Dekanat Bayern

Informationen zur Kirchensteuer

Herzlichen Dank für den Kirchensteuerbeitrag

Der Landessynodalrat dankt allen KirchensteuerzahlerInnen für ihren Kirchensteuerbeitrag zur Finanzierung der alt-katholischen Kirche in Bayern.  Das Kirchensteueraufkommen betrug im letzten Jahr für ganz Bayern 693.628,79 Euro bei 2.915 Mitgliedern. Als Zuschuss des Staates für die Seelsorge erhielt die alt-katholische Kirche in Bayern 16.962 Euro.
Nur durch die Kirchensteuer ist es möglich, dass Geistliche ihren Dienst im großflächigen altkatholischen Dekanat Bayern hauptamtlich ausüben können. Derzeit sind dies acht Pfarrerinnen und Pfarrer und zwei Vikare in der Ausbildung. Darüber hinaus versehen elf Frauen und Männer ihren geistlichen Dienst als Priesterin/Priester oder Diakonin/Diakon ehrenamtlich.
Mit der Kirchensteuer leisten Sie auch einen solidarischen Beitrag für die finanzielle Ausstattung der Kirchengemeinde vor Ort. Etliche Pfarrgemeinden brauchen eine regelmäßige Hilfe, um ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, andere sind auf Zuschüsse angewiesen, um notwendige Reparaturen an Kirchen- und Gemeindegebäuden durchführen zu können. Ein Kirchenbau wie in Augsburg wäre ohne die Unterstützung aus Kirchensteuermitteln nicht möglich gewesen. Dabei geht es nicht um den Erhalt von Kunstdenkmälern – solche haben wir in aller Regel nicht – sondern darum Lebensräume zu schaffen und zu erhalten, in denen Menschen auf ihrem Lebensweg begleitet werden, christlicher Glaube gelebt und weitergegeben wird und auch diakonische Angebote gemacht werden.
In den letzten Monaten hat es immer wieder Irritationen wegen der Kirchensteuer auf Kapitalerträge gegeben. Im Folgenden haben wir dazu nähere Informationen
zusammengestellt. Das Wichtigste aber vorweg: Es wurde hier keine neue Kirchensteuer eingeführt und auch keine bestehende Kirchensteuer erhöht. Es hat sich lediglich das Verfahren geändert, mit dem die Steuer erhoben wird.
Nochmals herzlichen Dank für jeden Beitrag zur Finanzierung unserer Kirche.
                                                         
Siegfried Thuringer, Präsident des Landessynodalrats

Informationen zur staatlichen Neuregelung der Abgeltungssteuer

Bisher hatten Sie die Wahl, wie Sie Kirchensteuer auf Kapitalerträge zahlen.
Ihre Bank hat mit Ihrer Erlaubnis die Kirchensteuer einbehalten und wie die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt abgeführt. Oder Sie haben alle Kapitalerträge in Ihrer Steuererklärung angegeben und auf diese Weise Kirchensteuer gezahlt.
Dieses Verfahren ist seit 2015 vereinfacht und automatisiert. Die Banken erhalten elektronisch verschlüsselt vom Bundeszentralamt für Steuern die Kirchenzugehörigkeit mitgeteilt, damit sie von sich aus die Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Das ist vergleichbar mit den Angaben beim Arbeitgeber für die Lohnsteuer. Der Staat leitet die Steuer dann an die jeweilige Kirche weiter. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.
Das neue Verfahren erfüllt die hohen Anforderungen des Datenschutzes. Bankmitarbeitende erfahren nicht, welcher Kirche Sie angehören. Wenn Sie dennoch die Mitteilung der verschlüsselten Kennziffer an die Bank nicht wünschen, können Sie beim Bundeszentralamt für Steuern der Übermittlung widersprechen. Ihre Bank behält dann die Kirchensteuer nicht ein. Das Bundeszentralamt informiert Ihr zuständiges Finanzamt über diese Sperre. Sie sind dann verpflichtet, eine Steuererklärung mit der Anlage KAP abzugeben, damit die Kirchensteuer erhoben werden kann.
Dieses vereinfachte Verfahren bedeutet keine neue Steuer und keine Steuererhöhung. Die Steuerfreibeträge bleiben unverändert: 801,00 € für Ledige und 1.602,00 € für Verheiratete. Durch die pauschale Abgeltungsteuer von 25 % ist die Kirchensteuer in den meisten Fällen sogar gesunken.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an uns.

Michael Scheuerer, Geschäftsführer des Kirchensteueramts

Ansprechpartnerin: Frau Schuh
Geschäftsführer: Michael Scheuerer
Postfach 11 93 67
90103 Nürnberg

Tel. 0911-2443266
Fax 0911-2443281

E-Mail:
kista-bayern(at)alt-katholisch.de

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