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Die Bischöfin oder der Bischof kann mit Zustimmung der Synodalvertretung mehrere Gemeinden zu einem Dekanat zusammenfassen.
Die Dekanin oder der Dekan wird auf einer Versammlung gewählt. Ihr gehören an
1. die Pfarrerinnen und Pfarrer, die zur Pfarrerin oder zum Pfarrer wählbaren Priesterinnen und Priester, die Geistlichen im Auftrag, die ständigen Diakoninnen und Diakone sowie die Geistlichen im Ehrenamt des Dekanats;
2. die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände des Dekanats.
Zur Dekanin oder zum Dekan wählbar sind alle Priesterinnen und Priester des Dekanats, die zur ständigen Geistlichkeit gehören. Die Bischöfin oder der Bischof bestimmt ein Mitglied des Dekanats, das die Wahlversammlung einberuft.
Die Dekanin oder der Dekan wird aufgrund der Wahl von der Bischöfin oder vom Bischof ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Aufgaben der Dekanin oder des Dekans sind
1. die gemeinsame pastorale Tätigkeit im Dekanat zu fördern und zu koordinieren,
2. den Zusammenhalt zwischen Geistlichen, Kirchenvorständen und Gemeinden zu festigen,
3. mindestens zweimal im Jahr eine Pastoralkonferenz aller Geistlichen einzuberufen.
4. die Vertretung der Geistlichen ihres bzw. seines Dekanats in Krankheitsfällen zu regeln,
5. die Aufsicht über die gesamte Amtsführung der Geistlichen ihres bzw. seines Dekanats zu führen,
6. in allen Gemeinden ihres bzw. seines Dekanats alle drei Jahre eine Visitation abzuhalten.
Dekanat Südwest:
Dekan Daniel Saam
Baden-Baden
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Dekanat Südbaden:
Dekan Joachim Sohn
Furtwangen und Gütenbach
Dekanat Bayern:
Dekan Sebastian Watzek (kommissarisch)
Nürnberg
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Dekanat Mitte:
n.n.
Dekanat Nordrhein-Westfalen:
Dekan Reinhard Potts
Bottrop / Münster
Dekanat Ost
Dekan Ulf-Martin Schmidt
Berlin
Dekanat Nord
Dekan Walter Jungbauer
Hamburg
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