Gemeinde Nürnberg - Taufe und Beitritt

Mitglied in der alt-katholischen Kirche, bei den „Reformkatholiken“, wird man durch die Taufe oder durch Beitritt.

Die Taufe ist das Grundsakrament und Zeichen der Zugehörigkeit zur christlichen Kirche. Was geschieht bei einer Taufe? Im Gottesdienst betet der Geistliche und die ganze Gemeinde für den Täufling. Danach gießt der Geistliche Wasser über den Kopf des Täuflings und spricht dabei die Worte: „N. ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ Die ganze Gemeinde heißt dann den Täufling willkommen: „Wir heißen dich willkommen in der Familie des
Herrn. Wir sind zusammen Teile am Leib Christi. Wir sind Kinder desselben himmlischen Vaters. Wir heißen dich willkommen.“

In der alt-katholischen Kirche überwiegt noch immer die Praxis der Kindertaufe auf Bitten der Eltern. In den vergangenen Jahren hat aber auch die Zahl der jugendlichen und erwachsenen Taufbewerber/ -innen deutlich zugenommen. Mit der Taufe wird man Christ und damit auch Mitglied der Kirche.

Es gibt im Grunde keine alt-katholische, evangelische, römisch-katholische oder andere Taufe, sondern nur die eine Taufe in die eine Kirche Jesu Christi. Allerdings geschieht die Taufe immer innerhalb einer konkret verfassten Kirche bzw. Gemeinde.

Seine Kirchen- und damit Konfessionszugehörigkeit kann und muss jeder mündige Christ selbst bestimmen.

Die Taufe ist jedoch einmalig und endgültig, gleich zu welcher Konfession man gehört oder ob man ganz oder zeitweilig zur Kirchenmitgliedschaft auf Distanz geht.
Wer in einer anderen Konfession getauft wurde und seinen Beitritt zur alt-katholischen Kirche erklärt, wird deshalb nicht noch einmal getauft.

Getaufte, die alt-katholisch werden möchten, tun dies durch die Erklärung ihres Beitritts beim zuständigen alt-katholischen Pfarramt. Der Vorgang ist folgender:

  1. Wer noch Mitglied einer anderen Konfession ist, muss zuvor seinen Austritt aus der bisherigen Kirche beim zuständigen Standesamt erklären.
  2. Der Beitrittserklärung und die Kopie der Austrittsbestätigung vom Standesamt wird nach einemseelsorgerlichen Gespräch vom Pfarrer entgegen genommen und sofort bestätigt und wirksam.
  3. Danach wird der Kirchenvorstand informiert und der Beitritt der zuständigen örtlichen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) weitergemeldet, damit auch staatlicherseits die Konfession „alt-katholisch“ registriert wird.
  4. Automatisch ist damit auch beim zuständigen Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal „ak“ für alt-katholisch eingetragen und Ihr Arbeitgeber führt die Kirchensteuer an das alt-katholische Kirchensteueramt ab.

Weitere Auskünfte zu Taufe und Taufvorbereitung oder zum Beitrittsverfahren erhalten Sie beim Pfarrer „Kontakt“

Info zur Kirchensteuer: Von den anerkannten Religionsgemeinschaften wird nur 9% bzw. 8 % der Lohn- bzw. Einkommenssteuer als Kirchensteuer erhoben, allerdings erst ab einem Jahreseinkommen, das bei Ledigen ca. 11.000 € brutto beträgt und bei Verheirateten ca. 21.000 € brutto. Für Arbeitslose und Rentner fällt in der Regel keine Kirchensteuer an, wenn nicht weitere Einkünfte vorhanden sind. Die Kirchensteuer beträgt in Bayern nur 8 %, um „Luft“ zu lassen für das Kirchgeld für die Gemeinde. In unserer Gemeinde beträgt das Kirchgeld jährlich € 25,- pro Erwachsenem (ermäßigt € 10,- z.B. von Geringverdienern, Arbeitslosen oder Rentnern).

Auf der Suche?

Wir sind eine Kirche für alle. Oder besser: für alle, die wollen.
Auch Sie? Finden Sie eine Gemeinde vor Ort.

» Zur Gemeindesuche