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Die Synode ist die Vertretung der gesamten Ortskirche, die alle zwei Jahre vom Bischof und der Synodalvertretung einberufen wird. Als oberstes Organ beschließt sie die Ordnungen und Satzungen des Bistums und hat in allen die Ortskirche betreffenden Fragen die letzte Entscheidung – ausgenommen die Bereiche, welche dem Bischof kraft seines Amtes vorbehalten sind.
Zwischen dem 29. September und dem 02. Oktober 2022 findet im Ehrbacher Hof in Mainz die 63. Ordentliche Bistumssynode statt.
Anträge, Beschwerden und Anfragen an die Synode konnten von den in § 10 der Synodal- und Gemeindeordnung (SGO) genannten Personen und Gremien bis zum 25. Mai 2022 (Antragsfrist) eingereicht werden, um auf der 63. Ordentlichen Bistumssynode auf die Tagesordnung zu kommen.
Das Heft mit den Anträgen an die 63. Ordentliche Bistumssynode kann hier als pdf heruntergeladen werden.
Die Tagesordnung der Synode kann hier als pdf heruntergeladen werden.
Der Bericht von Bischof Dr. Matthias Ring, den er auf der Synode gegeben hat, kann hier als pdf heruntergeladen werden.
Hier wird mit den Meldungen über die Beschlüsse der 63. Ordentlichen Bistumssynode und die getroffenen Wahlen informiert, sobald diese vorliegen.
Die Synodenbeschlüsse treten nach § 19 der Synodal- und Gemeindeordnung (SGO) mit der Veröffentlichung im Amtlichen Kirchenblatt in Kraft.
Der Synode sind die anderen Organe für ihre Amtsführung verantwortlich. Alle zwei Jahre wird eine Ordentliche Synode gehalten, die von Bischof und Synodalvertretung einberufen wird.
Mitglieder der Synode sind:
Dies ergibt in etwa ein Verhältnis von zwei Drittel Laien und einem Drittel Geistlichen.
Stimmberechtigte Mitglieder der Synode müssen mindestens zwei Jahre einer alt-katholischen Ortskirche angehören.
Fristgerecht hat das Bischöfliche Ordinariat die Anträge, welche die im November online tagende 62. Ordentliche Bistumssynode beraten hat, den Synodalen per Post zugesandt. Die Themen deckten wieder ein breites Spektrum ab von Fragen des Dienstrechts, der Umsetzung des Präventionskonzepts bis hin zur rechtlichen Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder der Ermöglichung digitaler Sitzungen der Synodalvertretung und der Kirchenvorstände.
Das Heft mit den Anträgen können Sie hier herunterladen.
Die 62. Ordentliche Bistumssynode hat u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Diese und alle weiteren Beschlüsse wurden mit der Veröffentlichung im Amtlichen Kirchenblatt Nr. 2/2021, welches auf der Bistumshomepage abrufbar ist, gültig.
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