Unsere Kirche / Ökumene

Anglikanische Kirche

Anglikanische Kirche

Wir leben in voller Kirchengemeinschaft mit der anglikanischen Kirche. Die Anglikaner sind eine große weltweite Gemeinschaft. In der Lambeth-Konferenz, die alle zehn Jahre zusammentritt und unter dem Vorsitz des Primas von England steht, sind 37 selbstständige Kirchen vereint.

Schon 1867 hatte die Anglikanische Gemeinschaft den internationalen Zusammenschluss der Konfessionen im Sinne von Konfessionsfamilien befürwortet. So lag nahe, dass Ignaz von Döllinger, der bereits vor 1870 Verbindungen zu den Anglikanern hatte, schon 1871 bis 1875 mit ihnen in ökumenische Gespräche eintrat. Der Dialog wurde fortgeführt. 1878 legte die Lambeth-Konferenz erstmals ihre Haltung gegenüber den sich formierenden alt-katholischen Kirchen dar. Weitere Erklärungen folgten 1888 und 1897. 1883 beschloss die Synode der deutschen alt-katholischen Kirche, Anglikaner zur Kommunion bei alt-katholischen Eucharistiefeiern einzuladen. 

Der weitere Weg führte 1925 zur Anerkennung der anglikanischen Weihen durch die Kirche von Utrecht und durch die Internationale Bischofskonferenz und 1931 zum „Bonner Abkommen“ (Bonn Agreement) zwischen den Kirchen der Anglikanischen Gemeinschaft und allen alt-katholischen Kirchen der Utrechter Union. Die Art und Weise dieser Übereinstimmung ist ein ökumenisches Modell, das aufzeigt, wie aus Kommunionsgemeinschaft Kirchengemeinschaft wachsen kann. 

Als Ergebnis der vorangehenden theologischen Gespräche wurde die Übereinstimmung in allen wesentlichen Glaubensfragen festgestellt. Entscheidend waren die vier Punkte des „Lambeth-Quadrilaterals“ von 1888: die Heilige Schrift, Taufe und Eucharistie als Hauptsakramente, das Glaubensbekenntnis und das historische Bischofsamt. 

Die drei Grundsätze des Bonn Agreement

  1. Jede Kirchengemeinschaft erkennt die Katholizität und Selbstständigkeit der anderen und hält die eigene aufrecht. 
  2. Jede Kirchengemeinschaft stimmt der Zulassung von Mitgliedern der anderen zur Teilnahme an den Sakramenten zu. 
  3. Volle Kirchengemeinschaft (Full Communion) verlangt von keiner Kirchengemeinschaft die Annahme aller Lehrmeinungen, sakramentalen Frömmigkeit oder liturgischen Praxis, die der anderen eigentümlich ist, sondern schließt in sich, dass jede glaubt, die andere halte alles Wesentliche des christlichen Glaubens fest. 

Der dritte Grundsatz macht deutlich, dass eine so verstandene Kirchengemeinschaft nichts vom Eigenleben der Kirchen wegnimmt oder verwischt, sondern dass sie vielmehr gemeinsam Abbild des Reichtums und der Fülle Christi sind und Einheit in Christus darstellen. 

Die alt-katholischen Kirchen der Utrechter Union stehen heute in voller Kirchen- und Sakramentsgemeinschaft mit den Anglikanern bis hin zum Pfarrertausch. Die Utrechter Union ist in der Lambeth-Konferenz und im Anglican Consultative Council (ACC) vertreten.

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