Theologischer Grundkurs

Die Alt-Katholische Kirche in Deutschland bietet für an der Theologie Interessierte einen dreijährigen theologischen Grundkurs an.

Dieser Grundkurs sieht pro Quartal je ein Präsenz-Wochenende vor. Die Lehrveranstaltungen finden im Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK), Johannes- Albers-Alle, 53639 Königswinter, statt. Die organisatorische Leitung liegt bei Prof. Dr. Günter Eßer (Email: g.esser [at] uni-bonn.de).

Der dreijährige Grundkurs umfasst folgende Veranstaltungen:

  1. Studienjahr:
    1. WE: Einführung in die Theologie des Alten Testamentes (AT) und Überblick über die Geschichte Israels.
    2. WE: Einführung in die Theologie des Neuen Testamentes (NT).
    3. WE: Kirchengeschichte I
    4. WE: Systematische Theologie I
  2. Studienjahr:
    1. WE: Vertiefung AT
    2. WE: Vertiefung NT: Theologie der Evangelien
    3. WE: Kirchengeschichte II
    4. WE: Systematische Theologie II
  3. Studienjahr:
    1. WE: Vertiefung NT – Briefliteratur
    2. WE: Einführung in die alt-katholische Liturgiewissenschaft
    3. WE: Kirchengeschichte III
    4. WE: Systematische Theologie III

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben im Anschluss an die einzelnen Studieneinheiten Hausarbeiten bzw. Referate anzufertigen. Einzelheiten werden mit den jeweiligen Fachdozentinnen / Fachdozenten geklärt. Diese Hausarbeiten werden benotet und fließen in die Abschlussnoten ein.

Zum Abschluss:

  1. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wählen aus den angebotenen Fächern das Thema ihre Abschlussarbeit. Sie werden vom jeweiligen Fachdozenten/von der jeweiligen Fachdozentin begleitet und unterstützt. Umfang der Arbeit ca. 30-50 Seiten, (Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5).
  2. In allen Fächern erfolgt eine mündliche Abschlussprüfung über den Stoff der absolvierten theologischen Fächer. Der Prüfungsstoff kann in Absprache eingeschränkt werden.
  3. Über die Abschlussprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Dieses Zeugnis ist eine Voraussetzung für die Studierenden, die die Veranstaltungen des dreijährigen Aufbaukurses besuchen wollen. Für die Teilnahme am Aufbaukurs ist zudem ein positives Votum der jeweiligen Gemeinde erforderlich.

Wer innerhalb des dreijährigen Grundkurses zwei Präsenzwochenenden versäumt, kann den versäumten Stoff in Absprache mit den jeweiligen Fachdozenten bzw. Fachdozentinnen nachholen. Vorgesehen ist dafür ein Kolloquium über abgesprochene Literatur. Weitere versäumte Studieneinheiten können nur im normal angebotenen Turnus der Veranstaltungen nachgeholt werden. Nach maximal sechs Jahren muss das Fernkurs-Studium abgeschlossen sein.

Studierende können jeweils zum Jahresbeginn mit dem Fernkurs-Studium beginnen. Der Kurs selbst beginnt alle drei Jahre neu mit dem Programm des 1. Studienjahres.

      Termine für die Präsenz-Wochenenden 2023 (sowohl für den Grundkurs als auch den Aufbaukurs – s.u.)

      • 10. – 12. Februar
      • 09. – 11. Juni
      • 08. – 10. September
      • 08. – 10. Dezember

      Theologischer Aufbaukurs

      Der dreijährige theologische Aufbaukurs will Frauen und Männer, die den theologischen Grundkurs abgeschlossen und ein positives Votum ihrer Gemeinde erhalten haben, auf die Weihe zum diakonalen und priesterlichen Dienst im Ehrenamt in der Alt-Katholischen Kirche vorbereiten.

      Für den Aufbaukurs sind folgende Veranstaltungen vorgesehen:

      Ein das Studium begleitendes Jahrespraktikum

      Bis zum 1. Wochenende des 2. Studienjahres sollen die zukünftigen Diakoninnen/Diakone bzw. Priesterinnen/Priester im Ehrenamt gemeinsam mit ihrem Ortspfarrer bzw. ihrer Ortspfarrerin ein die Ausbildung begleitendes Jahresprojekt gefunden, sowie den zeitlichen Rahmen dieses Engagements abgeklärt haben.

      Durch dieses Projekt sollen die Studierenden lernen und erfahren, wie das geistliche Leben einer Gemeinde durch neue Impulse gestärkt oder erneuert werden, und wie die Gemeinde so ihre Aufgabe als geistlicher Ort in der Welt gerecht werden kann.

      Dieses Jahresprogramm kann im Rahmen einer diakonalen Einrichtung (Bahnhofsmission, Flüchtlingshilfe, Altenheim etc.) oder auch im Rahmen der konkreten Gemeindearbeit (Begleitung einer Gruppe mit gruppenspezifischen Aktionen, Gottesdiensten etc.) stattfinden.

      Das Jahresprojekt soll vor der 4. Studieneinheit des 3. Studienjahres abgeschlossen sein.

      Der dreijährige Aufbaukurs bietet folgende Veranstaltungen an:

      1. Studienjahr
        1. WE: Theologische Überlegungen zu Kirche und Amt.
        2. WE: Die Diakonie als einer der Grundpfeiler des kirchlichen Lebens (Trias: „Martyria – Leiturgia – Diakonia); Überlegungen zu einer neuen „Theologie der Diakonie.
        3. WE: Grundlagen der Homiletik (mit praktischen Predigtbeispielen).
        4. WE: Vertiefung Homiletik; Grundlagen des Kirchenrechts.
      2. Studienjahr
        1. WE: Theologie der Sakramente I (Taufe – Eucharistie – Firmung)
        2. WE: Theologie der Sakramente II (Krankensalbung – Buße – Ehe)
          Anm.: Weihe wird im 1.Jahr/1.WE behandelt.
        3. WE: Aufbau der Eucharistiefeier und anderer Formen der Liturgie (Tagzeiten etc.)
        4. WE:  Grundlagen der Katechetik (mit Austausch über prakt. Erfahrungen)
      3. Studienjahr
        1. WE:  Grundlagen der Seelsorge unter Berücksichtigung des ehrenamtlichen ordinierten diakonalen und priesterlichen Dienstes. (Was heißt es „die Kirche in die Welt und die Welt in die Kirche zu bringen? – Hier auch Probleme der gesellschaftlichen Strukturen berücksichtigen).
        2. WE: Einführung in die Gesprächsführung. Umgang mit Menschen in schwierigen Lebenssituationen, besonders: Krankheit, Sterben und Tod, Trauer und Verlust.
        3. WE: Vertiefung Gesprächsführung. Verhältnis Hauptamtler – Nebenamtler
        4. WE: Praxis des pastoralen Handelns (Gestaltung und Durchführung einer Trauerfeier, Feier der Krankensalbung etc.)

      Zusätzliches Wochenende zur Vorbereitung auf die Weihe:

      Diakonaler Dienst: Diakonaler Dienst und liturgisches Handeln.

      Priesterlicher Dienst: Vertiefung Liturgie; Eucharistiegebete, „Theologie des Sonntags. – Geistlicher Dienst und Lebensgestaltung: (Ehe/Partnerschaft: Stichwort: „Wie sorge ich für mich?“)

      WEITERE ERLÄUTERUNGEN

      Ausbildung zum diakonalen Dienst i.E.:

      1. Hausarbeiten:
        Es sind zwei Hausarbeiten vorgesehen: 1) Eine Hausarbeit zum Thema: „Die Diakonie als einer der Grundpfeiler kirchlichen Handelns“ (vgl. I. Jahr/2. WE); 2) Eine Hausarbeit aus einem katechetischen oder liturgischen Bereich (in Absprache mit den jeweiligen Fachdozentinnen/Fachdozenten). Beide Hausarbeiten werden benotet; die Noten fließen in den Abschluss ein.
      2. Abschluss:
        1. Voraussetzung für den Abschluss ist eine Arbeit, die das Jahrespraktikum reflektiert (Umfang der Arbeit ca. 30-50 Seiten, Schriftgröße 12).
        2. Diese Arbeit ist Grundlage für das Abschlusskolloquium, das vor einem Dreier-Kollegium stattfindet.
        3. Zu diesem Prüfungskollegium gehören 1.) ein ständiger Diakon/eine ständige Diakonin; der/die jeweilige Fachdozent/Fachdozentin (als Begleiter/Begleiterin der Abschlussarbeit), der/die Ausbildungs-Verantwortliche.
        4. In folgenden Fächern haben die Studierenden zudem Modulprüfungen abzulegen, deren Ergebnisse ins Abschlusszeugnis einfließen:
          • Theologische Überlegungen zu Kirche und Amt.
          • Grundlagen der Seelsorge unter Berücksichtigung des ehrenamtlichen ordinierten Dienstes.
          • Diakonaler Dienst und liturgisches Handeln.
          • In den Fächern Homiletik und Katechetik werden die von den Studierenden vorgelegten Probepredigten bzw. Katechesen benotet.
        5. Die Gesamtnote des Abschlusszeugnisses setzt sich wie folgt zusammen:
          • Die Noten der beiden Hausarbeiten zählen einfach.
          • Die Noten der Modulprüfungen zählen einfach.
          • Die Note der Abschlussarbeit zum Kolloquium zählt doppelt.
          • Die Note des Kolloquiums zählt einfach.
        6. Es wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt.
        7. Zusätzliche Bestimmungen.
          • Nach dem 1. Studienjahr und zum Abschluss des Studiums sollen anhand eines systematisierten Fragebogens folgende Aspekte des / der Studierenden erfasst werden. Hierzu sollen Ortspfarrer / Ortspfarrerin, Koordinator / Koordinatorin der Ausbildungsstufe und der / die Ansprechpartner/Ansprechpartnerin des Jahresprojekts befragt werden:
            • Konfliktfähigkeit
            • Fähigkeit, auf Menschen zuzugehen
            • Zuhören-Können
            • Deeskalieren-Können, sowie die
            • Soziale Kompetenz  und das
            • Organisationstalent
          • Ergänzend werden seitens der Ausbildungsleitung auch Gespräche mit den Studierenden geführt, um deren Selbsteinschätzung / Selbstwahrnehmung zu erfahren.
          • Die Ergebnisse der Einzelgespräche mit den Studierenden sowie die der angeforderten Kriterienkataloge fließen in die Gesamtbeurteilung ein, die dem Bischof zusammen mit dem Abschlusszeugnis vorgelegt werden.

      Ausbildung zum priesterlichen Dienst i.E.:

      1. Hausarbeiten:
        Es sind zwei Hausarbeiten vorgesehen: 1) Eine Hausarbeit zum Thema: Theologische Überlegungen zu Kirche und Amt (vgl. I. Jahr/1. WE); 2) Eine Hausarbeit zum Thema: Die sonntägliche Eucharistiefeier als geistliche Mitte der Gemeinde (Weggeleit, Aufbruch, Kraft-Schöpfen) unter Berücksichtigung einer „Theologie des Sonntags“ (vgl. Zusätzliches Wochenende). Beide Hausarbeiten werden benotet; die Noten fließen in den Abschluss ein.
      2. Abschluss:
        1. Voraussetzung für den Abschluss ist eine Arbeit, die das Jahrespraktikum reflektiert (Umfang der Arbeit ca. 30-50 Seiten, Schriftgröße 12).
        2. Diese Arbeit ist Grundlage für das Abschlusskolloquium, das vor einem Dreier-Kollegium stattfindet.
        3. Zu diesem Prüfungskollegium gehören 1.) ein Priester/eine Priesterin i.E. mit Hochschulabschluss; der/die jeweilige Fachdozent/Fachdozentin (als Begleiter/Begleiterin der Abschlussarbeit), der/die Ausbildungs-Verantwortliche für die 2. Ausbildungsstufe).
        4. In folgenden Fächern haben die Studierenden zudem Modulprüfungen abzulegen, deren Ergebnisse ins Abschlusszeugnis einfließen:
          • Grundlagen der Seelsorge unter Berücksichtigung des ehrenamtlichen ordinierten Dienstes.
          • Liturgie (Themen in Absprache mit dem Fachdozenten).
          • Theologie der Sakramente (Themen in Absprache mit dem Fachdozenten)
          • In den Fächern Homiletik und Katechetik werden die von den Studierenden vorgelegten Probepredigten bzw. Katechesen benotet.
        5. Die Gesamtnote des Abschlusszeugnisses setzt sich wie folgt zusammen:
          • Die Noten der beiden Hausarbeiten zählen einfach.
          • Die Noten der Modulprüfungen zählen einfach.
          • Die Note der Abschlussarbeit zum Kolloquium zählt doppelt.
          • Die Note des Kolloquiums zählt einfach.
        6. Es wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt. Dieses Zeugnis ist eine Voraussetzung für die spätere Weihe zum diakonalen Dienst.
        7. Zusätzliche Bestimmungen.
          • Nach dem 1. Studienjahr und zum Abschluss des Studiums sollen anhand eines systematisierten Fragebogens folgende Aspekte des / der Studierenden erfasst werden. Hierzu sollen Ortspfarrer / Ortspfarrerin, Koordinator / Koordinatorin der Ausbildungsstufe und der / die Ansprechpartner/Ansprechpartnerin des Jahresprojekts befragt werden:
            • Konfliktfähigkeit
            • Fähigkeit, auf Menschen zuzugehen
            • Zuhören-Können
            • Deeskalieren-Können, sowie die
            • Soziale Kompetenz  und das
            • Organisationstalent
          • Ergänzend werden seitens der Ausbildungsleitung auch Gespräche mit den Studierenden geführt, um deren Selbsteinschätzung / Selbstwahrnehmung zu erfahren.
          • Die Ergebnisse der Einzelgespräche mit den Studierenden sowie die der angeforderten Kriterienkataloge fließen in die Gesamtbeurteilung ein, die dem Bischof zusammen mit dem Abschlusszeugnis vorgelegt werden.
        8. Wer innerhalb des dreijährigen Aufbaukurses zwei Präsenzwochenenden versäumt, kann den versäumten Stoff in Absprache mit den jeweiligen Fachdozenten bzw. Fachdozentinnen nachholen. Vorgesehen ist dafür ein Kolloquium über abgesprochene Literatur. Weitere versäumte Studieneinheiten können nur im normal angebotenen Turnus der Veranstaltungen nachgeholt werden. Nach maximal sechs Jahren muss das Fernkurs-Studium abgeschlossen sein.
        9. Studierende können jeweils zum Jahresbeginn mit dem Fernkurs-Studium beginnen. Der Kurs selbst beginnt alle drei Jahre neu mit dem Programm des 1. Studienjahres.

          Prof. Dr. Günter Eßer

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