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„Die Gemeindeversammlung ist die Vertretung der Gemeinde. Sie wird jeweils in wichtigen Angelegenheiten, mindestens einmal im Jahr vom Kirchenvorstand einberufen.“ (aus dem alt-katholischen Kirchenrecht, §41)
In der Gemeinde München finden in der Regel jährlich zwei Gemeindeversammlungen (kurz GV) statt. Im März die sogenannte „ordentliche“ Gemeindeversammlung mit Schwerpunkt Seelsorgebericht, Haushaltsplanung und eventuell anstehenden Wahlen. Im Herbst eine „außerordentliche“ (da nicht durch das Kirchenrecht verpflichtende) Gemeindeversammlung, auch Gemeindetag genannt, mit spirituellen oder gemeinderelevanten Themen.
Die Gemeindeversammlung ist auf unbestimmte Zeit verschoben.
Liebe Gemeindemitglieder, liebe Freunde und Freundinnen unserer Gemeinde,
im Namen des Kirchenvorstandes laden wir Sie zur Gemeindeversammlung am 22. März 2020 nach dem Sonntagsgottesdienst in den Döllingersaal ein:
TOP 1 Bericht über die Lage der Gemeinde (§ 43 SGO) und Aussprache
TOP 2 Entgegennahme der Jahresrechnung 2019 und des Prüfungsberichts mit Entlastung des Kirchenvorstandes (§ 42,2 SGO)
TOP 3 Genehmigung des Haushaltsplanes 2020 (§ 42,2 SGO)
TOP 4 Wahl zweier Beauftragter für die Rechnungsprüfung
TOP 5 Festlegung der Höhe des jährlichen Kirchgeldes
TOP 6 Verschiedenes
Im Anschluss an diese Gemeindeversammlung wollen wir wieder gemeinsam zu Mittag essen. Der Erlös dieses „Solidaritätsessen“ ist für den Diakoniefonds bestimmt.
Für den Kirchenvorstand
Siegfried J. Thuringer, Pfr., 1. Vors.
Anneliese Harrer, 2. Vors.
Wir sind eine Kirche für alle. Oder besser: für alle, die wollen. Auch Sie? Finden Sie eine Gemeinde vor Ort.