Schutzkonzept

Prävention

Die alt-katholische Kirche hat auf ihrer Synode im November 2021 die kirchenrechtliche Ordnung für den Umgang mit sexualisierten Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt zum Schutz von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen beschlossen.

Alle Personen, die mit der Betreuung von Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsene betraut sind, sind verpflichtet, die Regelungen der Prävention zu erfüllen.

Regelungen der Prävention im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland

1. Alle Personen, die mit Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen in unserer Kirche arbeiten, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.

2. Die Selbstverpflichtungserklärung stellt eine hohe Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden im Rahmen der Fürsorgepflicht für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene dar. Sie beinhal­tet verbindliche und konkrete Verhaltensregeln, die bei der Übernahme von Verantwortung in der Arbeit mit Minderjährigen und schutzbedürftigen Erwachsenen wesentlich sind.

3. Eine Teilnahme an einer Schulung ist verbindlich.
Sie vermittelt, wie man vor sexualisierten Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt schützt und informiert über die Handlungspläne in un­serem Bistum. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Status des Haupt- oder Ehrenamts und nach den Kriterien des regelmäßigen oder sporadischen Kontakts zur Zielgruppe.

Weitere Informationen erhalten sie bei der Präventionsbeauftragten.

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