Ökumene / Dokumente

I. Unionskonferenz

I. Unionskonferenz zu Bonn

14. bis 16. September 1874

Angenommene Thesen

1. Wir stimmen überein, daß die apokryphischen oder deuterokanonischen Bücher des alten Testa­mentes nicht dieselbe Kanonizität haben wie die im hebräischen Kanon enthaltenen Bücher.

2. Wir stimmen überein, daß keine Übersetzung der Hl. Schrift eine höhere Autorität beanspruchen kann als der Grundtext.

3. Wir stimmen überein, daß das Lesen der Hl. Schrift in der Volkssprache nicht auf rechtmäßige Weise verboten werden kann.

4. Wir stimmen überein, daß es im allgemeinen angemessener und dem Geist der Kirche entspre­chender ist, daß die Liturgie in der vom Volke verstandenen Sprache gebraucht werde.

5. Wir stimmen überein, daß der durch Liebe wirksame Glaube, nicht der Glaube ohne Liebe, das Mittel und die Bedingung der Rechtfertigung des Menschen vor Gott ist.

6. Die Seligkeit kann nicht durch sogenannte „merita de condigno“ verdient werden, weil der unendliche Wert der von Gott verheißenen Seligkeit nicht im Verhältnis steht zu dem endlichen Werte des Menschen.

7. Wir stimmen überein, daß die Lehre von den „opera supererogationis“ und von einem „thesaurus meritorum sanctorum“, d.i. die Lehre, daß die überfließenden Verdienste der Heiligen, sei es durch die kirchlichen Obern, sei es durch die Vollbringer der guten Werke selbst, auf andere übertragen werden können, unhaltbar ist.

8. a) Wir erkennen an, daß die Zahl der Sakramente erst im 12. Jahrhundert auf sieben festgesetzt und dann in die allgemeine Lehre der Kirche aufgenommen wurde, und zwar nicht als eine von den Aposteln oder von den ältesten Zeiten kommende Tradition, sondern als das Ergebnis theologischer Spekulation.

b) Katholische Theologen, z.B. Bellarmin erkennen an und wir mit ihnen, daß die Taufe und die Eucharistie „principalia, praecipua, eximia salutis nostrae sacramenta“ sind.

9. Während die Hl. Schrift anerkanntermaßen die primäre Regel des Glaubens ist, erkennen wir an, daß die echte Tradition, d.i. die ununterbrochene, teils mündliche, teils schriftliche Überlieferung der von Christus und den Aposteln zuerst vorgetragenen Lehre eine autoritative (gottgewollte) Er­kenntnisquelle für alle aufeinanderfolgenden Generationen von Christen ist. Diese Tradition wird teils erkannt aus dem Consensus der großen in historischer Kontinuität mit der ursprünglichen Kir­che stehenden Kirchenkörper, teils wird sie auf wissenschaftlichem Wege ermittelt aus den schriftli­chen Denkmälern aller Jahrhunderte.

10. Wir verwerfen die neue römische Lehre von der unbefleckten Empfängnis der hl. Jungfrau Maria als in Widerspruch stehend mit der Tradition der ersten 13 Jahrhunderte, nach welcher Christus allein ohne Sünde empfangen ist.

11. Wir stimmen überein, daß die Praxis des Sündenbekenntnisses vor der Gemeinde oder einem Priester, verbunden mit der Ausübung der Schlüsselgewalt, von der ursprünglichen Kirche auf uns gekommen und, gereinigt von Mißbräuchen und frei von Zwang, in der Kirche beizubehalten ist.

12. Wir stimmen überein, daß „Ablässe“ sich nur auf wirklich von der Kirche selbst auferlegte Bußen beziehen können.

13. Wir erkennen an, daß der Gebrauch des Gebetes für die verstorbenen Gläubigen, d.h. die Erflehung einer reichen Ausgießung der Gnade Christi über sie, von der ältesten Kirche auf uns gekommen und in der Kirche beizubehalten ist.

14. Die eucharistische Feier in der Kirche ist nicht eine fortwährende Wiederholung oder Erneuerung des Sühneopfers, welches Christus ein für allemal am Kreuze dargebracht hat; aber ihr Opfer­charakter besteht darin, daß sie das bleibende Gedächtnis desselben ist und eine auf Erden stattfin­dende Darstellung und Vergegenwärtigung jener einen Darbringung Christi für das Heil der erlösten Menschheit, welche nach Hebräer 9, 11-12, fortwährend im Himmel von Christus geleistet wird, indem er jetzt in der Gegenwart Gottes für uns erscheint (Hebr 9, 24). Indem dies der Charakter der Eucharistie bezüglich des Opfers Christi ist, ist sie zugleich ein gehei­ligtes Opfermahl, in welchem die den Leib und das Blut des Herrn empfangenden Gläubigen Ge­meinschaft miteinander haben (1 Kor 10, 17).

Zum Filioque-Streit

Wir geben zu, daß die Art und Weise, in welcher das Filioque in das nizäische Glaubensbekenntnis eingeschoben wurde, ungesetzlich war, und daß es im Interesse des Friedens und der Einigkeit sehr wünschenswert ist, daß die ganze Kirche es ernstlich in Erwägung ziehe, ob vielleicht die ursprüng­liche Form des Glaubensbekenntnisses wieder hergestellt werden könne ohne Aufopferung irgend­einer wahren in der gegenwärtigen westlichen Form ausgedrückten Lehre.

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