind nur zwei bekannte Beispiele neben vielen anderen Auseinandersetzungen.

Unabhängige katholische Kirche

Die katholische Kirche von Utrecht und deren Bischöfe waren bis 1702 weitgehend von Rom unabhängig. Die Alt-Katholische Kirche in Deutschland steht bis heute in der Tradition der selbständigen katholischen Kirchen. Ihr „Leitmotiv“ ist heute wie damals das Festhalten am Glauben und an den Ordnungen der einen Kirche, deren Mitte und Haupt Christus ist. Der Name „alt-katholisch“ entstand also im Hinblick auf die „alte“ Lehre der ungeteilten katholischen und apostolischen Kirche – in Abgrenzung zu den neuen Dogmen, die einen Bruch mit den alten Glaubensüberlieferungen darstellten und nicht mehr als katholisch im eigentlichen Sinn angesehen werden konnten.

Als nämlich 1870 in Rom beim Ersten Vatikanischen Konzil zum Glaubenssatz (Dogma) erhoben wurde, dass der Papst die oberste rechtliche Gewalt in der Kirche habe (Universaljurisdiktion) und in Fragen des Glaubens und der Sitte unfehlbare Entscheidungen treffen könne (Unfehlbarkeit), lehnten viele Katholiken diese Lehren als weder durch die Bibel noch durch die katholische Tradition begründbare Neuerungen ab. Sie hielten am „alten“ katholischen und apostolischen Glauben fest. Die Katholiken – Laien wie Priester –  die aus Gewissensgründen diese Dogmen nicht als Glaubenssätze annehmen konnten, wurden vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen (exkommuniziert) und mussten sich als eigenständige katholische Kirche organisieren. Das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland ist als eine selbständige und staatskirchenrechtlich anerkannte katholische Kirche auch Mitglied der Utrechter Union

Bischöflich-synodale Kirche

Die alt-katholische Tradition hat sich weiterentwickelt. Gemeinde und Bistum sind heute insgesamt synodal strukturiert: Das bezeichnet die Auseinandersetzung und manchmal auch das Ringen um den gemeinsamen Weg als katholische Kirche, berührt also die Frage, wie wir diesen katholisch-apostolischen Glauben als Kirche umsetzen und leben können. „Bischöflich“ drückt hingegen aus, dass dies für uns als katholische Kirche nicht außerhalb der apostolischen Nachfolge geschehen kann. Darum passt „bischöflich-synodal“ besser zu uns als ein rein „demokratisches“ Verständnis, weil so eben der gemeinsame Weg der Gläubigen als Kirche besser beschrieben wird.

Wir stehen als katholische Kirche in der Tradition der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche, deren Glaubensgrundlage und Selbstverständnis nicht verhandelbar sind. Die allgemeinen Konzilien der ungeteilten Kirche sind nach wie vor die Grundlage unseres Glaubens- und Kirchenverständnisses.

Offene Kirche

Biblische Aussagen und dynamisches kirchliches Leben verbinden sich. So ist z. B. für die Priester seit 1878 die vorgeschriebene Ehelosigkeit (Zölibat) als ein biblisch nicht begründbares Kirchengesetz abgeschafft worden. Denn die ehelose Lebensform ist keine Bedingung für die Übernahme kirchlicher Ämter und Aufgaben. Vielmehr bleibt sie als eine mögliche Form des christlichen Lebens und Teil der persönlichen Berufungsgeschichte in die Entscheidung des einzelnen Menschen gestellt. Wer sich zu einem Leben in freiwilliger Ehelosigkeit berufen fühlt, allein oder in einer (Ordens-) Gemeinschaft, sollte und kann diese Berufung natürlich auch in der alt-katholischen Kirche leben.

Auch Frauen steht der Dienst als Diakonin, Priesterin oder Bischöfin offen: Im Jahre 1996 wurden in Konstanz die ersten zwei Frauen zu Priesterinnen geweiht. Geschiedene und Wiederverheiratete wurden und werden nicht vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen. Wurde eine Ehe staatlich geschieden, gibt es die Möglichkeit einer nochmaligen kirchlichen Eheschließung