Gemeinde Stuttgart Startseite

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Grüß Gott und ein herzliches Willkommen aus der Alt-Katholischen Pfarrgemeinde St. Katharina in Stuttgart. Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Gemeinde interessieren. Auf unserer Homepage möchten wir uns Ihnen sehr gerne vorstellen und Sie neugierig auf uns machen!

Unsere Gemeinde umfasst aber weit mehr als nur den Großraum Stuttgart, namentlich Nordwürttemberg und Tübingen / Reutlingen. Gemeinsam feiern wir Gottesdienste in Stuttgart, Tübingen und Aalen.

Sie sind immer eingeladen – kommen sie uns doch besuchen – persönlich oder über die sozialen Netzwerke.

Ihre
Christopher Sturm (Pfarrer) und Dr. Marta Henke (Kirchenvorstand).

Wichtige Links:
Zoom-Gottesdienst: https://bit.ly/akstuttgart
Digitales Kirchencafé: https://bit.ly/Kirchencafe
Gemeinde auf Facebook: https://www.facebook.com/altkatholischstuttgart.de
Gemeinde auf Instagram: https://www.instagram.com/altkatholischstuttgart/

Neues aus der Gemeinde

Zusammenfassung unserer Gemeindeumfrage („… auf 10 Minuten! Speed Dating mit Deiner Kirchengemeinde„)

Die Ergebnisse unserer Gemeindeumfrage liegen vor. Und am kommenden Sonntag, 19.01.2025 um 10 Uhr sollen diese Ergebnisse auch Thema in unserem Gottesdienst und im anschließenden Kirchen-Café sein. Wir freuen uns mit Ihnen / Euch ins Gespräch zu kommen.
Hier die Ergebnisse vorab zur Ansicht (externer link)

Einladung zur Gemeindeversammlung im März 2025   

An alle Gemeindemitglieder an den Gottesdienstorten Stuttgart – Aalen – Tübingen. Wir laden Sie herzlich ein zur Frühlingsgemeindeversammlung 2025 der Gemeinde Stuttgart und berufen sie im Auftrag unseres Kirchenvorstands gemäß § 41 Synodal- und Gemeindeordnung (SGO) ein.
Die Gemeindeversammlung findet statt am
Sonntag, 16. März 2025 gegen 11:15 Uhr im Ökumenesaal.
Eingeladen sind nach § 44 SGO alle Gemeindemitglieder. Stimmberechtigt sind die Mitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Tagesordnung:
Top 01 Gottesdienst um 10.00 Uhr
Top 02 danach: Begrüßung und Regularia
Top 03 Entgegennahme der Jahresabschlussrechnung 2024 und des Prüfberichtes sowie die              Entlastung des Kirchenvorstands (§ 42,2.2 SGO)
Top 04 Genehmigung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 2025 (§ 42,2.2 SGO)
Top 05 Wahl der Rechnungsprüfenden für die Jahresabschlussrechnung 2026
Top 06 Dank an die ausscheidende Kirchenrechnerin Katja Wagner
Top 07 Dank an die ausscheidenden Mitglieder des Kirchenvorstandes Gitta Grupp, Karin Pfeiffer und Jörg Seidel
Erneuerungswahl für den Kirchenvorstand (§ 51 Abs. 1 SGO)
Top 08 Benennung von Wahlleiter und 2 Beisitzer/innen
Top 09 Feststellung der Stimmberechtigten
Top 10 Wahl von drei Kirchenvorstandsmitgliedern für fünf Jahre für die Periode 2025 – 2030
Top 11 Wahl eines Kirchenvorstandsmitgliedes für drei Jahre für die Periode 2025 – 2028
Top 12  Sonstiges
Top 13 Annahme des Protokolls durch die Gemeindeversammlung
Anträge für die Tagesordnung der Gemeindeversammlung können bis zum 15. März bei Marta Henke und Christopher Sturm eingereicht werden.

Für den Kirchenvorstand:
Dr. Marta Henke                  Christopher Sturm
Vorsitzende                          Pfarrer

Erneuerungswahl für den Kirchenvorstand

Wie bereits mehrfach angekündigt, findet im Rahmen der Gemeindeversammlung am 16. März 2025 eine Erneuerungswahl für den Kirchenvorstand statt. Alle drei Jahre wird die Hälfte des Kirchenvorstands neu gewählt. Wahlberechtigt ist jedes Gemeindeglied ab 16 Jahren.
Dabei muss spätestens sechs Wochen vor dem Wahltermin (d.h. bis 2. Februar) eine erste Vorschlagsliste des KV veröffentlicht werden (siehe bitte unteren Absatz). Diese Vorschlagsliste ist auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern zu ergänzen. Der Ergänzungsvorschlag ist allerdings nur gültig, wenn er von mindestens zwei Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung der Vorgeschlagenen, dass sie zu Annahme einer etwaigen Wahl bereit sind, innerhalb von drei Wochen nach Versendung dieser Einladung beim Kirchenvorstand eingereicht ist (§3 Abs. 5 der Wahlordnung für Kirchenvorstände und Synodalabgeordnete). Danach ist die Kandidatenliste endgültig und kann nicht mehr, auch nicht am Wahltag, ergänzt werden. Sie wird in unserer Katharinenkirche ausgehängt und auf der Homepage veröffentlicht.

Termine

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