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…aber noch nicht sofort!
Mit einer persönlichen Nachricht hat er sich an seine Gemeinde gewandt:
Liebe Gemeindemitglieder, liebe Interessierte, da ich laut Auskunft der Rentenversicherung langjährig versichert bin, kann ich zum 01.01.2026 (mit Abzügen) in Rente gehen. Darüber hinaus ist es laut den Kirchlichen Ordnungen und Satzungen unseres Bistums (S. 82-84; Stand: 01. Februar 2023) möglich, „dass Pfarrerinnen und Pfarrer für einen im Einzelfall festzulegenden Zeitraum mit verringerten Bezügen den Dienst in vollem Umfang versehen (Ansparphase) und in unmittelbarem Anschluss an die Ansparzeit für die Dauer von bis zu einem Jahr bei Fortzahlung der Bezüge vom Dienst freigestellt werden“ (Freistellungsphase; S .82 §1 Grundsatz). Von dieser Möglichkeit möchte ich Gebrauch machen und mit der Ansparphase am 01.01.2024 beginnen, so dass ich für die Dauer von einem Jahr Bezüge in Höhe von 50% meines mir zustehenden Brutto-Entgelts bekomme. Im Jahr 2025 wäre dann das ersparte Wertguthaben fällig. Ich bin im Jahr 2025 folglich vom Dienst freigestellt und kann zum 01.01.2026 in Rente gehen. Die Synodalvertretung hat auf ihrer Klausurtagung in der vergangenen Woche meinem Antrag zugestimmt, so dass ich ab 01.01.2025 in den Vorruhestand gehe. Das zur Information. Liebe Grüße Reinhard Potts, Pfarrer eMail von Pfarrer Reinhard Potts an seine Gemeinde
Liebe Gemeindemitglieder, liebe Interessierte,
da ich laut Auskunft der Rentenversicherung langjährig versichert bin, kann ich zum 01.01.2026 (mit Abzügen) in Rente gehen. Darüber hinaus ist es laut den Kirchlichen Ordnungen und Satzungen unseres Bistums (S. 82-84; Stand: 01. Februar 2023) möglich, „dass Pfarrerinnen und Pfarrer für einen im Einzelfall festzulegenden Zeitraum mit verringerten Bezügen den Dienst in vollem Umfang versehen (Ansparphase) und in unmittelbarem Anschluss an die Ansparzeit für die Dauer von bis zu einem Jahr bei Fortzahlung der Bezüge vom Dienst freigestellt werden“ (Freistellungsphase; S .82 §1 Grundsatz).
Von dieser Möglichkeit möchte ich Gebrauch machen und mit der Ansparphase am 01.01.2024 beginnen, so dass ich für die Dauer von einem Jahr Bezüge in Höhe von 50% meines mir zustehenden Brutto-Entgelts bekomme. Im Jahr 2025 wäre dann das ersparte Wertguthaben fällig. Ich bin im Jahr 2025 folglich vom Dienst freigestellt und kann zum 01.01.2026 in Rente gehen.
Die Synodalvertretung hat auf ihrer Klausurtagung in der vergangenen Woche meinem Antrag zugestimmt, so dass ich ab 01.01.2025 in den Vorruhestand gehe.
Das zur Information.
Liebe Grüße
Reinhard Potts, Pfarrer
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