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Die Synodalvertretung hat am 17. April beschlossen, die Geltung Notfallverordnung vom 13. März 2020 bis einschließlich 3. Mai 2020 zu verlängern. Gleichzeitig wird an einem Konzept für den Wiedereinstieg in die Feier der Gottesdienste gearbeitet, das die Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften berücksichtigt.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer wurden gebeten, der Synodalvertretung Rückmeldung über entsprechende Überlegungen in den Gemeinden zukommen zu lassen.
Auch in diesem Jahr lädt das Alt-Katholische Seminar der Universität Bonn – diesmal in Kooperation mit der Fachstelle Bildung der […]
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Nach jeder Synode werden deren Beschlüsse in die „Kirchlichen Ordnungen und Satzungen“ eingearbeitet. So ist es auch diesmal wieder […]
Mit der Verabschiedung in den Ruhestand hat Pfarrer Reinhard Potts (Bottrop) auch das Dekansamt abgegeben.
Dekan (komm.) Robert Geßmann (links) […]
Auch im Sommer 2025 gibt es wieder eine Sommerschule in Alt-Katholischer Theologie Die Mitarbeiter des Alt-Katholischen Seminars in Utrecht freuen […]
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