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Am 12. November 2022 tagte in München die Landessynode 2022. Hier einige Informationen zur Landessynode als solche und den behandelten Themen:
Trafen und berieten sich die Synodalen unserer Kirche nicht erst vor kurzem in Bonn und tagten vom 29. September bis 02. Oktober als 62. ordentliche Bistumssynode?
Was ist, was macht oder was beschließt dann die Landessynode der alt-katholischen Kirche im Freistaat Bayern?
Vielleicht darf ich, wenn Sie mögen und weiterlesen, den Versuch wagen, die Fragen zu beantworten und ihnen davon berichten, worüber am 12. November in der Kirche St. Willibrord in München abgestimmt, beschlossen und diskutiert wurde.
Alle vier Jahre kommen aus den zwölf bayerischen Gemeinden die für die Landessynode gewählten Vertretungen zur ordentlichen Sitzung der Landessynode zusammen. Sie wählen u.a. die Mitglieder des Landessynodalrats und seinen Präsidenten bzw. seine Präsidentin. Aber nicht nur das, sie beraten laut Landessynodal-Ordnung zu Fragen der Förderung und Festigung und Verbreitung der alt-katholischen Bewegung innerhalb Bayerns und beschäftigen sich damit, wie die Mittel der Landessynode eingesetzt werden.
Die in München versammelten 36 stimmberechtigen Synodalen wählten also, nach dem Tätigkeitsbericht des Präsidenten und der Festlegung der für eine Synode typischen Formalien, Siegfried Thuringer, Pfarrer der Gemeinde München, erneut zum Präsidenten und anschließend die Mitglieder und Ersatzleute für den Landessynodalrat. Für die nächsten vier Jahre bilden also Lothar Adam (Gemeinde Weidenberg), Alois Bauer (Gemeinde Augsburg), Anneliese Harrer Anneliese (Gemeinde München), Waltraud Landsmann (Gemeinde Regensburg), Stefan Pingel (Gemeinde Kempten) und Karl-Heins Pollinger (Gemeinde München, nicht im Bild), gemeinsam mit Pfarrer Siegfried Thuringer den Synodalrat für Bayern. Sie kümmern sich neben der Verwaltung des kirchlichen Vermögens, der Prüfung der Jahresabschlüsse und Haushaltspläne der Gemeinden auch um finanzielle Zuschüsse an die Gemeinden.
Eine weiteres Aufgabenfeld der sechs Neugewählten und Ihres Präsidenten ist das Kirchensteuerwesen, also die Fortschreibung der Kirchensteuerordnung für Bayern und die Regelung der Rechte und Pflichten der Landessynodalkasse einschließlich der Beauftragung ihres Geschäftsführers.
So dankt Siegfried Thuringer auch im Rahmen seines Tätigkeitsberichts u.a. den Mitarbeitenden des Kirchensteueramts, einschließlich ihres Geschäftsführers für die gute Zusammenarbeit.
Interessant und für unsere kleine Kirche sehr vorteilhaft ist dabei, dass mit der evangelisch-lutherischen Landeskirche seit langen Jahren eine enge Kooperation besteht. Unser Kirchensteueramt ist also an dem der evangelisch.-lutherischen Landeskirche am Standort Nürnberg angesiedelt und deren Mitarbeitenden bearbeiten die Vorgänge rund um unsere Kirchensteuer. Diese Kooperation funktionier so gut, dass der Landessynodalrat und sein Präsident sehr selten und nur ausnahmsweise mit konkreten Kirchensteuerfällen befasst werden müssen.
Ich möchte nicht vergessen: Die Mitglieder der Landessynode wählten ebenfalls aus ihren Reihen, wie bereits erwähnt, nicht nur die Mitglieder des Synodalrats, sondern auch drei Ersatzleute (Rainer Friedrich, Christian Blumberg, und Christian Rehermann), die im Falle des Falles einspringen, wenn ein Mitglied des Landessynodalrats während der nächsten vier Jahre ausfallen sollte.
Der Vormittag des 12. Novembers war aber nicht nur durch die satzungsgemäßen Wahlen und den Bericht des Präsidenten über die Arbeit des Landessynodalrats bestimmt, auch Anträge standen natürlich zur Beratung und Beschlussfassung an:
Es handelte sich dabei um zwei Ergänzungen der „Ordnung für die Landessynode der Alt-Katholischen Kirche in Bayern“. Gem. dem Beschluss der Landessynode können nun die Modalitäten für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Geistlichen im Ehrenamt für die Landessynode durch den Landessynodalrat festgelegt werden.
Der zweite Antrag griff das Thema Dienstwohnungen auf. Dienstwohnungen wurden bisher nicht in der Landessynodalordnung erwähnt, doch beschäftigt sich der Landessynodalrat immer wieder damit. Die geübte und bewährte Praxis, dass der Landessynodalrat die Dienstwohnungsvergütung festsetzt und die Dienstwohnungsüberlassungsverträge erarbeitet wurde daher auch rechtlich fixiert.
Bevor sich die Mitglieder der Landessynode, in die wohl verdiente Mittagpause verabschiedeten, wurde die Fragestellung noch andiskutiert, ob es nicht sinnvoll sei, auch für Gremien wie die Landessynode die Möglichkeit von Videokonferenzformaten zu nutzen. Die Diskussion blieb zunächst offen und wird im Dekanat weitergeführt.
Auch wenn die Synodalen gerade noch über die Nutzung von Videokonferenzformaten nachdachten und darüber diskutierten, nutzten doch viele Teilnehmende die Möglichkeit des persönlichen Kennenlernens und ließen sich, die von Martin Jautz gekochte Gemüsesuppe schmecken.
Das Thema „das geistliche Ehrenamt – Chancen, Aufgaben und Zugangswege“ stand im Mittelpunkt der nachmittäglichen Beratungen der Landessynode. Den Teilnehmenden wurde aus meiner Sicht klar, dass das für die Zukunft unserer Gemeinden wichtige Thema des geistlichen Ehrenamts nicht an einen Nachmittag abschließend diskutieren und nur ein Impuls und Startpunkt zur Weiterführung eines vertiefenden Diskussionsprozesses in den Gemeinden gesetzt werden kann.
Zunächst übernahm Alexandra Caspari, Pfarrerin der Gemeinde in Augsburg die Einführung ins Thema und machte anhand der aktuellen Zahlen klar (es gibt mehr Geistliche im Ehrenamt als im Hauptamt), welche Bedeutung die Geistlichen im Ehrenamt für die Gemeinden in unserem Bistum und speziell für die bayerischen Gemeinden haben.
Peter Priller, Kurat der Teilgemeinde Bad Tölz, und Dr. Liesel Bach, Priesterin im Ehrenamt in der Gemeinde München, gewährten den Teilnehmenden einen Einblick, wie sie selbst Ihren Dienst sehen und welcher Weg sie ins Ehrenamt führte. Sie schilderten sehr anschaulich die Bandbreite ihrer jeweiligen Aufgaben, die von der Leitung einer Teilgemeinde, wie im Falle von Peter Priller, bis hin zur Entdeckung des Reizes pfarrbürolicher Tätigkeiten, wie im Falle von Dr. Liesel Bach reichten. Übereinstimmend betonten beide, dass für Sie die Einbindung in ein pastorales Team von entscheidender Bedeutung für ihr Wirken ist.
Welche pastorale Wirkung der ehrenamtliche Dienst entfalten kann schilderte Michael Hofer aus der Gemeinde Kempten. Der dabei besonders an den verstorbenen Priester im Ehrenamt Franz Kramer erinnerte, dessen Verdienst es ist, die Gemeinde im Kempten aufgebaut zu haben. Er wies mit einem eher schelmischen Augenzwinkern, aber durchaus ernsten Unterton darauf hin, dass der ehrenamtliche Dienst gerade in Zeiten der in Fragestellung von Staatszuschüssen und prognostizierten schwindenden finanziellen Ressourcen, eine Chance, ja einen ganz eigenen Reichtum für unsere Kirche birgt.
Im Anschluss moderierte Benedikt Löw, Diakon in der Gemeinde Augsburg, gekonnt und launig die Podiumsdiskussion mit Peter Priller, Dr. Liesel Bach, Michael Hofer und Siegfried Thuringer und ermöglichte den Teilnehmenden mit ihren Fragen in die Diskussion einzusteigen und sich mit dem Thema tiefer auseinanderzusetzen.
Dabei durfte der Blick auf die Zugangswege zum geistlichen Dienst im Ehrenamt nicht fehlen. Christian Rehermann, Gemeinde Augsburg, schilderte als Teilnehmender am Theologischen Fernkurses der alt-katholischen Kirche ganz praktisch, welcher Weg vom dreijährigen Grundkurs über den nochmals fast dreijährigen Aufbaukurs ggf. in den geistlichen Dienst führt.
Die Diskussion um die Zukunft und Bedeutung des geistlichen Dienstes im Ehrenamt wird sicherlich im Dekanat Bayern fortgeführt. Der Boden für eine vertiefende Diskussion wurde bereitet und die Fragen stehen für alle deutlich im Raum: Was können wir tun, um mehr Menschen in den Gemeinden für den geistlichen Dienst im Ehrenamt zu gewinnen und was ist sein ganz eigenes Profil.
Begann die Landessynode mit einem feierlichen Gottesdienst unter der Leitung von Niki Schönherr, Pfarrer der Gemeinde Nürnberg, so endete die Synode mit einem gemeinsamen Gebet und dem Segen Gottes.
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