Bistumssynode 2014


Vom 2. bis 5. Oktober 2014 fand in Mainz die 59. Ordentliche Bistumssynode statt. Dabei wurden insgesamt 61 Anträge vorgelegt, die sich in fünf große Themenkomplexe (Personal, Finanzen, Ordnungen und Satzungen, Kommissionen und weitere Themen) aufteilten, wobei eine Vielzahl der Anträge sich um Änderungen in unserem Recht drehten, um die Synodal- und Gemeindeordnung auf einen aktuellen Stand zu halten. Außerdem gab es Wahlen zur Synodalvertretung, in die Anneliese Harrer wiedergewählt wurde, und für die verschiedenen Gremien auf Bistumsebene, wie die Finanz- und Rechtskommission.

In einem Gartenhausgespräch im September hatten wir aus den Anträgen einige Themen besprochen, die für unsere Gemeinde besonders interessant sind. Hier will ich kurz einige der Ergebnisse darstellen.

So hatte die Gemeinde München einen Antrag zur Gründung von Teilgemeinden gestellt, der auf der Synode angenommen wurde. Dabei geht es darum, der Situation, so wie sie bei uns aktuell im Bezug auf Bad Tölz weitgehend schon gelebt wird, auch einen rechtlichen Rahmen zu geben. In dem Antrage wird festgelegt, welche Randbedingungen für einen solche Teilgemeinde gelten, d.h. auf welches Gebiet sie sich erstreckt, dass sie mehr sein muss als eine Gottesdienststation, sondern wesentliche Aspekte des Gemeindelebens selbstständig abdeckt, das sie das Recht hat, eigene Konten zu führen und eigene Teilgemeindeversammlungen abzuhalten. Neu ist die Idee, dass die Teilgemeinde einen Beirat, der das Gemeindeleben vor Ort unterstützt, wählen kann. Die Teilgemeinde soll in den Bereichen, in denen sie selbstständig handeln kann, dazu auch befähigt werden, in den Bereichen, in denen das Kirchenrecht betroffen ist, wie z.B. beim Führen von Matrikelbücher oder bei der Wahl des Kirchenvorstands, bleibt sie auch weiterhin Teil der Gesamtgemeinde.

In einem anderen Antrag ging es darum, die Wahlordnung für den Kirchenvorstand zu verändern, dabei bekam der Vorschlag der Rechtskommission jedoch keine absolute Mehrheit, so dass es keine Änderung des geltenden Rechts gibt. Das Thema wird auch auf der nächsten Synode wohl nochmals besprochen werden. Der Antrag, die Dauer der Wahlperiode für Kirchenvorstände von 6 auf 4 Jahre zu verkürzen, ist nicht angenommen worden, so dass es bei den 6 Jahren bleibt, wobei alle 3 Jahre die Hälfte des Kirchenvorstands neu gewählt wird.

Die Anträge zur Definition einen Ordensrechts wurden nicht behandelt, sondern auf die nächste Synode vertagt. Es gab zwei völlig verschiedene Ansätze, einen der Rechtskommission, einer der bayerischen Pastoralkonferenz, so dass die Diskussion wahrscheinlich wirklich zeitaufwändig geworden wäre.

Ein anderer Vorschlag der bayerischen Pastsoralkonferenz bezog sich auf die Gründung einer Kommission, die sich mit dem alt-katholischen Verständnis des Ehesakraments beschäftigen sollte. Die Kommission selbst wurde abgelehnt, doch hat der Bischof zugesagt, dass Thema auf vielen unterschiedlichen Ebenen im Bistum anzusprechen, so das ein Diskussionsprozess dazu in Gang kommt.

Der Bischof berichtete von den Ergebnissen des Dialogs der Utrechter Union mit der Kirche von Schweden. Der Abschlussbericht dieses Dialogs empfiehlt das Feststellen der vollen kirchlichen Gemeinschaft zwischen der Utrechter Union und der Kirche von Schweden. Die Synode hat beschlossen, den Bischof zu bitten, sich dafür einzusetzen. Da es in München auch eine schwedische Gemeinde gibt, kann es sein, dass sich dadurch für uns neue ökumenische Kontakte ergeben.

Leider gab es nur wenig Zeit, um Themen zu diskutieren, die nicht direkt im Recht verankert waren.

Schon bei den Berichten der Kommission war eine gewisse Müdigkeit spürbar, und auch die „weiteren Themen“ , die oft gesellschaftliche Relevanz hatten, wurden eher kurz diskutiert., Es wurde ein Arbeitskreis beschlossen, der Themen der sozialen Gerechtigkeit aufgreifen will, ein Antrag, der die Bundestagsabgeordneten auffordert, sich dafür einzusetzen, dass Waffenexporte im Bundestag – und damit öffentlich – diskutiert und beschlossen werden, wurde angenommen. Zum Thema „Missbrauch“ lag eine Stellungnahme der Rechtskommission vor. Hier wird die Synodalvertretung Experten berufen, die gemeinsam überlegen, wie Richtlinien für unsere Kirche aussehen können.

Insgesamt war die Synode durch viel Arbeit und lebhafte Diskussionen geprägt. Angesichts der vielen Anträge erinnerte uns der Bischof im Eröffnungsgottesdienst daran, dass wir Synode auch feiern. Das wurde in den gemeinsamen Gottesdiensten, und in den informellen Treffen, wie der abendlichen Synodennachbereitung bei Dr. Flotte (einem Gasthaus in Mainz) sichtbar.

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