Schutzkonzept

Prävention

Die alt-katholische Kirche hat auf ihrer Synode im November 2021 die kirchenrechtliche Ordnung für den Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt zum Schutz von Minderjährigen und hilfsbedürftigen Erwachsenen beschlossen. Mit diesen Regelungen zur Prävention sollen sexuelle Grenzverletzungen und sexuelle Gewalt durch Verantwortliche in unserer Kirche verhindert werden.

Alle Personen, die mit der Betreuung von Minderjährigen betraut sind, sind verpflichtet, die Regelungen der Prävention zu erfüllen.

Regelungen der Prävention im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland

  1. Alle Personen die mit Minderjährigen in unserer Kirche arbeiten, legen ein erweitertes Führungszeugnis vor.
  2. Die Selbstverpflichtungserklärung stellt eine hohe Verbindlichkeit für alle Mitarbeitenden im Rahmen der Fürsorgepflicht für Minderjährige und schutzbedürftige Erwachsene dar. Sie beinhaltet verbindliche und konkrete Verhaltensregeln, die bei der Übernahme von Verantwortung in der Arbeit mit Minderjährigen wesentlich ist.
  3. Eine Teilnahme an einer Schulung ist verbindlich. Sie vermittelt, wie man vor sexuellen Grenzverletzungen und sexueller Gewalt schützt und informiert über die Handlungspläne in unserem Bistum. Der Umfang der Schulung richtet sich nach dem Status des Haupt- oder Ehrenamts und nach den Kriterien des regelmäßigen oder sporadischen Kontakts zur Zielgruppe.

Aufgaben der Präventionsbeauftragten

Die Präventionsbeauftragten koordinieren und steuern die Präventionsarbeit im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland. Sie stellen sicher, dass alle Verantwortlichen unserer

Kirche gemäß den Ausführungsbestimmungen der SGO Kapitel 11 die verpflichtenden Kriterien einhalten und dass sie ausreichend in der Präventionsarbeit geschult sind. Sie entwickeln das Präventionskonzept weiter.

Weitere Informationen erhalten sie bei der Präventionsbeauftragten.

Downloads:

Impulse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

(perspektivisch für die Zukunft)

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