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Der Kirchenvorstand (KV) ist die ständige Vertretung der Gemeindeversammlung (GV – diese ist als Versammlung aller Gemeindemitglieder die Vertretung der Gemeinde; hier werden alle für die Gemeinde wichtigen Entscheidungen getroffen). Der KV setzt diese Entscheidungen um und leitet die Gemeinde. Er ist sowohl für die seelsorglichen als auch auch für die organisatorischen Belange (z.B. Finanzen) zuständig.
Wir sind eine Kirche für alle. Oder besser: für alle, die wollen. Auch Sie? Finden Sie eine Gemeinde vor Ort.