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Die alt-katholische Kirche hat auf ihrer Synode im November 2021 die kirchenrechtliche Ordnung für den Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt zum Schutz von Minderjährigen und hilfsbedürftigen Erwachsenen beschlossen. Mit diesen Regelungen zur Prävention sollen sexuelle Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt durch Verantwortliche in unserer Kirche verhindert werden.
Alle Personen, die mit der Betreuung von Minderjährigen betraut sind, sind verpflichtet, die Regelungen der Prävention zu erfüllen.
Die Präventionsbeauftragten koordinieren und steuern die Präventionsarbeit im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland. Sie stellen sicher, dass alle Verantwortlichen unserer
Kirche gemäß den Ausführungsbestimmungen der SGO Kapitel 11 die verpflichtenden Kriterien einhalten und dass sie ausreichend in der Präventionsarbeit geschult sind. Sie entwickeln das Präventionskonzept weiter.
Weitere Informationen erhalten sie bei der Präventionsbeauftragten.
(perspektivisch für die Zukunft)
Wir sind eine Kirche für alle. Oder besser: für alle, die wollen. Auch Sie? Finden Sie eine Gemeinde vor Ort.