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24.08.2020

26. August 1870: Die Nürnberger Erklärung

Die Bischöfe der Konzilsminderheit, die die Dogmatisierung des Universalprimats und der Unfehlbarkeit des Papstes ablehnten und vor der entscheidenden Abstimmung abgereist waren, hatten vereinbart, nicht einzeln, sondern nur gemeinsam zu entscheiden, wie sie mit der neuen kirchlichen Realität umgehen wollten. Es war also anzunehmen, dass sie eine öffentliche Stellungnahme von Theologen, die sie in ihrer Haltung bestätigten und damit unterstützten, begrüßen würden.

Friedrich von Schulte

Am 10. August 1870 hatte Döllinger von einem der Oppositionsbischöfe, vom Rottenburger Bischof Josef Hefele, einen Brief erhalten, in dem er die Gelehrten dazu aufrief, die Verbindlichkeit der Konzilsbeschlüsse zu beanstanden. So lud Döllinger für den 25. August 1870 Theologenkollegen zu einer Zusammenkunft nach Nürnberg ein, um – dem Anliegen Bischof Hefeles Rechnung tragend – über einen wissenschaftlich-theologischen Protest gegen das Konzil zu beraten. Elf Geistliche und zwei Laien kamen zusammen, unter ihnen die Professoren Reusch aus Bonn und Reinkens aus Breslau, sowie der Kirchenrechtler Friedrich von Schulte aus Prag.

Einstimmig wurde zum Abschluss der Tagung am 26. August 1870 die fünf Punkte umfassende sogenannte „Nürnberger Erklärung“ angenommen. Darin kritisierten die Teilnehmer:

1. dass die Debatten nicht in der nötigen Freiheit möglich gewesen wären (damit hätte aber eine wesentliche Voraussetzung für ein ökumenisches Konzil gefehlt);

2. dass es immer wieder moralischen Druck auf die Opponenten und Beeinflussung durch „höhere Gewalt“ gegeben habe;

3. dass das Konzil gegen die Regel gehandelt habe, „nur das immer, überall und von allen Bekannte (könne) Glaubenssatz der Kirche sein.“ Das Konzil habe zudem gegen den Widerspruch einer „durch ihre Zahl sowohl als durch ihre Dignität und den Umfang ihrer Kirchen überaus gewichtigen Minorität“ eine Lehre zum Dogma erklärt, deren Gegenteil bisher stets frei gelehrt und in vielen Bistümern auch geglaubt worden sei.

4. Das Dogma vom Universalprimat des Papstes zerstöre die „ordentliche Regierungsgewalt“ in den einzelnen Diözesen, die nach alter katholischer Lehre den Bischöfen zukomme, und

5. es bestehe schließlich die Gefahr, dass der Papst durch unfehlbare Lehrentscheidungen auch massiv in die staatliche Gesetzgebung eingreifen könne. Dadurch aber würde „das friedliche Einvernehmen zwischen Kirche und Staat, zwischen Klerus und Laien, zwischen Katholiken und Andersgläubigen für die Zukunft ausgeschlossen.“

Abschließend drückten die Teilnehmer ihr Vertrauen auf jene Bischöfe aus, „welche diesen Lehren entgegengetreten sind und durch ihre Haltung auf der Versammlung den Dank der katholischen Welt verdient haben.“ An sie richten sie zugleich die Bitte, „dass sie in gerechter Würdigung der Not der Kirche und der Bedrängnis der Gewissen auf das baldige Zustandekommen eines wahren, freien und daher nicht in Italien abzuhaltenden ökumenischen Konzils mit den ihnen zu Gebote stehenden Mitteln hinwirken mögen.“ (Text der „Nürnberger Erklärung“: Johann Friedrich von Schulte, Der Altkatholizismus. Geschichte seiner Entwicklung, inneren Gestaltung und rechtlichen Stellung in Deutschland. 2 Neuauflage der Ausgabe Gießen 1882, Aalen (Scientia) 2002, 14-16).

Günter Eßer, Bonn

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