Gemeinde Stuttgart / ABC des Gemeindelebens

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Taufe

Jede Taufe ist für unsere Gemeinde ein besonderes Ereignis, über das wir uns sehr freuen. Was gilt es dabei zu beachten?

„Ihr alle, die ihr auf Christus getauft seid, habt Christus als Gewand angelegt“, schreibt der Apostel Paulus in seinem Brief an die Galater (3,27). Anders ausgedrückt: Die Taufe macht uns Jesus ähnlich; in ihm sind wir Kinder Gottes (Galater 3,26). Und als solche sind wir „Kirche“, denn „Kirche“ heißt „zum Herrn, zu Christus gehörig“.

Das setzt voraus, dass die, die getauft werden wollen, zuerst einmal vertraut werden müssen mit dem, was Jesus gesagt und getan hat und wie er seine Beziehung zu Gott gelebt hat. Je nach Alter der Taufbewerber*innen geschieht dieses Hineinwachsen in den christlichen Glauben vor oder nach der Taufe. Es gibt unterschiedliche Wege: In der Abstimmung mit dem Pfarrer und angepasst an das Alter der zu taufenden Person und der Lebensumstände wird die Taufvorbereitung abgestimmt.

Getauft wird immer im Rahmen der sonntäglichen Eucharistiefeier, damit die Aufnahme in die Gemeinde auch ihren Ausdruck findet. Innerhalb des Kirchenjahres ist die Osterzeit eine für Tauffeiern bevorzugte Zeit, aber auch während des übrigen Jahres können Taufen stattfinden.

Wichtig ist, dass Taufkandidat*innen im Kinder- und Jugendalter vor allem auf dem Weg der Eingliederung außer von den Eltern auch von anderen Menschen in ihrem Glauben begleitet werden. Von daher sind für das Patenamt insbesondere aktive Christ*innen geeignet. Sie müssen nicht der Familie des Taufkandidat*innen angehören.

Trauung

In der alt-katholischen Kirche stellt die Ehe eines von sieben Sakramenten dar. Paare, die dieses Sakrament empfangen wollen, haben dazu immer Gelegenheit. Allerdings empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Partner Mitglied der alt-katholischen Kirche ist.

Gefeiert wird das Sakrament der Ehe wahlweise im Rahmen einer Wort-Gottes-Feier oder einer Eucharistiefeier. Äußere Zeichen sind zum einen die Zusage des Paares sich gegenseitig anzunehmen und sich die Treue zu versprechen „in guten und in bösen Tagen, in Gesundheit und Krankheit, bis der Tod uns scheidet“ und zum anderen, der besondere Segen in der Kraft des Heiligen Geistes.

Die Ehe ist von der Schöpfungsordnung her grundsätzlich unauflöslich, das ist im Neuen Testament klar herausgestellt: „Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mk 10, 6ff.). In der weltlichen „unheilen“ Welt ist diese Forderung jedoch oft nicht so einfach zu erfüllen. Der Mensch ist und bleibt fehlbar und auch eine Beziehung kann sterben. Dennoch darf mit dem Ende einer christlichen Ehe keineswegs leichtfertig umge­gangen werden.

In der alt-katholischen Kirche gibt es die Möglichkeit einer nochmaligen kirchlichen Eheschließung, wenn eine Ehe staatlich geschieden ist. Ihr muss ein Seelsorgegespräch mit dem zuständigen Pfarrer vorausgehen.

Geschiedene und wiederverheiratete Gemeindemitglieder werden nicht vom Empfang der Sakramente ausgeschlossen.


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