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Ablauf von Anträgen auf Förderungen durch die Bischof-Reinkens-Stiftung
Antragstellungen für die Förderung von Kinder- und Jugendmaßnahmen im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken Deutschlands sind bis zum 31.03. für das jeweilige Kalenderjahr mit dem Antragsformular auf dieser Seite bei der Geschäftsstelle der Bischof-Reinkens-Stiftung möglich.
Für Projekte und Maßnahmen, die im ersten Quartal des laufenden Jahres stattfinden, hat die Antragstellung vor dem Maßnahmebeginn zu erfolgen.
Nach Ablauf der Antragsfrist erhalten die Antragsteller einen Bescheid zu Ihrem Antrag.
Ein Zuwendungsbescheid enthält Angaben über die mögliche Maximalförderung. Es ist zu beachten, dass Drittmittel, Teilnehmerbeiträge und Eigenmittel vorrangig einzubringen sind. Auch die Maßnahmen, die im ersten Quartal stattfinden, erhalten dann erst den Bescheid über die Maximalförderung, um allen Projekten die gleiche Möglichkeit auf Förderung zukommen zu lassen.
Die Abrechnungen/Verwendungsnachweise sind mit dem Formular auf dieser Seite postalisch bis zum 30.11. des laufenden Jahres der Geschäftsstelle der BISCHOF-REINKENS-STIFTUNG vorzulegen. Andernfalls können die Projekte/Maßnahmen nicht mehr berücksichtigt werden. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die Finanzierung dann anderweitig gedeckt wurde.
Mit der Abrechnung/dem Verwendungsnachweis ist ein Sachbericht ggf. auch mit Bildern (Die notwendigen Einverständnisse & Rechte sind durch den Maßnahmeträger vorher abzuklären.) vorzulegen, der sowohl dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der Fördermittel als auch der Öffentlichkeitsarbeit der Bischof-Reinkens-Stiftung dient.
Eine Ausnahme bei der Abrechnungsfrist (Regulär: 30.11.) bilden Jugend-und Freizeitmaßnahmen, die Ende November oder erst im Dezember stattfinden. Bei diesen Maßnahmen wird eine abweichende Vorlagefrist im Bescheid mitgeteilt.
Bischof-Reinkens-StiftungClaudia Velosa da SilvaSchaumburg-Lippe-Straße 253113 Bonn
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