Alt-Katholische Gemeinde Augsburg

Kirchenvorstand und Organigramm der Gemeinde

Der Maschinenraum unserer Gemeinde

Unser Kirchenvorstand

Das sind die vielen Ehrenamtlichen, die an verschiedenen Stellen für unsere Gemeinde Verantwortung tragen.
Hier finden Sie wichtige Infos zur Herzkammer unserer Gemeindeorganisation: Der Gemeindeversammlung, die in der Regel einmal im Jahr aus allen Gemeindemitgliedern zusammentritt, und unserem Kirchenvorstand. Dort laufen viele Fäden zusammen. Er gestaltet zusammen mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern den Kurs für unser Gemeindeleben.

Bekanntmachungen und Infos des Kirchenvorstandes

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung
Liebe Gemeindemitglieder, liebe Freundinnen und Freunde unserer Gemeinde, im Namen des
Kirchenvorstandes laden wir Sie zur Gemeindeversammlung am 03. März 2024 nach dem
Sonntagsgottesdienst in den Gemeindesaal ein.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:

• Entgegennahme der Jahresabschlussrechnung 2023 und des Prüfungsberichts mit Entlastung des Kirchenvorstandes (§ 42,2 SGO)
• Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 (§ 42,2 SGO)
• Wahl zweier Beauftragter für die Rechnungsprüfung
• Festlegung des jährlichen Kirchgeldes (§ 42,3 SGO)
• Bericht über die Lage der Gemeinde (§ 43 SGO) und Aussprache
• Verschiedenes

Anträge auf Ergänzungen oder Änderung der Tagesordnung richten Sie bitte bis spätestens eine
Woche vor der Gemeindeversammlung an die stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands.

gez. Birgit Mair und Pfrin. Alexandra Caspari im Namen des Kirchenvorstandes

Was ist Synodalität?

Wenn Menschen gefragt werden, warum sie in die alt-katholische Kirche eingetreten sind, dann nennen viele als ersten Grund die Synodalität und denken dabei an Demokratie.
Aber damit unterliegen sie einem Irrtum. Denn eine parlamentarische Demokratie besteht aus Regierung und Opposition. Bei Synodalität geht es jedoch um etwas anderes.
Schauen wir uns also einmal genauer an, was Synodalität tatsächlich bedeutet.
Die griechischen Worte synodos und synodia zeigen uns Synodalität im tieferen Sinne:
Das erste bedeutet Versammlung – und das zweite Reisegesellschaft oder Karawane.
Kirche als Versammlung
Hier kommen Menschen zusammen und pflegen Gemeinschaft.
Hier berührt Kirche unser Grundbedürfnis nach Gemeinschaft, in der wir aufgehoben sein können.
In einer Gemeinschaft als Versammlung ist es aber auch wichtig, aufeinander zu hören – und andere zu Wort kommen zu lassen.
Auf dieser Ebene sind alle unsere Ordnungen zu sehen: Sie regeln, wie eine Versammlung mit rechtlicher Relevanz, wie eine Gemeindeversammlung einberufen wird, was dort behandelt werden muss, und wie die Wahlen für bestimmte Ämter abzulaufen haben.
Das ist sozusagen der gute Rahmen, in dem sich synodales Leben entfalten kann.
Kirche als Reisegesellschaft oder Karawane
Die tiefere Deutung aber liefert uns der Vergleich mit einer Reisegesellschaft oder einer Karawane.
Wenn wir gemeinsam auf Reisen gehen, dann verlassen wir unser sicheres Zuhause.
Dabei sind wir als Reisegesellschaft in der Fremde aufeinander angewiesen. Das Reisetempo muss zum Beispiel so gewählt sein, dass auch die Langsamsten noch gut mithalten können. Dazu muss die Reiseleitung alle im Blick haben – und da das für eine einzelne Person unmöglich ist, ist sie auf Unterstützung angewiesen und darauf, dass die Mitglieder der Reisegesellschaft ebenfalls einen Blick füreinander haben.  Auch wenn manchmal unterschiedliche Interessen aufeinander prallen, sollten alle den Wunsch haben, dass die Reise erfolgreich wird.
Deshalb wird es im gemeinsamen Unterwegssein immer wieder Entscheidungen zu fällen geben, wo, wann und wie es denn weitergeht. Und diese Entscheidungen werden vielleicht nicht immer allen gefallen, sollten jedoch im Interesse der Gruppe mitgetragen werden.
Denn die Leitung einer Karawane kennt das zu bereisende Land. Sie weiß, wo Gefahren lauern, sie behält die Schwächsten im Blick, und sie ist fähig zu sehen, wer sie unterstützen kann.
Für die Mitreisenden gilt, darauf zu vertrauen, dass der Reiseleitung das Wohl aller am Herzen liegt. 
Würden die Reisenden die Kompetenz der Reiseleitung nämlich immer wieder in Frage stellen oder sich in endlosen Diskussionen darüber verlieren, welchen Weg sie denn wo und wann und wie schnell gehen würden, würde die Karawane  ihr Ziel womöglich nicht erreichen.
Synodale Struktur einer Kirchengemeinde oder wer entscheidet was?
Lasst uns jetzt den Blick auf gelebte Synodalität in einer alt-katholischen Kirchengemeinde werfen.
Synodalität lebt von Leitung. Und die Leitung kommt durch Wahl zustande. Jedes volljährige Gemeindemitglied hat die Möglichkeit, sich zur Wahl zum Kirchenvorstand zu stellen. Mit der Wahl werden dann Entscheidungen und auch eine Aufsichtsfunktion an Wahlämter gekoppelt.
Der Aufgabenbereich des Kirchenvorstands  ist in § 53 der Synodal- und Gemeindeordnung festgelegt.
Unter anderem ist der Kirchenvorstand mitverantwortlich für das religiöse Leben in der Gemeinde (§ 53, 2).
Dazu ein Beispiel aus der Praxis:
Vor einiger Zeit brachte ein Mitglied des Kirchenvorstands  die Problematik unserer damaligen Form des Friedensgrußes in die Versammlung ein. Daraufhin wurde nach ausgiebigen Diskussionen vom Kirchenvorstand einstimmig beschlossen, die Form so zu ändern, dass allen Besucherinnen und Besuchern eine gute Teilnahme am Gottesdienst ermöglicht werden konnte.
Der Kirchenvorstand ist auch für den Kontakt der Gemeindemitglieder untereinander verantwortlich (§ 53, 2.2). Deshalb muss er unter anderem darauf achten, dass Gemeindegruppen offen und transparent bleiben.
Die theologischen Fragen werden von der theologischen Leitung entschieden, in unserem Fall der Pfarrerin, der Fachfrau für Theologie.
Was jedoch größere Vorhaben, z.B. Kirchenbau, Kirchturm, etc. betrifft, wird von allen entschieden.
Bei einem Kirchenbau geht es alle etwas an, wie sie gemeinsam in der neuen Kirche Gottesdienst feiern wollen. Allerdings gibt es in der Frage, wie denn konkret der Raum gestaltet sein soll, auch darum, dass Wissen und Fähigkeiten gehört werden müssen – zum Beispiel vom Architekten oder der Pfarrerin als Theologin.
Hinzu kommen alle Gemeindemitglieder mit ihren Erfahrungen und Bedürfnissen.
Anders sieht es aus, wenn es um Funktionsräume geht: Was zum Beispiel die Küche betrifft, sollten besonders diejenigen gehört werden, die auch in der Gemeinde in der Küche arbeiten. Bei der Entscheidung ums Pfarrbüro muss diejenige gehört werden, die im Büro arbeitet. Etc., etc.
Beim Bau eines Kindergartens ist das pädagogische Konzept ausschlaggebend – und das kann nur einschätzen und formulieren, wer eine fachliche Expertise hat.
Es geht also darum, Wissen und Fähigkeiten an den Stellen zu bündeln, wo sie gebraucht werden und wirken können. Und es geht auch darum, denjenigen zu vertrauen, die das Fachwissen haben.
Zum Beispiel konnte sich bei unserem Kirchenbau der Bauausschuss nicht gut vorstellen, wie der Lichteinfall in der Kirche sein würde und wie die Beleuchtung funktionieren könnte. Es gab Ängste, dass der Kirchenraum zu dunkel sein könnte. Diese Ängste mussten ausgesprochen werden können – am Ende aber galt es, den mutigen Schritt zu gehen und dem Architekten und den Fachplanern zu vertrauen! Jetzt am Ende möchten wir noch einmal auf das Missverständnis zurückkommen, Synodalität mit einer parlamentarischen Demokratie gleichzusetzen. Eine Gemeinde kann nicht funktionieren, wenn sich ein Teil als Opposition empfindet und Entscheidungen der durch Wahlen beauftragten „Regierung“, also des Kirchenvorstands und der Pfarrerin bzw. des Pfarrers, immer wieder in Frage stellt und eventuell auch noch bekämpft. Daran sind Gemeinden schon zerbrochen. Und wer würde sich das wohl wünschen?

Der Kirchenvorstand
Alois Bauer, Pfarrerin Alexandra Caspari, Birgit Mair, Mia Mühlbauer, Elisabeth Sauro, Harro Seidl, Judith Schindler

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Verantwortliche Inhalt:
Alt.-Kath. Gemeinde Augsburg,
i. V. Pfr.in Alexandra Caspari,
augsburg(a)alt-katholisch.de.

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