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Gemäß der Synodal- und Gemeindeordnung unseres Bistums obliegt dem Kirchenvorstand die Verantwortung für die Umsetzung der in der Gemeindeversammlung gefassten Beschlüsse sowie für die materiellen Ressourcen der Gemeinde.Er ist ferner mitverantwortlich für die Weitergabe des Glaubens innerhalb einer lebendigen Gemeinde sowie die damit verbundenen pastoralen, diakonischen und liturgischen Aufgaben.Die acht Mitglieder und mehrere Ersatzmitglieder werden von der Gemeindeversammlung für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Um eine Kontinuität in der Zusammenarbeit zu gewährleisten, wird nach 3 Jahren die Hälfte der Mitglieder und Ersatzmitglieder neu gewählt.
Gemäß dem staatskirchenrechtlichen Vertrag der Alt-Katholischen Kirche mit dem Land Hessen ist der Pfarrer | die Pfarrerin kraft Amtes stimmberechtigtes Mitglied und 1. Vorsitzende(r) des Kirchenvorstandes.Weitere Geistliche, die regelmäßig in der Gemeinde tätig sind, gehören dem Kirchenvorstand ohne Stimmberechtigung an.