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Die Synode ist die Vertretung der gesamten Ortskirche, die alle zwei Jahre vom Bischof und der Synodalvertretung einberufen wird. Als oberstes Organ beschließt sie die Ordnungen und Satzungen des Bistums und hat in allen die Ortskirche betreffenden Fragen die letzte Entscheidung – ausgenommen die Bereiche, welche dem Bischof kraft seines Amtes vorbehalten sind.
Am 18. September 2023 hat Bischof Matthias Ring mit Zustimmung der Synodalvertretung zur 64. Ordentlichen Bistumssynode vom 3. bis zum 6. Oktober 2024 nach Mainz eingeladen. Die Gemeinden waren aufgerufen, bis spätestens 18. Dezember 2023 ihre Synodalen zu wählen. Je angefangene 300 Gemeindemitglieder kann eine Gemeinde eine Synodale bzw. einen Synodalen wählen. Das Mandat der Gewählten erstreckt sich über zwei ordentliche Synoden.
Weitere stimmberechtigte Mitglieder der Synode sind der Bischof, die Mitglieder der gewählten Synodalvertretung, die Pfarrerinnen und Pfarrer, fünf gewählte Mitglieder der Geistlichen im Ehrenamt sowie ein Mitglied des Bundes der alt-katholischen Jugend (baj) und ein Mitglied des Bundes alt-katholischer Frauen (baf). Ohne Stimmrecht nehmen darüber hinaus die Pfarramtsanwärterinnen und -anwärter sowie die Geistlichen im Auftrag an der Synode teil.
Insgesamt setzt sich die Synode aus etwa 120 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von denen rund ein Drittel zur Geistlichkeit des Bistums gehört.
Anträge, Beschwerden und Anfragen, die auf der Synode behandelt werden sollen, müssen auf Gemeindeversammlungen oder in den antragsberechtigten Gremien eine Mehrheit finden, und konnten bis zum 21. Mai 2024 an die Kirchenleitung eingereicht werden.
Hier finden Sie alle Anträge (pdf-Dokument zum Herunterladen), die bei der Synode 2024 behandelt werden.
Hier finden Sie die Tagesordnung der Synode (pdf-Dokument zum Herunterladen).
Zwischen dem 29. September und dem 02. Oktober 2022 fand im Ehrbacher Hof in Mainz die 63. Ordentliche Bistumssynode statt.
Anträge, Beschwerden und Anfragen an die Synode konnten von den in § 10 der Synodal- und Gemeindeordnung (SGO) genannten Personen und Gremien bis zum 25. Mai 2022 (Antragsfrist) eingereicht werden, um auf der 63. Ordentlichen Bistumssynode auf die Tagesordnung zu kommen.
Das Heft mit den Anträgen an die 63. Ordentliche Bistumssynode kann hier als pdf heruntergeladen werden.
Die Tagesordnung der Synode kann hier als pdf heruntergeladen werden.
Der Bericht von Bischof Dr. Matthias Ring, den er auf der Synode gegeben hat, kann hier als pdf heruntergeladen werden.
Hier wird mit den Meldungen über die Beschlüsse der 63. Ordentlichen Bistumssynode und die getroffenen Wahlen informiert, sobald diese vorliegen.
Die Synodenbeschlüsse treten nach § 19 der Synodal- und Gemeindeordnung (SGO) mit der Veröffentlichung im Amtlichen Kirchenblatt in Kraft.
Der Synode sind die anderen Organe für ihre Amtsführung verantwortlich. Alle zwei Jahre wird eine Ordentliche Synode gehalten, die von Bischof und Synodalvertretung einberufen wird.
Mitglieder der Synode sind:
Dies ergibt in etwa ein Verhältnis von zwei Drittel Laien und einem Drittel Geistlichen.
Stimmberechtigte Mitglieder der Synode müssen mindestens zwei Jahre einer alt-katholischen Ortskirche angehören.
Fristgerecht hat das Bischöfliche Ordinariat die Anträge, welche die im November online tagende 62. Ordentliche Bistumssynode beraten hat, den Synodalen per Post zugesandt. Die Themen deckten wieder ein breites Spektrum ab von Fragen des Dienstrechts, der Umsetzung des Präventionskonzepts bis hin zur rechtlichen Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder der Ermöglichung digitaler Sitzungen der Synodalvertretung und der Kirchenvorstände.
Das Heft mit den Anträgen können Sie hier herunterladen.
Die 62. Ordentliche Bistumssynode hat u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
Diese und alle weiteren Beschlüsse wurden mit der Veröffentlichung im Amtlichen Kirchenblatt Nr. 2/2021, welches auf der Bistumshomepage abrufbar ist, gültig.
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