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Am 18. September hat Bischof Matthias Ring mit Zustimmung der Synodalvertretung zur 64. Ordentlichen Bistumssynode vom 3. bis zum 6. Oktober 2024 nach Mainz eingeladen. Die Gemeinden sind nun aufgerufen, bis spätestens 18. Dezember 2023 ihre Synodalen zu wählen. Je angefangene 300 Gemeindemitglieder kann eine Gemeinde eine Synodale bzw. einen Synodalen wählen. Das Mandat der Gewählten erstreckt sich über zwei ordentliche Synoden.
Weitere stimmberechtigte Mitglieder der Synode sind der Bischof, die Mitglieder der gewählten Synodalvertretung, die Pfarrerinnen und Pfarrer, fünf gewählte Mitglieder der Geistlichen im Ehrenamt sowie ein Mitglied des Bundes der alt-katholischen Jugend (baj) sowie ein Mitglied des Bundes alt-katholischer Frauen (baf). Ohne Stimmrecht nehmen darüber hinaus die Pfarramtsanwärterinnen und -anwärter sowie die Geistlichen im Auftrag an der Synode teil.
Insgesamt setzt sich die Synode aus etwa 120 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von denen rund ein Drittel zur Geistlichkeit des Bistums gehört.
Anträge, Beschwerden und Anfragen, die auf der Synode behandelt werden sollen, müssen auf Gemeindeversammlungen oder in den antragsberechtigten Gremien eine Mehrheit finden, und können dann bis zum 21. Mai 2024 an die Kirchenleitung eingereicht werden.
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