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Newsmeldung

Weitergeltung der Notfallverordnung

19.04.2020

Die Synodalvertretung hat am 17. April beschlossen, die Geltung Notfallverordnung vom 13. März 2020 bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Gleichzeitig wird an einem Konzept für den Wiedereinstieg in die Feier der Gottesdienste gearbeitet, das die Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften berücksichtigt.

Die Pfarrerinnen und Pfarrer wurden gebeten, der Synodalvertretung Rückmeldung über entsprechende Überlegungen in den Gemeinden zukommen zu lassen.

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