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Am 17. April 1871 wurde Ignaz von Döllinger vom Münchener Erzbischof exkommuniziert und somit aus der Sakramentsgemeinschaft der katholischen Kirche ausgeschlossen. Damit aber erhielt der Protest gegen die Papstdogmen des Vatikanischen Konzils eine neue Dimension. Viele fragten sich, wie es jetzt weitergehen sollte, nachdem der unbestrittene Motor der Protestbewegung ausgeschaltet worden war.
Diese Frage stellten sich auch Freunde und Weggefährten Döllingers, die auf seine Einladung hin am Pfingstfest 1871 in München zu einer Lagebesprechung zusammengekommen waren. Am Ende ihres Treffens verabschiedeten sie eine wesentlich von Döllinger entworfene Erklärung, in der sie ihren Protest gegen die vom Vatikanischen Konzil verabschiedeten Papstdekrete zusammenfassten:
In Punkt 1 wird die Pflicht aller Katholikinnen und Katholiken betont, am alten katholischen Glauben festzuhalten und jede Neuerung, „würde sie auch von einem Engel des Herrn verkündet“, abzuweisen. Eine solche Neuerung sehen sie in den vatikanischen Dogmen gegeben. Nach ihrer Überzeugung werde durch die Dogmen zudem die alte kirchliche Überlieferung entkräftet, nach der nur das als katholische Lehre verpflichtend angenommen werden müsse, „was jederzeit, überall und von allen gelehrt und geglaubt“ worden sei.
In Punkt 2 wird vor einer Gefahr für Staat und Gesellschaft gewarnt, da die Papstdogmen unvereinbar seien mit den „Gesetzen und Einrichtungen der gegenwärtigen Staaten.“ Katholiken stünden, wenn sie die Dogmen annähmen, vor einem „unlösbaren Zwiespalt“ mit ihren dem Staat gegenüber einzuhaltenden Pflichten und Eiden. In diesem Punkt spiegelt sich auch der Vorwurf protestantischer und politisch liberaler Kreise wider, die den Katholiken, aufgrund ihrer religiösen Verpflichtungen dem Papst gegenüber, eine gewisse nationale Unzuverlässigkeit vorwarfen. Es sollte zudem nicht vergessen werden, dass die Auseinandersetzung um die Papstdogmen in den beginnenden Kulturkampf fiel.
Punkt 3 greift das Verhalten der deutschen Bischöfe auf, die nach Meinung der Verfasser der Erklärung durch ihre widersprüchliche Haltung gegenüber den neuen Dogmen zu unfreiwilligen Zeugen für die Richtigkeit des Protests geworden seien. Mit den Bischöfen sind hier die Vertreter der Konzilsminorität gemeint, die aus unterschiedlichen Gründen während des Konzils die Dogmen abgelehnt, vor der entscheidenden Schlussabstimmung Rom verlassen, aber dann sehr bald nach Ende des Konzils die Dekrete in ihren Diözesen in Kraft gesetzt hatten. Ihnen wird deshalb in der Erklärung auch „mangelnde Aufrichtigkeit“ vorgeworfen.
In Punkt 4 werden die „Drohungen der Bischöfe als unberechtigt, ihre Gewaltmaßnahmen [damit ist die Exkommunikation, der Ausschluss aus der Sakramentsgemeinschaft der Kirche gemeint] als ungültig und unverbindlich“ zurückgewiesen. Noch einmal wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Unfehlbarkeit des Papstes um eine neue Lehre handle, die in der katholischen Tradition höchstens als eine theologische Schulmeinung, nie aber als eine verbindliche Glaubenslehre existiert habe. Jetzt würden erstmals in der Geschichte Gläubige nicht deshalb exkommuniziert, weil sie eine neue Lehre verträten, sondern weil sie am alten katholischen Glauben festhielten.
Schließlich drückt die Pfingsterklärung in Punkt 5 die Hoffnung auf eine echte Reform in der Kirche aus. Dabei werden drei Bereiche hervorgehoben: Zum einen müsse es um den Abbau von Missbräuchen gehen, die sich in der Kirche im Laufe der Jahrhunderte eingeschlichen hätten und die durch die Dogmen nur noch gestärkt und unantastbar gemacht worden seien; zum anderen sei es notwendig, den Ortskirchen, bei aller notwendigen Einheit der Gesamtkirche, eine größere Selbständigkeit zuzugestehen. Schließlich wird eine Beteiligung aller Kirchenmitglieder an den Entscheidungen der Kirche, also eine synodale Kirchenstruktur gefordert. Dies wurde in der späteren Synodal- und Gemeindeordnung der Alt-Katholischen Kirche umgesetzt.
Günter Eßer, Bonn
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