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Entscheidung über Gottesdienste liegt bei den Gemeinden

17.12.2020

Die Synodalvertretung hat angesichts des erneuten Lockdowns über mögliche Konsequenzen für die Feier der Gottesdienste beraten. Konkret stand die Frage im Raum, ob in der Zeit des Lockdowns die alt-katholischen Gottesdienste – trotz staatlicher Erlaubnis – ausgesetzt werden sollten. In einem Schreiben an die Gemeinden und Geistlichen hat die Synodalvertretung heißt es, „dass die jeweiligen Kirchenvorstände vor Ort entscheiden müssen, ob die Präsenzgottesdienste ausgesetzt werden oder nicht. Sowohl der konkrete Bedarf als auch die Infektionslage und die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten, die dabei zu berücksichtigen sind, sind sehr unterschiedlich und können von den Kirchenvorständen vor Ort am besten beurteilt werden.“

Weiter schreibt die Synodalvertretung: „Wenn weiterhin Präsenzgottesdienste gefeiert werden, ist insbesondere bei den Weihnachtsgottesdiensten darauf zu achten, dass die Zahl der zulässigen Gottesdienstbesucher nicht überschritten wird, damit die Abstandsregeln eingehalten werden können. Die bestehenden Bischöflichen Verordnungen bzw. die örtlichen Hygienekonzepte der jeweiligen Gemeinden gelten weiterhin.“

Es wird daran erinnert, dass neben den Landesverordnungen auch die kommunalen Verordnungen in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten sind. Dies gelte insbesondere im Hinblick auf etwaige Ausgangsbeschränkungen, die eine Mette zu später Stunde unmöglich machen können. Ebenso seien die Regelungen zum Singen im Freien zu beachten, denn dieses sei an einigen Orten bereits untersagt. Die Synodalvertretung weist darauf hin, dass von staatlicher Seite das Singen in Kirchenräumen generell nicht mehr möglich ist. Außerdem empfiehlt die Synodalvertretung das Tragen von FFP2-Masken, da diese gegenüber den Alltagsmasken zusätzlichen Schutz bieten.

Die Synodalvertretung wird versuchen, die Onlineangebote für die Feiertage zu bündeln und auf der Homepage des Bistums so zu publizieren, dass sie leicht gefunden und auch gemeindeübergreifend genutzt werden können. Sollten keine Präsenzgottesdienste gefeiert werden, empfiehlt die Synodalvertretung alternative Gottesdienstformen.

Die Synodalvertretung schreibt: „Wir sind uns bewusst, dass es sich gerade im Hinblick auf das Weihnachtsfest um keine einfache Entscheidung handelt und vertrauen darauf, dass diese vor Ort am besten getroffen und kommuniziert werden kann.“

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