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Wie steht die alt-katholische Kirche zu …? Welche Position bezieht die alt-katholische Kirche in der Frage …? Solche und ähnliche Fragen werden immer wieder gestellt. Einige davon versuchen wir hier zu beantworten.
Mitglied in der alt-katholischen Kirche zu werden ist ganz einfach. Die einzige Grundvoraussetzung ist die Taufe.
Wenn Sie noch nicht getauft sind, aber Christin bzw. Christ in der alt-katholischen Kirche werden wollen, ist das auch kein Problem. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer der in Ihrer Nähe befindlichen Gemeinde in Verbindung. Mit ihr oder ihm können Sie dann alles Weitere für die Vorbereitung auf die Taufe klären.
Wenn Sie bereits getauft sind, erklären Sie schriftlich Ihren Beitritt in dem für Sie zuständigen Pfarramt. Auch dazu suchen Sie bitte das Gespräch mit der entsprechenden Pfarrerin bzw. dem entsprechenden Pfarrer. Von ihm bzw. ihr bekommen Sie dann auch die Vordrucke für die Beitrittserklärung.
Übrigens: Wo sich die für Sie nächste Gemeinde befindet, erfahren Sie auf dieser Website unter der Rubrik „Gemeinden“. Wir freuen uns auf Sie!
Unter Dogma versteht man eine von der Gesamtkirche verbindlich festgelegte Lehraussage, die die Funktion hat, „die freie Glaubensentscheidung vor dem Abgleiten in den Halb- oder in den Irrglauben zu schützen“. Grundlage für ein Dogma ist dabei, dass es sich um eine Lehre handelt, die in Schrift und gesamtkirchlicher Tradition begründet ist. Mit anderen Worten: Ein Dogma stellt die Übereinstimmung aller rechtgläubigen Christinnen und Christen in einem bestimmten Punkt der Glaubenslehre dar. Dogmen richtig zu verstehen, verlangt jedoch einige Übung – vor allem, wenn sie in früherer Sprache und Denkweise verfasst wurden.
Die alt-katholische Kirche hält fest an den allgemein anerkannten dogmatischen Entscheidungen der sieben ökumenischen Konzilien der ungeteilten Kirche des ersten Jahrtausends (Utrechter Erklärung, Artikel 1). Die Entscheidungen dieser sieben Konzilien betreffen hauptsächlich Aussagen über die Einheit der drei Personen Vater, Sohn und Heiliger Geist in Gott (die so genannte Trinität) und die Gott-Menschheit Christi.
Die Ehe ist von der Schöpfungsordnung her grundsätzlich unauflöslich, das ist im Neuen Testament klar herausgestellt: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mk 10, 6ff.). In der weltlichen „unheilen“ Welt ist diese Forderung jedoch oft nicht so einfach zu erfüllen. Der Mensch ist und bleibt fehlbar und auch eine Beziehung kann sterben. Dennoch darf mit dem Ende einer christlichen Ehe keineswegs leichtfertig umgegangen werden.
In der alt-katholischen Kirche gibt es unter Umständen die Möglichkeit einer nochmaligen kirchlichen Eheschließung, wenn eine Ehe staatlich geschieden ist. Ihr muss ein Seelsorgsgespräch mit der zuständigen Pfarrerin bzw. dem zuständigen Pfarrer vorausgehen.
Geschiedene und wiederverheiratete Gemeindemitglieder wurden und werden nicht vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.Familienplanung und Empfängnisverhütung gehören zur freien Entscheidung der Partner, die sie vor Gott und ihrem Gewissen verantworten. Die bewusste Tötung ungeborenen Lebens ist dabei keine gerechtfertigte „Methode“.
Die Ehe war in der Tat nicht immer ein Sakrament. Aber bereits im Alten Testament vergleicht sich Gott mit einem Bräutigam, sein Volk ist die Braut. Jesus vergleicht den Himmel mit einem Hochzeitsmahl und sieht sich auch selbst als Bräutigam. Nach dem Epheserbrief verwirklichen die Eheleute das große Geheimnis der Liebe Christi und seiner Kirche (Eph 5, 21-33). Gott selbst ist nach dem ersten Johannesbrief die Liebe (1 Joh 4, 8). Im Ja zueinander, in der gegenseitigen Liebe und Treue, begründen die Ehepartner auf besondere Weise den neuen Bund: das christliche Eheverständnis. Die in der Heiligen Schrift oft vertretene Auffassung, dass der Mann das Haupt der Frau sei und die Frau sich dem Mann unterzuordnen habe, ist allerdings zeitbedingt. Mit der Ehe verbunden ist die Weitergabe des Lebens, die Gott am Anfang der Schöpfung segnete (Gen 1, 28).
Ursprünglich feierten die Christinnen und Christen ihre Eheschließung im Kreis der Familie. Schon in der Mitte des zweiten Jahrhunderts findet man die Auffassung, dass die Eheschließung unter Christinnen und Christen mit Kenntnis und Einwilligung des Bischofs geschehen sollte. Allmählich entwickelte sich die Sitte, die Trauung in der Kirche zu vollziehen und den Segen des Priesters zu empfangen. Es wurde schließlich als sehr sinnvoll empfunden, dies im Rahmen einer Eucharistiefeier zu tun, in der die Brautleute kommunizierten.
Schon Augustinus nennt die Ehe ein „Sakrament“. Er meint damit in erster Linie den Treueeid der Brautleute. Erst im 12. Jahrhundert wurde eine allgemeine Definition der Sakramente als sichtbare Zeichen einer unsichtbaren Gnade aufgestellt und die Ehe trotz einiger Gegenstimmen in der Reihe der sieben Sakramente gezählt. Die Reformation stellte eine engere Sakramentendefinition auf: Sie verlangte für jedes Sakrament ein Zeugnis der unmittelbaren Einsetzung durch Jesus Christus in der Heiligen Schrift. In diesem engeren Sinne sind für die evangelischen Kirchen nur Taufe und Eucharistie Sakramente. Aber auch in den evangelischen Kirchen ist die Trauung eine der kirchlichen Handlungen („Agenda“), die in der Kirche vollzogen werden. Die Eheleute geben sich das Ja-Wort und werden durch den Pfarrer mit einem Schöpfungswort gesegnet.
Über das Zustandekommen des Sakramentes der Ehe gibt es seit dem Mittelalter zwei Auffassungen in der Kirche: Nach westlichem Verständnis sind die Eheleute selber Spender des Sakramentes (seit dem Konzil von Trient 1563 ist allerdings die Anwesenheit des zuständigen Pfarrers oder eines von ihm oder vom Bischof beauftragten Priesters zur Gültigkeit erforderlich; die römisch-katholische Kirche machte erst 1907 eine Ausnahme für Notfälle). Nach ostkirchlicher Auffassung, die von der niederländischen alt-katholischen Kirche geteilt wird, gehört der Segen des Priesters über die Brautleute zum Wesentlichen des Sakramentes. Da der Notfall, in dem eine christliche Ehe ohne Geistlichen geschlossen werden müsste, äußerst selten eintritt und auch dann die feierliche Eheschließung, wann immer möglich, nachgeholt wird, hat diese Diskussion keine allzu große Bedeutung für die Praxis.
Die alt-katholische Kirche ist in Sachen Heiligen- und Marien-Verehrung sehr zurückhaltend. Letztlich ist Heiligkeit zunächst eine Eigenschaft Gottes – nur er ist vollkommen.
Unser liturgischer Kalender enthält neben den Tageslesungen auch die Gedenktage von Menschen, die wir als Heilige betrachten und verehren. Es sind Menschen, bei denen wir den Eindruck haben, dass sie dem Heil, welches Gott für uns Menschen will, mit ihrem Leben, mit ihrem Reden und Tun besonders nahegekommen sind. Es sind Menschen, die aus unserer Sicht beispielhaft in der Nachfolge Jesu standen – egal, welcher Konfession sie dabei angehörten. So finden sich in unserem Kalender Franz von Assisi, Teresa von Avila, Dietrich Bonhoeffer, Martin Luther King, Alberto Ramento, Edith Stein, Oskar Romero und viele andere.
Solche Menschen sind für uns besondere, verehrungswürdige Vorbilder im Glauben, an deren Leben und an denen wir uns orientieren können und sollen. Maria wird dabei als Mutter des Herrn verehrt. Eine besondere Marien- oder Heiligenfrömmigkeit ist der deutschen alt-katholischen Kirche dabei allerdings fremd.
Zu dieser Frage hat sich die 53. Synode unseres Bistums 1997 in folgender Weise geäußert:
Die Synode stellt fest, dass in vielen unserer Gemeinden gleichgeschlechtlich liebende Frauen und Männer integriert sind. Die Synode bittet die Gemeinden, sich um ein Klima der Akzeptanz, der Offenheit und Toleranz gegenüber homosexuell liebenden und lebenden Menschen weiterhin zu bemühen.
Beschlossen auf der 53. Ordentlichen Bistumssynode vom 01. bis 04.10.1997 in Mainz, Quelle: Amtliches Kirchenblatt Nr. 2/1997, S. 12Zudem hat eine religionssoziologische Studie 2011/2012 festgestellt, dass in den alt-katholischen Gemeinden gleichgeschlechtliche Paare in hohem Maße akzeptiert werden.
Im September 2014 wurde daraufhin von Bischof Dr. Matthias Ring mit Zustimmung der Synodalvertretung ein Rituale zur Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften in Kraft gesetzt. Es kann hier auf der Website im Shop bestellt werden.
Vorlage für das Rituale des deutschen Bistums zur Partnerschaftssegnung waren für die Liturgische Kommission u. a. die bereits in den alt-katholischen Gemeinden Deutschlands genutzten entsprechenden Formulare. Die Bistumssynode 2003 hatte beschlossen, die in zahlreichen Gemeinden damals bereits im Gebrauch befindlichen Segensriten für Partnerschaftssegnungen zu sammeln und Interessierten zur Verfügung zu stellen. Damit wurde die Praxis der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften de facto durch die Synode anerkannt. Das Rituale begründet also keine neue Praxis, sondern ordnet eine bereits seit mehreren Jahren bestehende für das deutsche Bistum.
Die 62. Ordentliche Bistumssynode beschloss dann in ihrer Sitzung am 13. November 2021 mit überwältigender Zustimmung die rechtliche und liturgische Gleichstellung der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und der Ehe. Mit dem Beschluss wurde dabei keine dogmatischen Festlegungen verbunden, sondern nur die rechtlichen und die liturgischen Folgen einer Gleichstellung vereinbart.
Das Wort „katholisch“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie „auf das Ganze bezogen“, „dem Ganzen gemäß“. In der Bibel begegnet uns dieses Wort nicht. Ignatius von Antiochien (ca. 130 – 140) benutzt es zum ersten Mal in seinem Brief an die Smyrnäer: „Wo Jesus Christus ist, da ist die katholische Kirche“. Im Laufe der nachfolgenden Jahrhunderte bürgerte sich der Begriff „katholische Kirche“ als Sammelbegriff für alle rechtgläubigen Christinnen und Christen ein. Später wurde, vor allem im Westen, „katholisch“ räumlich verstanden im Sinne der über den ganzen Erdkreis verbreiteten Kirche. Daneben stehen auch immer Versuche, den Ganzheitsbezug der Kirche, ihre Katholizität, inhaltlich zu beschreiben.Die alt-katholische Kirche hält fest an einer Formulierung, die Vinzenz von Lerin zugesprochen wird, einem Mönchspriester, der in Südfrankreich gelebt hat und vor dem Jahre 450 gestorben ist: „Das sollen wir festhalten: Was überall, was immer und was von allen geglaubt worden ist; denn das ist wahrhaft und eigentlich katholisch.“
Inhaltlich gehört zur Katholizität einer Kirchengemeinschaft sicher die Bewahrung der dreifachen großen alt-kirchlichen Entscheidung: für den Kanon der Heiligen Schrift, für das Glaubensbekenntnis (Nicaenum), für das dreigestufte Amt: Diakon, Priester, Bischof.
„Katholisch“ aber meint noch mehr: In diesem Begriff steckt auch die Absicht Gottes, allen Menschen und der ganzen Schöpfung sein Heil zuteil werden lassen. Auftrag der ganzen Kirche ist es, diesen Plan Gottes zu bezeugen und der Welt zu verkünden. Was wir unter Katholizität verstehen, lesen wir bei Paulus im Kolosserbrief: „In Christus ist alles geschaffen, was im Himmel und auf Erden ist … Er ist vor allem, und es besteht alles in ihm. Er ist das Haupt des Leibes, der Leib aber ist die Kirche … Denn Gott wollte mit seiner ganzen Fülle in ihm wohnen, um durch ihn alles zu versöhnen und alles auf Erden und im Himmel zu Christus zu führen, der Frieden gestiftet hat durch das Blut seines Kreuzes“ (Kol 1, 16-20).
Die Kirche, die Gemeinschaft der Getauften, ist also über alle Konfessionsgrenzen hinweg katholische Kirche, wo immer sie sich im Bemühen um Einheit mit den Christen aller Zeiten und aller Orte dem ganzen Heilsauftrag Gottes an allen Menschen und in Bewahrung der ganzen Schöpfung aus dem Geist Jesu Christi widmet und verpflichtet weiß.Allerdings wird der Begriff „katholische Kirche“ heute im alltäglichen Sprachgebrauch oft eingeengt auf eine bestimmte Konfession, nämlich die römisch-katholische Kirche.
Dessen ungeachtet haben die Alt-Katholiken mit Anglikanern und Orthodoxen und auch mit einigen evangelischen Kirchen immer daran festgehalten, dass sie Teil der „einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche“ sind, wie es im nicaenischen Glaubensbekenntnis heißt. Wer katholisch ist, wird nicht von einer irdischen Person oder einer Glaubenskommission bestimmt. Wo Christus ist, wo sich die Gemeinde und die Ortskirche um ihn versammelt, da ist katholische Kirche. Die Katholizität der Kirche ist also in erster Linie eine qualitative und keine quantitative Größe. Der erste alt-katholische Bischof Deutschlands, Joseph Hubert Reinkens, hat es auf die Formel gebracht, dass jede Einzelgemeinde überall die Eine und ganze Kirche ist, „wie ein Feuerfunke und ein Wassertropfen ihrem Wesen nach dasselbe sind wie ein Feuerbrand oder eine Wassermasse“ (Über die Einheit der katholischen Kirche, Würzburg 1877, 138).
Seit den Anfängen der Kirche gibt es zur Entscheidungsfindung in schwierigen Fragen synodale Prozesse, d. h. gemeinsame Wege des Gespräches, der Beratung und Abstimmung mit dem Ziel einer Übereinkunft aus dem Geist Jesu Christi (Apg 6, 1-6; 15, 6-29). Schon vom zweiten Jahrhundert an entwickelten sich kirchliche Versammlungen, wenn es galt, Bischöfe zu wählen, auftretende neue Lehren auf ihre Rechtgläubigkeit hin zu überprüfen und Meinungsverschiedenheiten zu schlichten oder zu entscheiden. Für solche Versammlungen entwickelte sich der Begriff Synode (= gemeinsamer Weg).
Dieses zunächst in den einzelnen Bereichen der Kirche gepflegte „synodale Prinzip“ weitete sich nach Duldung und schließlich Erhebung des Christentums zur Staatsreligion in der Folge des Mailänder Toleranzediktes auf die ganze damalige Weltkirche aus. Bischöfe aller Ortskirchen versammelten sich auf Einladung des Kaisers zu großen Synoden, die als „Konzil“ (lateinisch concilium – Zusammenkunft, Versammlung) bezeichnet wurden.
Das Wort „Synode“ (griechisch) bedeutet soviel wie „gemeinsamer Weg“, „Miteinander-unterwegs-sein“. Im christlichen Sprachgebrauch bezeichnet man damit Versammlungen von Geistlichen und Laien, auf denen über den Weg der Kirche beraten wird und Beschlüsse gefasst werden.
Im deutschen Bistum besteht die Synode konkret aus dem Bischof, der Synodalvertretung, den gewählten Synodalen der Gemeinden (jede Gemeinde kann eine Synodale bzw. einen Synodalen je angefangene 300 Gemeindemitglieder wählen), den hauptamtlichen Pfarrerinnen und Pfarrern und fünf gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Geistlichen im Ehrenamt.
Mehr als 60 Synoden wurden im deutschen Bistum seit 1874 abgehalten.
Ja. Wir unterscheiden heute zwischen Partikular- oder Teilkonzilien, also Bischofsversammlungen eines Erdteils oder einer Teilkirche, und ökumenischen Konzilien, d. h. Bischofsversammlungen aller Kirchen der ganzen Welt. In die Jahrhunderte nach der staatlichen Anerkennung des Christentums fallen die großen, als ökumenisch allgemein anerkannten Konzilien. Das erste ökumenische Konzil fand im Jahre 325 in Nicäa (Kleinasien) statt, ihm folgten die Konzilien von Konstantinopel 381, Ephesus 431, Chalcedon 451, Konstantinopel 553, Konstantinopel 680 und Nicäa 787. Diese sieben Konzilien der alten, ungeteilten Kirche haben unter anderem das in allen Kirchen bekannte nicaenische Glaubensbekenntnis formuliert und besitzen für die alt-katholische Kirche höchste Lehrautorität.
In der Folgezeit kam es wegen den immer mehr aufbrechenden Auseinandersetzungen zwischen Rom und Konstantinopel, die im Jahre 1054 in gegenseitigen Exkommunikationen und der daraus folgenden Spaltung in Ost- und Westkirche gipfelten, zu keinem wirklich ökumenischen Konzil mehr.
Die darauffolgenden Konzilien, auch wenn sie sich den anspruchsvollen Titel „ökumenisch“ zulegten, waren in Wirklichkeit nur noch Partikularkonzilien jeweils eines Teiles der Christenheit. Dazu gehört auch das I. Vatikanische Konzil, das u. a. die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erhob. Daher haben ihre Lehräußerungen für die alt-katholische Kirche auch keinen verbindlichen Charakter.
Als „synodales Prinzip“ wird in der alt-katholischen Literatur der Grundsatz bezeichnet, auf allen Ebenen, angefangen von der Pfarrgemeinde bis zur Weltkirche, das ganze Volk Gottes an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen und Laien gemeinsam mit den Diakonen, Priestern und Bischöfen über den Weg der Kirche mitsprechen und mitbestimmen zu lassen.Im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland kommt das synodale Prinzip im Wesentlichen auf drei Ebenen zum Tragen:
Auf Gemeindeebene muss mindestens einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung einberufen werden, in welcher alle über 18-jährigen Gemeindemitglieder stimmberechtigt sind. Die Gemeindeversammlung berät über alle wichtigen Fragen im Leben der Gemeinden, beschließt den Finanzhaushalt, wählt den Kirchenvorstand, und, wenn das Pfarramt vakant ist, die Pfarrerin bzw. den Pfarrer der Gemeinde; sie wählt auch die ihr nach der Anzahl der Gemeindemitglieder zustehenden Synodalen für die Bistumssynode und für die Landessynode.
Auf Bistumsebene findet das synodale Prinzip seinen Ausdruck in der Bistumssynode, die in regelmäßigen Abständen (alle zwei Jahre) zusammentritt und sich aus Delegierten aller Gemeinden, den Pfarrerinnen und Pfarrern, fünf gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Geistlichen im Ehrenamt, der Synodalvertretung sowie dem Bischof bzw. der Bischöfin zusammensetzt. Die Bistumssynode beschließt über die das Bistum betreffenden kirchlichen Ordnungen und Satzungen, bei Freiwerden des Bischofssitzes wählt sie die neue Bischöfin bzw. den neuen Bischof, sie gibt Impulse für das Leben des Bistums, beschließt den Bistumshaushalt, wählt die richterlichen Gremien und Sachkommissionen und vieles andere mehr. Schließlich wählt sie für den Zeitraum zwischen den Synoden eine „Synodalvertretung“, d. h. ein Gremium von zwei Geistlichen und bisher vier Laien, die sich regelmäßig mit dem Bischof treffen und in der Leitung des Bistums vor allem in Personal-, Seelsorgs- und Haushaltsfragen mitentscheiden; mit beratender Stimme gehört auch der Generalvikar bzw. die Generalvikarin der Synodalvertretung an.
Auf mittlerer Ebene gibt es in verschiedenen Regionen Deutschlands noch die Landessynoden oder Gemeindeverbände, die Vertretung der alt-katholischen Kirche in einem Land. Die Landessynoden sind für die Förderung der alt-katholischen Bewegung, für finanzielle Belange und die Entscheidung von Streitigkeiten in ihrem Gebiet zuständig. Auch sie wählen für den Zeitraum zwischen den Synoden entsprechend der Synodalvertretung des Bistums einen „Landessynodalrat“, der je nach Landessynodalrecht des jeweiligen Gebietes zusammengesetzt und geleitet wird.
Auslöser war das I. Vatikanum (Vatikanische Konzil) 1869/70, welches die Anerkennung der Unfehlbarkeit und der Universaljurisdiktion des römischen Papstes als Dogmen verlangte. Das I. Vatikanum war weder ökumenisch – orthodoxe, anglikanische und evangelische Christen waren nicht vertreten – noch war es frei – vom Papst unmittelbar abhängige Bischöfe stellten die Konzilsmehrheit – noch basierte es auf wirklich synodalen Grundlagen – die versammelten Bischöfe waren fast alle nicht mehr von synodalen Gremien gewählt. Mit diesem Alleinvertretungsanspruch eines Teilkonzils und seines Leiters über die ganze Christenheit wurde der Riss zwischen der römisch-katholischen Kirche und den anderen Kirchen nahezu unüberbrückbar vertieft.
Aus unserer Sicht wurden in jenen Tagen mit den zwei genannten dogmatischen Lehrsätzen Entscheidungen getroffen, die nicht mit der Bibel und der katholischen Tradition im Einklang stehen. Viele Katholikinnen und Katholiken hielten darum am „alten“ katholischen und apostolischen Glauben fest. Diese Katholiken, die aus Gewissensgründen die neuen Dogmen nicht als Glaubenssätze annehmen konnten, wurden vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen und mussten sich als eigenständige katholische Kirche organisieren: Es entstanden die alt-katholische Kirche.
Das Wort stammt aus dem Griechischen und heißt übersetzt: „die ganze bewohnte Erde“. Die Welt ist der Ort der Kirche Jesu Christi. Die erste Versammlung (Konzil) der Vertreter aller Lokalkirchen nannte man „ökumenisch“, d. h., ihre Entscheidungen galten für die ganze Kirche. Der Ausdruck steht für die Wirklichkeit der „einen, heiligen, katholischen (im Sinne von „allgemeinen“) und apostolischen Kirche“.
Heute meinen wir mit Ökumene auch die Bemühungen um die Einheit der christlichen Kirchen in ihrer konfessionellen Vielfalt, die wir Alt-Katholiken als sehr wichtig erachten und aktiv vorantreiben. So pflegen wir enge Beziehungen zu anderen Kirchen: Mit der anglikanischen Kirche, der Unabhängigen Philippinischen Kirche und der Lutherischen Kirche von Schweden bilden wir eine Kirchengemeinschaft. Darüber hinaus sind wir freundschaftlich verbunden mit der Evangelischen Kirche in Deutschland und laden uns gegenseitig zum Empfang des Abendmahls und der Eucharistie ein. Auch mit den anderen Kirchen stehen wir im ökumenischen Austausch.
Seit dem frühen Mittelalter bekennt ein Gläubiger sein Versagen nicht mehr der ganzen Gemeinde, sondern dem Priester allein. Das nennt man „Ohrenbeichte“. Die Beichte entwickelte sich mehr und mehr zu einem formalistischen Akt, in welchem der „Sünder“ in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich in der österlichen Zeit) seinem „Beichtvater“ bestimmte, durch kirchliche Verlautbarungen genau als „leicht“ oder „schwer“ definierte „Sünden“ zu bekennen hatte.
Schon die frühen Alt-Katholiken wandten sich gegen ein solch formalisiertes, gesetzesorientiertes und „privates“ Verständnis von Buße und Umkehr. Die Verpflichtung zur regelmäßigen Ohrenbeichte, die in der vorgefundenen Form als Instrument zur Entmündigung der Christen angesehen wurde, wurde darum schon bald nach 1870 in den meisten alt-katholischen Bistümern aufgehoben. Stattdessen führte man gelegentliche Bußgottesdienste (heute auch „Feier der Versöhnung“ genannt) entweder vor der Eucharistiefeier oder auch als separate Gottesdienste ein, in welchen die Gläubigen in einem gemeinsamen Schuldbekenntnis ihre Bereitschaft zu Buße und Umkehr bekunden und vom Priester die Vergebung Gottes zugesprochen bekommen.
Daneben gibt es auch weiterhin, freilich als Angebot, nicht als Pflicht, die Möglichkeit, einer Priesterin bzw. einem Priester als Vertreterin bzw. Vertreter der Kirche unter Wahrung des Beichtgeheimnisses das eigene Schuldgefühl und die eigene Umkehrbereitschaft zum Ausdruck zu bringen und sich (unter Umständen nach einem beratenden Gespräch) die Vergebung Gottes zusagen zu lassen.
Damit die Bußfeier nicht zu einer neuen Formel anstelle der einstigen Ohrenbeichtpflicht erstarrt und auch, um den Gemeinschaftscharakter von Versagen und Umkehr wieder zu beleben, bieten einige alt-katholische Gemeinden schon seit Jahren darüber hinaus noch eine dritte Form der Versöhnungsfeier an, bei welcher der einzelne Teilnehmer in kleiner, vertrauter Gemeindegruppe über seine persönliche Verstrickung sprechen und sich zu seiner Angst und Schuld bekennen kann. Der Priester legt dann allen Teilnehmern die Hände auf und spricht ihnen Gottes und der Gemeinde Vergebung zu. Auch diese Form des Bußsakramentes hat inzwischen neben den anderen Formen Eingang gefunden in die offiziellen alt-katholischen Vorlagen für Versöhnungsfeiern.
Für die Buße wird im Hebräischen des Alten Testamentes das Wort „schub“ gebraucht. Es bedeutet: hinkehren, umkehren oder zurückkehren. Buße im alttestamentlichen Sinne ist Bekehrung oder Rückkehr zu dem einen und wahren Gott, dem Schöpfer des Himmels und der Erde, dem Urquell allen Lebens und Heils. In dieser Bedeutung wird es besonders von den Propheten gebraucht, die das Volk Israel immer wieder zur Abkehr von selbstgemachten Götterbildern hin zu dem einen, wahren und unsichtbaren Gott aufrufen. So sagt z. B. der Prophet Jeremia im Auftrag Gottes zu seinem Volk: „Willst du dich bekehren, Israel, spricht der Herr, so bekehre dich zu mir“ (Jer 4, 1). Die Schriften des Neuen Testamentes gebrauchen für Buße den griechischen Begriff „metanoia“, wörtlich „Sinnesänderung“. Jesus Christus beginnt die Verkündigung seiner Botschaft: „Die Zeit ist erfüllt und das Reich Gottes ist nahe. Tut Buße (= ändert eure Gesinnung) und glaubt an das Evangelium!“ (Mk 1, 15). Buße, Umkehr in diesem ursprünglichen Sinne meint also nicht nur die reuige Rückkehr nach der Übertretung eines Gesetzes oder Gebotes, sondern sie ist ein ganzheitlicher Akt, eine Grundhaltung: Der Mensch, der bislang irgendwelchen vordergründigen, kurzlebigen Zielen nachgelaufen ist, der Mensch, der vielleicht angstbesetzt ein rücksichts- und liebloses Leben geführt hat, ändert seine Gesinnung und kehrt um auf den Weg Gottes, wie er uns in Jesus Christus erschienen ist, auf den Weg des Vertrauens und der Liebe. Die Erteilung der Absolution durch den Priester nennt man das Bußsakrament.
Eine Umkehr kann für uns nur stattfinden, wenn der schuldig gewordene oder sich beladen fühlende Mensch die konkrete christliche Gemeinde als möglichst angstfreien Raum, als Spiegel göttlichen Vertrauens, als Gemeinschaft, welche Geborgenheit und Angenommensein vermittelt, erlebt. Nur in solcher Atmosphäre kann er sich letztlich wirklich selbst seiner Verzweiflung, Verstrickung oder Belastung stellen und sich (und dann auch anderen) die Ängste ergründen bzw. mitteilen, die ihn unversöhnlich, habgierig, verletzend, vereinnahmend oder wie auch immer sonst „schuldig“ werden ließen. Heilung wird nur dort möglich, wo der Heilsbedürftige sich mitteilen kann und nicht, wo er von vorneherein ausgeschlossen wird. Hier liegt eine große Chance, aber auch eine große Verantwortung der meist kleinen, überschaubaren alt-katholischen Gemeinden, nämlich den einzelnen belasteten Menschen als Individuum zur Kenntnis zu nehmen und nicht einfach als „Fall“ der Institution „Beichte“ zu überlassen, ihn vorschnell an Fachleute weiterzugeben oder ihn gar auszugrenzen, zu exkommunizieren.
Seit den Anfängen gibt es in der Kirche besondere Ämter und Dienste. In den (römisch‑, griechisch- und alt‑) katholischen, den orthodoxen, den anglikanischen und einem Teil der lutherischen Kirchen handelt es sich dabei um die Ämter des Diakons/der Diakonin, des Priesters/der Priesterin und des Bischofs/der Bischöfin. Die Amtsübertragung findet statt, indem eine Bischöfin bzw. ein Bischof dem Kandidaten/der Kandidatin schweigend die Hände auflegt und den Heiligen Geist auf ihn/sie herabruft. Diesen Akt nennt man „Weihe“ oder „Ordination“, bei einer Bischofsweihe spricht man auch von „Konsekration“.
Das Weihesakrament gilt unwiderruflich.
In der alt-katholischen Kirche Deutschlands beschloss die fünfte Synode im Jahr 1878, diese automatische Koppelung von Diakonats-, Priester- bzw. Bischofsamt und Zölibat aufzuheben und Diakonen, Priestern und Bischöfen gleichermaßen freizustellen, ob sie in Ehe und Familie leben wollen oder nicht.
Die Freigabe wurde so begründet: Das Neue Testament kennt beide Lebensformen – Ehelosigkeit und Ehe. Sicher ist zum Beispiel, dass einige der Apostel verheiratet waren (Mt 8,14; 1 Kor 9,5). Ebenfalls wurde in der Begründung für die Aufhebung des Zölibats hervorgehoben, dass eine im Geist Jesu gelebte Ehe und Familie kein Widerspruch zur Ausübung eines geistlichen Amtes ist – im Gegenteil. Dies ist umso stärker der Fall, als gerade in den westlichen Kulturen das Verbindliche und Verbindende von Ehe und Familie immer mehr in Vergessenheit zu geraten droht. Darüber hinaus gilt bis heute: Die gesetzliche Koppelung von einem allgemein erforderlichen kirchlichen Dienst (Gemeindeleitung, Dienst am Wort und Sakrament) und einem bestimmten Lebensstand (Zölibat) wird oftmals dem Dienst oder der Glaubwürdigkeit der Lebensform schaden. Dass erzwungenes Unverheiratetsein der Amtsträger zu fast unglaublichen sittlichen Missständen geführt hat und führt, zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte des Zwangszölibates bis heute.
In der Praxis hat die alt-katholische Kirche im Nebeneinander von verheirateten und unverheirateten Priestern (und Bischöfen) in den vergangenen hundert Jahren durchweg gute Erfahrungen gemacht: Das Problem eines langfristigen und extremen Priestermangels, wie es durch den Pflichtzölibat entsteht, ist in den alt-katholischen Kirchen unbekannt. Oft arbeiten die Pfarrersfrauen in den Gemeinden mit. Über der (zwar in der alt-katholischen Verfassung nicht vorkommenden) Mitarbeit von Pfarrersfrauen wuchs in vielen Gemeinden auch das Verständnis für den seelsorglichen Dienst der Frau. Schließlich schafft ein Pfarrer mit Familie in vielen Fällen durch seine eigene Erfahrung eine gute Brücke zu den familiären Freuden und Sorgen seiner Gemeindemitglieder. Die Aufhebung der Zölibatspflicht hat in den alt-katholischen Kirchen nie zu einer Diskriminierung der Unverheirateten geführt: Es gibt nach wie vor unverheiratete Priester, und es gibt gute Kontakte zu ökumenisch offenen klösterlichen Gemeinschaften. Was hier über die Aufhebung des Pflichtzölibats für Männer gesagt worden ist, gilt selbstverständlich auch in umgekehrter Weise für Frauen, die in den alt-katholischen Kirchen zu besonderen Diensten ordiniert werden.
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