Theologischer Fernkurs

Studien- und Prüfungsordnung für den Theologischen Fernkurs

Das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland bietet einen Theologischen Fernkurs an, der aus zwei dreijährigen Kursen besteht.
Der Grundkurs steht allen theologisch interessierten Personen unserer Kirche sowie Gästen aus der Ökumene offen. Er vermittelt grundständiges theologisches Wissen und qualifiziert für die Mitarbeit in der Gemeinde, beispielsweise im Bereich der Liturgie und Katechese.
Der Aufbaukurs bildet erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen des Grundkurses für den ehrenamtlichen Geistlichen Dienst in unserem Bistum aus und steht daher nur Personen unserer Kirche offen.

Ort der Lehrveranstaltungen:
Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK), Johannes- Albers-Alle, 53639 Königswinter bei Bonn

Organisatorische Leitung des Fernkurses:
Pfarrer Florian Lehnert,
Telefon: 09278 320
Mail: florian.lehnert [at] alt-katholisch.de


1. Grundkurs
1.1 Themen der Lehrveranstaltungen

Der dreijährige Grundkurs umfasst folgende Veranstaltungen:

1. Studienjahr
  1. Wochenende (WE) : Einführung in die Theologie des Alten Testamentes (AT) und Überblick über die Geschichte Israels.
  2. WE:
    Einführung in die Theologie des Neuen Testamentes (NT).
  3. WE:
    Kirchengeschichte I
  4. WE:
    Systematische Theologie I
2. Studienjahr
  1. WE:
    Vertiefung AT
  2. WE:
    Vertiefung NT -Theologie der Evangelien
  3. WE:
    Kirchengeschichte II
  4. WE:
    Systematische Theologie II
3. Studienjahr
  1. WE:
    Vertiefung NT – Briefliteratur
  2. WE:
    Einführung in die alt-katholische Liturgiewissenschaft
  3. WE:
    Kirchengeschichte III
  4. WE:
    Systematische Theologie III

1.2 Einstieg und Verlauf
1.2.1 Studierende können jeweils zum Beginn eine Kalenderjahres mit dem Fernkurs-Studium beginnen.
1.2.2 Der Kurs selbst beginnt alle drei Jahre neu mit dem Programm des 1. Studienjahres.

1.3 Studienleistungen
1.3.1 Die Teilnehmerinnen oder Teilnehmer haben im Anschluss an die einzelnen Studieneinheiten Hausarbeiten bzw. Referate anzufertigen. Die Hausarbeiten sollten mindestens 10 Seiten und nicht mehr als 20 Seiten Umfang haben. Einzelheiten werden mit den jeweiligen Fachdozentinnen oder Fachdozenten geklärt. Die Hausarbeiten, bzw. Referate werden benotet und fließen in die Abschlussnoten ein.

1.3.2 Aus den angebotenen Fächern wählen die Teilnehmenden das Thema ihrer Abschlussarbeit. Sie werden vom jeweiligen Fachdozenten oder von der jeweiligen Fachdozentin begleitet und unterstützt. Der Umfang der Arbeit beträgt mindestens 55.000 bis höchstens 90.000 Zeichen (Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, Anhänge werden nicht mitgezählt).

1.3.3 In allen Fächern erfolgt eine mündliche Abschlussprüfung über den Stoff der absolvierten theologischen Fächer. Der Prüfungsstoff kann in Absprache eingeschränkt werden. Eine Abschlussprüfung ist erst nach Besuch aller für das jeweilige Fach vorgesehenen Lehrveranstaltungen und der Erbringung der dazugehörigen Hausarbeiten, bzw. Referate möglich.

1.3.4 Nach Abschluss aller mündlichen Prüfungen und der erfolgreichen Erbringung der Abschlussarbeit wird den Teilnehmenden ein Zeugnis über das erfolgreiche Bestehen des Grundkurses ausgestellt. Hierbei zählen die Noten der Hausarbeiten, der mündlichen Abschlussprüfungen sowie der Abschlussarbeit gleich.

1.3.5 Es ist auch eine Teilnahme am Grundkurs ohne Prüfungsleistungen möglich. In diesem Fall kann kein Abschlusszeugnis ausgestellt werden.

1.4 Prüfungen und Benotung
1.4.1 Prüfungen werden von den jeweiligen Fachdozentinnen oder Fachdozenten und einer Beisitzerin oder einem Beisitzer durchgeführt. Sollte die Fachdozentin oder der Fachdozent für längere Zeit verhindert sein, kann in Absprache mit der Leitung des Fernkurses eine andere geeignete Person mit der Durchführung der Prüfung beauftragt werden. Prüfungen können in Präsenz oder in digitaler Weise durchgeführt werden.
1.4.2 Prüfungen dauern 20 Minuten.
1.4.3 Zur Bewertung sind folgende Noten heranzuziehen:

  • 1 sehr gut – eine hervorragende Leistung
  • 2 gut – eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt
  • 3 befriedigend – eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht
  • 4 ausreichend – eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt
  • 5 nicht ausreichend – eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt.
  • Zur differenzierten Bewertung der Prüfungsleistungen können einzelne Noten um 0,3 auf Zwischenwerte angehoben oder abgesenkt werden; die Noten 0,7 und 4,3 sowie 4,7 und 5,3 sind dabei ausgeschlossen.

1.4.4 Wird eine Prüfung mit 5 bewertet, so gilt die Prüfung als nicht bestanden und die geprüfte Person erhält innerhalb von drei Monaten einen Wiederholungsversuch. Dabei ist im Falle einer vorherigen Einschränkung des Prüfungsstoffes ein anderes Themengebiet zu wählen. Die Wiederholung einer Prüfung ist für den gesamten Fächerkanon nur einmal möglich.

1.4.5 Wird eine Hausarbeit, bzw. ein Referat mit 5 bewertet, besteht die einmalige Möglichkeit, die Hausarbeit in Absprache mit der jeweiligen Fachdozentin oder dem jeweiligen Fachdozenten zu überarbeiten. Wird die Überarbeitung wieder mit 5 oder schlechter bewertet, so gilt dieses Themenmodul als nicht absolviert und muss noch einmal besucht werden.

1.4.6 Wird die Abschlussarbeit mit 5 bewertet, erhält die oder der Studierende in Absprache mit der jeweiligen Fachdozentin oder dem jeweiligen Fachdozenten die Möglichkeit zur Überarbeitung der abgegebenen Arbeit oder zur Erstellung einer neuen Abschlussarbeit. Im Falle einer Überarbeitung beträgt die Bearbeitungszeit acht Wochen. Bei einer Neuerstellung der Abschlussarbeit beträgt die Bearbeitungszeit sechs Monate. Wird eine neue Abschlussarbeit erstellt, ist ein anderes Thema als das bisherige aus dem entsprechenden theologischen Fach zu wählen. Wird die überarbeitete oder neu erstellte Abschlussarbeit wiederum mit 5 bewertet gilt das Studium des Grundkurses als nicht bestanden und endet ohne Zeugnis.

1.5 Abwesenheiten
1.5.1 Die Anwesenheit der Studierenden wird bei jedem Modul vorausgesetzt. Der Grundkurs ist ein Präsenzkurs. Abwesenheiten sind der Leitung des Fernkurses so bald als möglich mitzuteilen.

1.5.2 Der Stoff eines versäumten Moduls kann inhaltlich in Absprache mit der jeweiligen Fachdozentin oder dem jeweiligen Fachdozenten nachgearbeitet werden. Zeitnah zum versäumten Modul findet dann eine Feststellungsprüfung statt, die sich auf den Stoff des Moduls bezieht. Eine Eingrenzung des Stoffs ist nicht zulässig. Die Prüfung wird mit bestanden oder nicht bestanden bewertet. Die übliche Hausarbeit, bzw. das Referat ist ebenso anzufertigen.

1.5.3 Wird die Feststellungsprüfung als nicht bestanden gewertet, so ist dieses Modul noch einmal in Präsenz zu besuchen.

1.5.4 Im Verlauf des Grundkurses ist eine Festellungsprüfung nur für zwei Module möglich. Weitere versäumte Module können nur in Präsenz nachgeholt werden.

1.6 Beendigung des Studiums
1.6.1 Nach erfolgreicher Erfüllung aller Voraussetzungen und der Ausstellung des Zeugnisses gilt das Studium des Grundkurses als beendet.

1.6.2 Längstens sechs Jahre nach Beginn des Grundkurses müssen alle Studienleistungen erbracht sein. Andernfalls gilt der Grundkurs als nicht bestanden und beendet.

1.7 Anerkennung von Studienleistungen

1.7.1 Auf Antrag an die Leitung des Fernkurses können Studienleistungen anderer theologischer Kurse und Ausbildungsgänge unter Umständen anerkannt werden.

1.7.2 Über diese Anerkennungen entscheidet das Dozentenkollegium.

1.7.3. Anerkennungen können bei Äquivalenz den gesamten Grundkurs umfassen. Ausgenommen davon sind explizit alt-katholische Inhalte des Grundkurses. Hierfür legt das Dozentenkollegium jeweils eine ergänzende Prüfungsform fest.

2. Aufbaukurs
2.1 Zulassungsbedingungen

2.1.1 Für die Zulassung zum Aufbaukurs muss ein Zeugnis über das erfolgreiche Bestehen des Grundkurses vorliegen.

2.1.2 Zugleich bedürfen Teilnehmende am Aufbaukurs eines positiven Votums ihres zuständigen Kirchenvorstands. Dieses Votum muss einerseits den Bedarf hinsichtlich einer oder eines Geistlichen im Ehrenamt feststellen sowie die Annahme einer grundsätzlichen Eignung der jeweiligen Person aussprechen.

2.1.3 Ebenso müssen Studierende des Aufbaukurses eine mehrjährige ehrenamtliche Mitarbeit in ihrer Gemeinde nachweisen können.

2.1.4 Studierende, deren erfolgreicher Abschluss des Grundkurses zum Zeitpunkt des Einstiegs in den Aufbaukurs zwar noch nicht vorliegt, aber in mindestens einem halben Jahr nach Beginn des Aufbaukurses erwartet werden kann, können auf Probe in den Aufbaukurs zugelassen werden. Über eventuelle Fristverlängerungen zur Beendigung des Grundkurses entscheidet auf Antrag die Leitung des Fernkurses.

2.2 Themen der Lehrveranstaltungen

1. Studienjahr
  1. WE: Theologische Überlegungen zu Kirche und (ordiniertem) Amt.
  2. WE: Die Diakonie als einer der Grundpfeiler des kirchlichen Lebens (Trias: „Martyria – Leiturgia – Diakonia); Überlegungen zu einer neuen „Theologie der Diakonie.
  3. WE: Grundlagen der Homiletik (mit praktischen Predigtbeispielen).
  4. WE: Vertiefung Homiletik; Grundlagen des Kirchenrechts.
2. Studienjahr
  1. WE: Theologie der Sakramente
  2. WE: Praxis der Liturgie (Die Feier der Eucharistie)
  3. WE: Praxis der Liturgie (Sakramente, andere liturgische Feiern)
  4. WE: Grundlagen der Katechetik (mit Austausch über prakt. Erfahrungen)
3. Studienjahr
  1. WE: Pastoraltheologie -Grundlagen der Seelsorge
    (Besonderheiten des ehrenamtlichen Geistlichen Dienstes)
  2. WE: Einführung in die Gesprächsführung. Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen, besonders: Krankheit, Sterben und Tod, Trauer und Verlust.
  3. WE: Vertiefung Gesprächsführung. Verhältnis Hauptamt – Nebenamt
  4. WE: Praxis des pastoralen Handelns (Sondersituationen; Einstieg in den Dienst); Raum für offene Fragen der Teilnehmenden

2.3 Einstieg und Verlauf
2.3.1 Studierende können jeweils zum September eines Jahres in den Aufbaukurs einsteigen.
2.3.2 Der Aufbaukurs selbst beginnt alle drei Jahre zum September neu mit dem Programm des ersten Studienjahres.

2.4. Studienleistungen
2.4.1 Im Anschluss an die beiden Module „Theologische Überlegungen zu Kirche und (ordiniertem) Amt“ und „Die Diakonie als einer der Grundpfeiler kirchlichen Lebens“ ist je eine Hausarbeit in Absprache mit der jeweiligen Fachdozentin oder dem jeweiligen Fachdozenten zu erstellen. Diese Arbeiten werden benotet.

2.4.2 In den Fächern Homiletik und Katechetik sind jeweils eine Probepredigt und zwei Katechesen mit schriftlichen Erläuterungen vorzulegen. Beide Arbeiten werden benotet.

2.4.3 Mündliche Prüfungen sind in den Fächern Sakramententheologie, Praxis der Liturgie und Grundlagen der Seelsorge (Pastoraltheologie) abzulegen.

2.4.4 Als Abschlussarbeit zählt die schriftliche Reflexion des Jahrespraktikums. Diese ist Grundlage für das zwanzigminütige Abschlusskolloquium.

2.4.5 Nach Erbringung aller vorgesehenen Studienleistungen erhalten die Studierenden ein Zeugnis. Für die Gesamtnote zählen die Noten der beiden Hausarbeiten, der mündlichen Prüfungen sowie des Kolloquiums einfach. Die Note der Arbeit zum Jahrespraktikum hingegen zählt doppelt.

2.5 Prüfungen und Benotung
Es gelten die Ausführungen unter 1.4.

2.6 Abwesenheiten
Es gelten in entsprechender Weise die Bestimmungen unter 1.5.

2.7 Jahrespraktikum
2.7.1 Gegen Ende des ersten Studienjahres wird in Absprache zwischen der Leitung des Fernkurses, der oder dem jeweiligen Studierenden und deren zuständiger Pfarrperson ein Praktikumsfeld festgelegt, das die oder der Studierende in zirka einem Jahr möglichst eigenständig verantwortet. Das Aufgabenfeld soll sowohl die Begabungen der oder des Studierenden als auch eventuelle Lernfelder gemeindlicher Pastoral berücksichtigen.

2.6.2 Das Praktikum ist mit einer schriftlichen Arbeit von mindestens 55.000 bis höchstens 90.000 Zeichen (ohne Anhänge) zu reflektieren. Dabei soll auch theologische Fachliteratur zum jeweiligen pastoralen Handlungsfeld berücksichtigt werden. Diese Arbeit gilt als Abschlussarbeit.

2.6.3 Ansprechperson für die Studierenden im Rahmen des Jahrespraktikums ist die Leitung des Fernkurses. Sie ist auch für die Bewertung der Arbeit und die Gesprächsführung beim Abschlusskolloquium zuständig.

2.7 Einholung von Beurteilungen und begleitende Gespräche

2.7.1 Nach dem 1. Studienjahr wird durch die Leitung des Fernkurses anhand eines systematisierten Fragebogens zu folgenden Themenfeldern eine Rückmeldung von der jeweils zuständigen Pfarrperson zu den entsprechenden Studierenden eingeholt:

  • Konfliktfähigkeit
  • Kontaktfreudigkeit
  • Fähigkeit zum Zuhören und Wahrnehmen
  • Fähigkeiten zur Deeskalation
  • Soziale Kompetenzen
  • Organisationstalent

2.7.2 Eine zweite Rückmeldung wird in gleicher Weise am Ende des Studiums eingeholt. Hierbei soll zusätzlich eine Rückmeldung des örtlichen Kirchenvorstands erfragt werden.

2.7.3 Die Rückmeldungen sind jeweils mit den Beobachtungen der Leitung des Fernkurses an die betreffende Person zu kommunizieren und zu besprechen. Dabei ist auch die Selbstwahrnehmung und Selbsteinschätzung der Person zu erfragen und zu berücksichtigen. Wenn notwendig, werden Entwicklungsfelder benannt, nach geeigneten Maßnahmen gesucht und diese schriftlich festgehalten und durch Unterschrift beider Seiten dokumentiert.

2.7.4 Die Ergebnisse aus den beiden Einzelgespräche mit den Studierenden sowie die eingeholten Rückmeldungen fließen in eine Gesamtbeurteilung ein, die dem Bischof zusammen mit dem Abschlusszeugnis vorgelegt wird (Votum).

2.8 Vorbereitung auf die Weihe
Zur Vorbereitung auf die Weihe findet ein verpflichtendes Wochenende zur geistlichen Vorbereitung statt. Die Verantwortung für dieses Wochenendes liegt in den Händen der Geistlichen Begleitung des Fernkurses.

2.9 Anerkennungen
Da der Aufbaukurs auf das Geistliche Ehrenamt im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland vorbereitet und deshalb an den alt-katholischen Realitäten dieses Bistums ausgerichtet ist, können keine Anerkennungen anderer Ausbildungsgänge ausgesprochen werden. Der Aufbaukurs ist stets als Ganzes zu absolvieren.

3. Kursleitung und Geistliche Begleitung

3.1 Der Leitung des Fernkurses obliegen die organisatorischen Belange des Fernkurses nach Innen und Außen. Sie ist als Beisitz in den Prüfungen bevorzugt anzufragen. Bei Veränderungen der Studien- und Prüfungsordnung sowie in den oben genannten Fällen ist die Leitung an Entscheidungen des Dozentenkollegiums gebunden.

3.2 Die Geistliche Begleitung des Fernkurses ist zuständig für den spirituellen Einstieg in die Kurswochenenden, das Angebot der geistlichen Begleitung der Studierenden sowie die Vorbereitungswochenenden auf die Weihe.

3.3 Die Leitung des Fernkurses und die Geistliche Begleitung pflegen einen regelmäßigen Austausch zu Belangen des Fernkurses, und falls notwendig auch zu einzelnen Studierenden. Dabei ist die Unterscheidung von „forum internum“ und „forum externum“ von beiden Seiten streng zu wahren.

Beschlossen vom Dozentenkollegium am 18. November 2025


Auf der Suche?

Wir sind eine Kirche für alle. Oder besser: für alle, die wollen.
Auch Sie? Finden Sie eine Gemeinde vor Ort.

» Zur Gemeindesuche