Taufe und Beitritt

Alt-Katholisch werden – Wie geht das?


Mitglied der alt-katholischen Kirche wird man durch die Taufe oder den Beitritt.

Die Taufe

Die Taufe ist das Grundsakrament und Zeichen der Zugehörigkeit zur christlichen Kirche.
Was geschieht bei einer Taufe?

In der Regel wird die Taufe von einer Priesterin, einem Priester, einer Diakonin oder einem Diakon gespendet. Dabei wird Wasser über den Kopf des Täuflings gegossen, während die Taufformel gesprochen wird:

“Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.”

Mit der Taufe wird man Christin oder Christ und damit auch Mitglied einer Kirche.

Es gibt im Grunde keine alt-katholische, evangelische, römisch-katholische oder andere Taufe, sondern nur die eine Taufe in die eine Kirche Jesu Christi. Allerdings erfolgt die Taufe immer innerhalb einer konkret verfassten Kirche bzw. Gemeinde.
Die Kirchen- und damit Konfessionszugehörigkeit kann und muss jede mündige Christin bzw. jeder mündige Christ selbst bestimmen.

Die Taufe ist jedoch einmalig und endgültig – unabhängig von der Konfession oder einer zeitweiligen Distanz zur Kirchenmitgliedschaft.

Wer in einer anderen Konfession getauft wurde und sich der alt-katholischen Kirche anschließen möchte, wird daher nicht erneut getauft.

Beitritt zur Alt-Katholischen Kirche

Getaufte, die alt-katholisch werden möchten, erklären ihren Beitritt beim zuständigen alt-katholischen Pfarramt – in unserem Fall direkt in Singen.

Der Ablauf ist folgender:

  1. Wer noch Mitglied einer anderen Konfession ist, muss seinen Kirchenaustritt beim zuständigen Standesamt erklären.
  2. Eine Kopie der Austrittsbestätigung vom Standesamt wird zusammen mit der Beitrittserklärung beim alt-katholischen Pfarramt eingereicht.
  3. Nach einem seelsorgerlichen Gespräch wird der Beitrittsantrag vom zuständigen Seelsorger bzw. der zuständigen Seelsorgerin entgegengenommen und bestätigt.
  4. Anschließend wird der Kirchenvorstand informiert, und der Beitritt wird der zuständigen örtlichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) gemeldet, sodass die Konfession „alt-katholisch“ auch staatlich registriert wird.
  5. Automatisch wird die Konfession auch beim zuständigen Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal („ak“ für alt-katholisch) eingetragen, sodass Ihr Arbeitgeber die Kirchensteuer an das alt-katholische Kirchensteueramt abführt.

Sprechen Sie gerne Mitglieder des Kirchenvorstands oder unseren Pfarrer Andreas Sturm an, wenn Sie weitere Fragen haben.

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