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Die Gleichberechtigung aller Menschen ist ein Grundsatz unseres Glaubens. Es gibt für uns deshalb auch keinen Grund, warum Frauen kein geistliches Amt ausführen sollten. Am Pfingstmontag, 27. Mai 1996, weihte Bischof Joachim Vobbe die Diakoninnen Regina Pickel-Bossau und Angela Berlis in Konstanz zu Priesterinnen.
Die Priesterinnenweihe war das Ergebnis eines langen Prozesses – und einer in unseren Augen überfälligen Reform. Aktuell haben wir hauptamtlich eine Generalvikarin, drei Pfarrerinnen und eine Pfarrvikarin sowie sechs Priesterinnen und eine Diakoninnen im Ehrenamt.Hier können Sie den Weg bis zur ersten Priesterinnenweihe nachvollziehen.
1871
Dr. Johann Friedrich von Schulte, Prof. jur. in Bonn (Geschichte des Altkatholizismus, S. 343) zum Münchner Kongreß 1871:„Die beiden öffentlichen Versammlungen im Glaspalast zählten an 8000 Zuhörer und zwar nur Männer, da der vorsichtige Vorstand des Münchner Komitees, Herr Oberstaatsanwalt v. Wolf, die Teilnahme von Frauen gemäß dem bairischen Vereinsgesetz für unzulässig hielt, weshalb ausdrücklich Frauen ausgeschlossen wurden.“
1890
Altkatholisches Frauenblatt Nr. 21 (1886 gegründet):„Unser Meister und Heiland hat uns alle gerufen, auch die Frauen, von denen zwar in religiösen Fragen nie viel die Rede war, die man beim Wirken am geistigen Wohle der Menschheit kaum mitzählt, die aber doch, wie unser hochverehrter Herr Geheimrath von Schulte am Vorabend der letzten Synode öffentlich anerkannte, für unsere Nation eine große Bedeutung haben.“„Um hier den rechten Weg zu finden, müssen sich die Frauen vor allem selbst klar werden über das, was sie Gott, sich selbst und der Menschheit schuldig sind, eingedenk des höchsten Gebotes: Liebt Gott über Alles und deinen Nächsten wie dich selbst.“„Die Frauen haben nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht am Wohl und Wehe ihrer Mitmenschen teilzunehmen und tatkräftig mitzuwirken, daß das Reich Gottes, d. h. Liebe und Wahrheit, sich immer mehr ausbreitet auf Erden.“
1912
1918
1919
Der Vorstand des Bundes Alt-Katholischer Frauen Deutschlands stellt bei Bischof Georg Moog den Antrag, Frauen das kirchliche Wahlrecht zu gewähren.
1920
Die Synode beschließt das Frauenstimmrecht.
1921
1921 wird zum ersten Mal am 1. Advent der Frauensonntag (durch bischöfliche Anordnung genehmigt) gefeiert.
1957
Bischof Johann Josef Demmel an die Frauenvereine:“ … daß ich die Mitarbeit der Frauen nicht nur begrüße und für wünschenswert, sondern für lebensnotwendig halte, habe ich schon öfters ausgesprochen … ich habe die Gemeinden aufgefordert, den Frauen die Gleichberechtigung durch die Berufung in die verantwortlichen Stellen (wie der Gemeindeleitung) mehr als bisher gewähren zu wollen …“
1960er
Anlässlich der Unionspläne zwischen bischöflichen und nichtbischöflichen Kirchen in Sri Lanka und Nordindien/Pakistan gibt es eine kurze, die Frauenordination ablehnende Stellungnahme der Internationalen Alt-Katholischen Bischofskonferenz (IBK) der Utrechter Union.
1971
Während der Internationalen Alt-Katholischen Theologenkonferenz (IAKTh) hält der niederländische Pfarrer Teunis Horstman ein Referat zugunsten der Frauenordination, das in der deutschen „Alt-Katholischen Kirchenzeitung“ abgedruckt wird und Leserreaktionen hervorruft.
1974 bis 1978
Angeregt durch die ÖRK-Studie „Männer und Frauen in der Kirche“ beschäftigt sich der Bund Alt-Katholischer Frauen (baf) Deutschlands intensiv mit dem Thema.
1976
Die Internationale Alt-Katholische Bischofskonferenz der Utrechter Union (IBK) beschließt die Nichtzulassung von Frauen zum dreifachen apostolischen Amt des Diakons, Priesters und Bischofs. Begründung: Die Tradition der Kirche kennt keine Frauen im sakramentalen Amt; Jesus hat zu Aposteln nur Männer berufen.Obwohl die Geschäftsordnung der IBK bei solchen Beschlüssen Einstimmigkeit vorsieht, wird dieser Beschluss trotz einer Gegenstimme veröffentlicht. Der Beschluss löst in den nachfolgenden Jahren einen lebhaften und sehr intensiven Gesprächsprozess aus. Neue exegetische und historische Erkenntnisse führen dazu, dass sich in Deutschland 1981 die Bistumssynode für eine (Wieder-)Einführung des Diakonats der Frau ausspricht. Der Protest gegen diesen Beschluss – er kommt von der Synodalvertretung und vom Bund Alt-Katholischer Frauen Deutschlands (baf) und vielen einzelnen – konzentriert sich in erster Linie auf das Diakonat der Frau.
Seit 1977
Seit 1977 nehmen Frauen am theologischen Fernkurs teil.
1982
Die IBK stellt fest, dass dem Diakonat der Frau nichts im Wege steht; sie überlässt eine eventuelle Wiedereinführung den jeweiligen Ortskirchen.
1984
Die Internationale Alt-Katholische Theologenkonferenz stellt fest, dass die Argumente, aufgrund derer Frauen vom priesterlichen Amt ausgeschlossen worden sind, auf überholten nichttheologischen Voraussetzungen beruhen. Dies mache ein Überdenken der Frauenordinationsfrage notwendig. Damit setzt ein neuer Gesprächsprozess ein, der nicht nur in den Kirchen der Utrechter Union geführt wird, sondern auch einen theologischen Diskurs undErfahrungsaustausch mit anderen Kirchen der Ökumene, insbesondere mit der Anglikanischen Kirchengemeinschaft, umfasst.
1986
Der Bund Alt-Katholischer Frauen Deutschlands (baf) stellt bei Bischof und Synodalvertretung den Antrag, eine Beauftragte für Mission und Entwicklung zu bestellen. Dr. Ilse Brinkhues wird zur ersten Beauftragten für Mission und Entwicklung berufen.
1987
In der Schweiz werden vier Frauen zu Diakoninnen geweiht. 1988 wird zum erstem Mal in Deutschland eine Frau zur Diakonin geweiht. 1991 geschieht dies in Österreich.
1988
Am 26. November wird die erste Diakonin in Deutschland geweiht.Am 8. Dezember findet in Bonn ein Gespräch zwischen dem Büro der Internationalen Bischofskonferenz (IBK-Büro) und den Vorsitzenden der Frauenverbände der Niederlande, Schweiz und Deutschlands statt, in dem die Frauen darauf drängen, die Gespräche in den Kirchen der Utrechter Union zur Frauenordination nicht zu verschleppen.
1989
1989 sammelt der baf viele Unterschriften, mit denen sich die Unterzeichnenden mit dem Wunsch auf baldmögliche Behandlung der Frage der Frauenordination in der IBK solidarisch erklären. Das IBK-Büro lehnt die 1988 vereinbarten weiterführenden Gespräche mit den Frauenverbänden ab. Es verweist auf die Zuständigkeit der Ortsbischöfe. Am 3. Mai beschließt die deutsche Bistumssynode in Mainz die Ordination der Frauen für das dreigeteilte Amt: Diakonin, Priesterin, Bischöfin. Mit Rücksicht auf die Schwesterkirchen wird die sofortige Ausführung zurückgestellt. Der damalige Bischof Dr. Sigisbert Kraft erhält den Auftrag, die Einvernehmlichkeit mit den anderen Kirchen der Utrechter Union anzustreben. Die deutsche Bistumssynode spricht sich für die vollständige Öffnung des geistlichen Amtes für Frauen aus. Begründung: Weder eine lokale Synode noch ein ökumenisches Konzil haben im Laufe der Kirchengeschichte Einwände aus Glaubensgründen vorgebracht. Die Gott-Ebenbildlichkeit des Menschen und die Berufung der Getauften zur Teilnahme am Priestertum Jesu Christi erfährt im besonderen Amt einen sichtbaren Ausdruck.
1991
1991 findet in Wislikofen (Schweiz) eine internationale Konferenz der Kirchen der Utrechter Union zur Frage der Frauenordination statt, auf der die Bischöfe zu keinem Ergebnis kommen. Die deutsche Bistumssynode beschließt auf Antrag des Bischofs Dr. Sigisbert Kraft einen nochmaligen unbefristeten Aufschub.
1992
Der Bund Alt-Katholischer Frauen Deutschlands (baf) begründet die „Projektgruppe Dekade – International“, um für die Frauenanliegen in unseren Kirchen mehr Grundlagen zu erforschen und Visionen zu entwickeln. In dieser Projektgruppe arbeiten Frauen aus den Niederlanden, Österreich und Deutschland zusammen.
1994
Die 51. Ordentliche Bistumssynode beschließt in geheimer Abstimmung mit 130 Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung: „In der Kirche haben Männer und Frauen die gleichen Rechte. Insbesondere können Frauen und Männer gleichermaßen zum apostolischen Dienst des Diakonats, Presbyterats und Episkopats ordiniert werden.“ Der 2. Beschluss dieser Synode erklärt in geheimer Abstimmung mit 124 Ja- Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: „… Frauen im Bereich des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland von jetzt an den gleichen Zugang zum ordinierten Amt [haben] wie Männer.“ Das bedeutet, dass in der Kirche Männer und Frauen die gleichen Rechte haben und insbesondere Frauen und Männer gleichermaßen zum apostolischen Dienst des Diakonats, Presbyterats und Episkopats ordiniert werden können. Diese Bestimmung wird in der Synodal- und Gemeindeordnung des deutschen Bistums festgeschrieben.
1995
Ende Januar findet in Rastatt das Seminar „FRAUEN ALS BOTSCHAFTERINNEN UM GOTTES WILLEN“ statt, das dem Austausch über unsere Vorstellungen, Ängste und Wünsche in Bezug auf das noch ungewohnte Amt einer Pfarrerin dient. Dieses Seminar sollte auch eine Reflexion über die Bedeutung der Frauenordination für das Leben in der Kirche innerhalb der ‚Ökumenischen Dekade Solidarität der Kirchen mit den Frauen‘ ermöglichen.
Januar 1996
Bischof Joachim Vobbe kündigt nach Befragung verschiedener Gremien die Priesterinnenweihe von Angela Berlis und Regina Pickel-Bossau endgültig für Pfingstmontag, den 27. Mai 1996 an.
Februar 1996
In einem Hirtenbrief an die Gemeinden des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland erläutert Bischof Joachim Vobbe ausführlich die biblischen, theologischen und kirchengeschichtlichen Aspekte, die für die Ordination von Frauen richtungsweisend sind.
Pfingstmontag 1996
Bischof Joachim Vobbe weiht die Diakoninnen Regina Pickel-Bossau und Angela Berlis zu Priesterinnen.
Juli 1997
Die IBK trifft sich zum zweiten Mal zu einer Sondersitzung über die Frauenordination. In einer Erklärung stellt die IBK fest, „dass in der Frage der Frauenordination zur Zeit keine einstimmige Entscheidung möglich ist“.
Oktober 1997
Die Synode der alt-katholischen Kirche Österreichs beschließt die Einführung der Frauenordination. Die erste Weihe erfolgt noch im selben Jahr.
Juni 1998
Die Synode der christkatholischen Kirche der Schweiz beschließt in erster Lesung: „Mit dem apostolischen Amt von Bischof, Priester und Diakon werden durch die Kirche sowohl Männer als auch Frauen betraut.“ Dieser Beschluss wird erst durch Bestätigung der nächsten Synodensession (1999) rechtskräftig.
Oktober 1998
Die Synode der alt-katholischen Kirche der Niederlande empfiehlt den Bischöfen die Einführung der Frauenordination. Die Bischöfe hatten zuvor erklärt, dass sie für die Weihe von Frauen sind.
1999
Die Synode der christkatholischen Kirche der Schweiz bestätigt in zweiter Lesung ihren Beschluss von Juni 1998. Damit ist dieser rechtskräftig.
September 1999
Die erste Frau in der alt-katholischen Kirche der Niederlande erhält die Priesterweihe.
19. Februar 2000
Die erste Frau in der christkatholischen Kirche der Schweiz erhält die Priesterweihe.
24. Juni 2023
Am 24. Juni 2023 wurde in Wien mit Maria Kubin (58) für die altkatholische Kirche Österreichs die erste Frau innerhalb der Utrechter Union von Erzbischof Bernd Wallet (Utrecht) zur Bischöfin geweiht.
12. August 2023
Nachdem die Synode der alt-katholischen Kirche in der Tschechischen Republik am 14. Oktober 2022 beschlossen hatte, alle Stufen des apostolischen Amtes für Frauen zu öffnen, empfinden am 12. August 2023 mit den beiden Diakoninnen Noemi Kosourová (Havlíčkův Brod / Deutschbrod) und Darina Bártová (Prag) die ersten beiden Frauen in Tschechien von Bischof Pavel Stránský die Priesterinnen-Weihe.
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