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Tschechische Kirche für gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit staatlicher Gültigkeit

06.07.2024

Die Altkatholische Kirche in der Tschechischen Republik hat die Absicht, ab dem 1. Januar 2025 die kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zuzulassen, die gleichzeitig den Abschluss einer Partnerschaft in Form einer kirchlichen Ehe nach tschechischem Recht sein wird.

Der Synodalrat hat als zuständiges Organ der Kirche hat die entsprechenden staatlichen Behörden über seine Absicht informiert und um eine Klärung des Verwaltungsverfahrens für die Feier einer Partnerschaft in Form einer kirchlichen Zeremonie gebeten. Die Altkatholische Kirche in der Tschechischen Republik ist die erste Kirche, die öffentlich ihre Absicht erklärt hat, gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit staatlicher Gültigkeit in Form einer kirchlichen Zeremonie zu schließen.

Ab dem 1. Januar 2025 wird durch eine Änderung des Zivilgesetzbuches der Tschechischen Republik die zivile Lebenspartnerschaft als eine dauerhafte Verbindung zweier Menschen gleichen Geschlechts eingeführt, die auf die gleiche Weise geschlossen wird wie die Ehe. Diese Gesetzgebung lässt auch zu, dass eine solche Partnerschaft in Form einer religiösen Zeremonie eingegangen wird.

“In unseren Kirchengemeinden leben Menschen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften und die Kirche hat das Bedürfnis, sich seelsorgerisch um sie zu kümmern“, sagt der altkatholische Bischof Pavel Benedikt Stránský und fügt hinzu: „Die Möglichkeit, eine Partnerschaft mit staatlicher Gültigkeit durch eine kirchliche Zeremonie einzugehen, ist daher ein logischer Schritt, der die Dauerhaftigkeit und Ernsthaftigkeit solcher Partnerschaften bekräftigt. In diesem Punkt folgt unsere Kirche auch der Praxis der westlichen alt-katholischen und anglikanischen Kirchen, die in der Vergangenheit ähnliche Regelungen getroffen haben.”

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