Gemeinde Stuttgart / ABC des Gemeindelebens

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Homosexualität

Gott schließt niemanden aus. Wir auch nicht. Denn wir sind eine offene Kirche für alle. Und das schließt ganz natürlich Homosexualität und LGBTQ mit ein.

Logo des Vereins zur Förderung von Jugendlichen
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Die 53. Ordentliche Bistumssynode hat 1997 erklärt:
“Die Synode stellt fest, dass in vielen unserer Gemeinden gleichgeschlechtlich liebende Frauen und Männer integriert sind. Die Synode bittet die Gemeinden, sich um ein Klima der Akzeptanz, der Offenheit und Toleranz gegenüber homosexuell liebenden und lebenden Menschen weiterhin zu bemühen.”

Lange, bevor diese Erklärung zustande kam, hatte sich unsere Gemeinde mit dem Thema “Homosexualität” auseinandergesetzt. Anlass dafür waren Gemeindemitglieder, die sich als homosexuell bekannten und von der Gemeinde erwarteten, diesbezüglich uneingeschränkt angenommen zu werden. Die Auseinandersetzung gestaltete sich als ein Weg, der mit einer Gemeindeversammlung im Herbst 1995 seinen Anfang nahm und ein Jahr später zu einer Predigtreihe mit dem Thema “Keine andere Liebe” führte. Kurz darauf fand ein Besinnungswochenende zum Thema “Sexualität” statt. Eine Arbeitsgruppe erarbeitete schließlich eine Erklärung der Gemeinde an die 53. Bistumssynode mit folgenden Kerngedanken – und diese übertragen wir mit unserem heutigen Verständnis 1:1 auf die LGBTQ Bewegung, und damit auf queere Gemeindemitglieder*innen:

  • Für uns gehört Sexualität zum ganzheitlichen Ausdruck menschlicher Liebe und Zuneigung, tiefer gegenseitiger Annahme und Freude aneinander. Wir meinen, dass deshalb – bei allem Reden über Sexualität – der liebende Mensch im Mittelpunkt stehen muss.
  • LGBTQ ist für uns keine Frage bestimmter sexueller Praktiken, sondern sie ist eine Form der Liebe, die sich auf eine/n Partner*in eines beliebigen Geschlechts bezieht. Für uns ist sie gleich an Würde und Wert.
  • Wir halten es für gut und sinnvoll, wenn zwei sich liebende Partner*innen ihre Verbindung kirchenoffiziell unter den Segen Gottes stellen wollen.
  • Wir stellen fest, dass die sexuelle Orientierung kein Kriterium für einen Dienst in der Kirche ist. Vielmehr ist es entscheidend, ob sie oder er über die für einen solchen Dienst notwendigen menschlichen, geistlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt.
  • Wir wissen, dass dies in den Gemeinden einen Lernprozess voraussetzt. Wir selbst haben einen solchen durchlebt und durchbetet.

Dieses Miteinander leben wir als Gemeinde! Im Oktober 2000 konnten wir erstmals zusammen mit einem homosexuellen Paar den Segen Gottes für seinen gemeinsamen Weg erbitten. Möglich war dies nur deshalb, weil die Gemeinde den beschriebenen Weg der Auseinandersetzung offen und ehrlich beschritten hat. Seit Herbst 2014 liegt vonseiten der Liturgischen Kommission und herausgegeben von Bischof und Synodalvertretung ein amtlicher Ritus für die Feier der Partnerschaftssegnung vor.

Die 62. Ordentliche Bistumssynode hatdann in 2022 mit überwältigender Zustimmung die rechtliche und liturgische Gleichstellung der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und der Ehe beschlossen.

Bischof Dr. Matthias Ring: „Gleichgeschlechtlich liebende Paare, deren Gemeinschaft auf Dauer angelegt ist und die füreinander verantwortlich sorgen wollen, können und dürfen mit Recht für ihre Partnerschaft um den Segen Gottes bitten.“

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