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Liebe Gemeindemitglieder,
im Rahmen eines Erbfalls ist unserer Gemeinde eine kleine Eigentumswohnung zugedacht worden. Damit unsere Gemeinde das Vermächtnis annehmen oder ablehnen kann, laden wir gemäß § 45 Abs. 1 SGO zu einer
außerordentlichen Gemeindeversammlung am
Samstag, den 10. Februar 2024,
im Anschluss an den Abendgottesdienst um 19:15 Uhr
in der Erlöserkirche (Ecke Plöck/Schießtorstr.) ein.
Der Gottesdienst beginnt um 18:00 Uhr. Der hauptsächliche Tagesordnungspunkt ist gemäß § 42 Abs. 2 Nr. 4 SGO die Beratung und Abstimmung über den in der vorgeschlagenen Tagesordnung Punkt 4 (Beratung und Abstimmung über die Annahme des Vermächtnisses):
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
4. Beratung und Abstimmung über die Annahme des Vermächtnisses.
5. Verschiedenes
6. Verlesen und Genehmigung des Protokolls
Die Tagesordnung kann zu Beginn der Gemeindeversammlung noch geändert werden.
Gemäß § 46 Abs. 2 SGO ist die Anwesenheit von mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Gemeindemitglieder erforderlich. Das bedeutet, es müssen 26 stimmberechtigte Gemeindemitglieder anwesend sein. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Katholischen Pfarrgemeinde der Alt-Katholiken unserer Gemeinde, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wir freuen uns, viele von Ihnen und Euch zur Gemeindeversammlung begrüßen zu dürfen!
Mit herzlichen Grüßen
Für den Kirchenvorstand
Alexander Eck
Alexander Eck, Vorsitzender des Kirchenvorstandes und Pfarrer
Auch in diesem Jahr bietet das Alt-Katholische Seminar der Universität Bonn wieder eine Online-Vortragsreihe in der Fastenzeit an. Alle […]
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der Kirchenvorstand lädt Sie gemäß §41 SGO (Synodal- und Gemeindeordnung) herzlich zur Gemeindeversammlung im […]
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