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Mitglied in der alt-katholischen Kirche wird man durch die Taufe oder durch Beitritt.
Die Taufe ist das Grundsakrament und Zeichen der Zugehörigkeit zur christlichen Kirche. Was geschieht bei einer Taufe? Ein (e) besondere(r) Beauftragte(r) der Kirche (PriesterIn, DiakonIn), gießt Wasser über den Kopf des Täuflings und spricht dabei die Worte: „N. ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
In der alt-katholischen Kirche überwiegt noch immer die Praxis der Kindertaufe auf Bitten der Eltern. In den vergangenen Jahren hat aber auch die Zahl der jugendlichen und erwachsenen TaufbewerberInnen deutlich zugenommen. Mit der Taufe wird man Christ und damit auch Mitglied einer Kirche.
Es gibt im Grunde keine alt-katholische, evangelische, römisch-katholische oder andere Taufe, sondern nur die eine Taufe in die eine Kirche Jesu Christi. Allerdings geschieht die Taufe immer innerhalb einer konkret verfassten Kirche bzw. Gemeinde.
Seine Kirchen- und damit Konfessionszugehörigkeit kann und muss jeder mündige Christ selbst bestimmen.
Die Taufe ist jedoch einmalig und endgültig, gleich zu welcher Konfession man gehört oder ob man ganz oder zeitweilig zur Kirchenmitgliedschaft auf Distanz geht.
Wer in einer anderen Konfession getauft wurde und seinen Beitritt zur alt-katholischen Kirche erklärt, wird deshalb nicht noch einmal getauft.
Getaufte, die alt-katholisch werden möchten, tun dies durch die Erklärung ihres Beitritts beim zuständigen alt-katholischen Pfarramt. Der Vorgang ist folgender:
Hier können Sie ein Formular für den Beitritt herunterladen.
Weitere Auskünfte zu Taufe und Taufvorbereitung (Katechumenat) oder zum Beitrittsverfahren erhalten Sie im
Alt-Katholischen Pfarramt St. WillibrordPfarrer Siegfried ThuringerAdalbertstraße 3280799 MünchenTel: (089) 39 34 33Fax: (089) 39 12 54e-mail: muenchen(at)alt-katholisch.de
Info zur Kirchensteuer: In Bayern werden von den anerkannten Religionsgemeinschaften 8 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer als Kirchensteuer erhoben, allerdings erst ab einem Jahreseinkommen, das bei Ledigen ca. 11.000 € brutto beträgt und bei Verheirateten ca. 21.000 € brutto. Für Arbeitslose und Rentner fällt in der Regel keine Kirchensteuer an, wenn nicht weitere Einkünfte vorhanden sind. Zusätzlich erhebt die Kirchengemeinde ein Kirchgeld von 10,- € jährlich pro Einkommensempfänger.
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