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Die Synodalvertretung hat am 17. April beschlossen, die Geltung Notfallverordnung vom 13. März 2020 bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Gleichzeitig wird an einem Konzept für den Wiedereinstieg in die Feier der Gottesdienste gearbeitet, das die Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften berücksichtigt.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer wurden gebeten, der Synodalvertretung Rückmeldung über entsprechende Überlegungen in den Gemeinden zukommen zu lassen.
Seit Montag, 12. Mai, tagt im Herz-Jesu-Kloster in Neustadt an der Weinstraße bis einschließlich Freitag die Gesamtpastoralkonferenz (GPK).
Die […]
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Mit 59 Ja-Stimmen bei 2-Nein-Stimmen, einer Enthaltung und einer ungültigen Stimme wurde Klara Robbers am 4. Mai zur Pfarrerin der Gemeinde […]
Die Alt-Katholische Kirche ist auf dem bevorstehenden Evangelischen Kirchentag in Hannover mit einem Informationsstand auf dem Markt der […]
Auch die Altkatholischen Kirchen der Utrechter Union gedenken gemeinsam mit ihren römisch-katholischen Geschwistern sowie mit Gläubigen anderer […]
Wir sind eine Kirche für alle. Oder besser: für alle, die wollen. Auch Sie? Finden Sie eine Gemeinde vor Ort.