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Die 62. Ordentliche Synode des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland hat heute auf ihrer online stattfindenden Tagung mit überwältigender Zustimmung die rechtliche und liturgische Gleichstellung der Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und der Ehe beschlossen.
Segnungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften werden im alt-katholischen Bistum seit vielen Jahren gefeiert. Die 55. Ordentliche Bistumssynode im Jahr 2003 hatte bereits beschlossen, dass die Gemeinden, in denen bereits Partnerschaftssegnungen durchgeführt werden, ihre jeweils genutzten Segensriten an das Ordinariat schicken sollten. Von dort aus würden diese anderen interessierten Gemeinden als Sammlung zur Verfügung stellt werden können.
Im Jahr 2014 gab Bischof Dr. Matthias Ring mit Zustimmung der Synodalvertretung schließlich ein von der Liturgischen Kommission erarbeitetes offizielles Rituale für die Feier der Partnerschaftssegnung heraus. Im Vorwort dieser liturgischen Ordnung machte Bischof Ring deutlich: „Gleichgeschlechtlich liebende Paare, deren Gemeinschaft auf Dauer angelegt ist und die füreinander verantwortlich sorgen wollen, können und dürfen mit Recht für ihre Partnerschaft um den Segen Gottes bitten.“
Bischof Dr. Matthias Ring machte in der Begründung des nun eingebrachten Antrags auf Gleichstellung von Partnerschaftssegnung und Ehe deutlich, dass mit seiner Annahme keine dogmatischen Festlegungen verbunden seien, sondern nur die rechtlichen und die liturgischen Folgen einer Gleichstellung vereinbart werden. Diese Folgen beruhen zwar auf theologischen Einsichten, „aber diese können zum einen sehr unterschiedliche sein und im Detail dann eben doch nicht allgemeine Zustimmung finden.“ Sich auf die Rechtsfolgen zu beschränken, hat zur Folge, dass man die theologische Debatte weiter offenhalten kann.
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