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Die Synodalvertretung hat am 17. April beschlossen, die Geltung Notfallverordnung vom 13. März 2020 bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Gleichzeitig wird an einem Konzept für den Wiedereinstieg in die Feier der Gottesdienste gearbeitet, das die Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften berücksichtigt.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer wurden gebeten, der Synodalvertretung Rückmeldung über entsprechende Überlegungen in den Gemeinden zukommen zu lassen.
Anfang September hat die Synode der indischen Mar-Thoma-Kirche beschlossen, in Kirchengemeinschaft mit den alt-katholischen Kirchen der Utrechter […]
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Die Gemeinde Konstanz hat am vergangenen Sonntag den Priester Jozef Köllner zu ihrem neuen Pfarrer gewählt. Er war der einzige Bewerber und […]
Am 18. September hat Bischof Matthias Ring mit Zustimmung der Synodalvertretung zur 64. Ordentlichen Bistumssynode vom 3. bis zum 6. Oktober 2024 […]
Am Samstag, 23. September, werden zwei Diakoninnen und vier Diakone aus mehreren Gemeinden des Bistums in der Kölner Antoniterkirche von Bischof […]
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