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Vom 3. bis 6. Oktober 2024 tritt im Erbacher Hof in Mainz die 64. Ordentliche Bistumssynode zusammen.
Von Gemeinden, antragsberechtigten Gremien und der Kirchenleitung wurden insgesamt 48 Anträge zur Beschlussfassung eingereicht. In ihnen geht es beispielsweise um die Arbeitszeit der Geistlichen, um eine etwaige Fünf-Tage-Woche und die Definition einer Wochenarbeitszeit. Darüber hinaus steht die Diskussion um eine Anti-Diskriminierungsrichtlinie, um das Ruhen der passiven synodalen Rechte von Menschen, die sich rechtsextrem und menschenverachtend äußern oder agieren sowie eine Resolution zu praktischen Konsequenzen für den Klimaschutz auf der Tagesordnung. Ein halber Synodentag ist für die Diskussion über das Selbstverständnis der alt-katholischen Kirche reserviert.
Die Synode ist die Vertretung der gesamten Ortskirche, die alle zwei Jahre einberufen wird. Als oberstes Organ beschließt sie die Ordnungen und Satzungen des Bistums und hat in allen die Ortskirche betreffenden Fragen die letzte Entscheidung – ausgenommen die Bereiche, welche dem Bischof kraft seines Amtes vorbehalten sind. Die Synode setzt sich aus etwa 120 stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, von denen rund ein Drittel zur Geistlichkeit des Bistums gehört.
Das Heft mit allen Anträgen zur Synode sowie die Tagesordnung und weiteres Informationsmaterial stehen auf dieser Seite zum Herunterladen bereit.
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