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Mittlerweile ist es den Gemeinden möglich, eigene Hygiene- und Schutzkonzepte zum Umgang mit dem Corona-Virus zu erstellen. Die Synodalvertretung stimmte bereits am 6. Oktober einer entsprechenden Bischöflichen Verordnung zu. Damit können die Kirchenvorstände aufgrund des aktuellen regionalen Infektionsgeschehens und unter Berücksichtigung der konkreten räumlichen Gegebenheiten und der staatlichen und kommunalen Vorgaben die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen.
Bischof Matthias Ring betonte in einem Begleitschreiben, diese „Regionalisierung geschieht nicht, weil sich die Lage entspannt hätte; im Moment ist ja leider das Gegenteil der Fall. Aber heute wissen wir mehr über die Verbreitungswege des Virus und die Infektionsgefahr, als dies noch im April der Fall war. Deshalb scheint es der Synodalvertretung nicht mehr notwendig, für das ganze Bistum zum Teil sehr kleinteilige Regelungen zu erlassen. Dass die eine oder andere Regelung nun nicht mehr verbindlich vorgeschrieben ist, bedeutet jedoch nicht, dass sie im konkreten Einzelfall nicht dennoch sinnvoll sein kann, aber dies müssen die Kirchenvorstände beurteilen.“
Die „Bischöfliche Verordnung zur Regionalisierung von Hygiene- und Schutzkonzepten im Umgang mit dem Corona-Virus“ können Sie hier herunterladen.
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