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Liebe Gemeindemitglieder,
im Namen des Kirchenvorstands lade ich Sie herzlich gemäß §41 SGO (Synodal- und Gemeindeordnung) ein.
Folgende Tagesordnung ist angesetzt:
Grundsätzlich stimmberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zur Wahl der Abgeordneten der Synode und der Kirchenvorstandsmitglieder sind Gemeindemitglieder stimmberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar sind alle Gemeindemitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Anträge auf Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung bitte bis spätestens eine Woche vor der Gemeindeversammlung an mich richten (monika.fesl@alt-katholisch.de)
Wir freuen uns auf rege Beteiligung!
Monika Fesl (1. KV-Vorsitzende)