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Selbstverständnis-Diskussion, Gottsuche und Wahlregeln

05.10.2024

Römisch-Katholischer Bischof Kohlgraf: Von der alt-katholischen Synodalität kann man lernen

Nach der vom Hamburger Dekan Walter Jungbauer gestalteten Morgenandacht war der Freitagvormittag für den Studienteil “Alt-Katholische Identität” reserviert. Grundlage für die Bearbeitung des Themas war der “Herdenbrief” der Vorbereitungsgruppe mit Mitgliedern aus den Gemeinden Baden-Baden, Offenburg, Heidelberg, Mannheim, Landau, Karlsruhe und Saarbrücken, zu dem es bereits im Vorfeld auch zahlreiche kritische Rückmeldungen gab. Eine Übersicht dazu ist unter dem Link Synode – Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland zu finden.

Die Vorbereitungsgruppe betonte in der Einführung, dass es ihr Anliegen sei, die alt-katholische Kirche sichtbarer zu machen; und zwar so, dass andere Menschen, die auf der Suche sind, ebenfalls Heimat finden können.

Um sich mit dem Herdenbrief auseinanderzusetzen wurden neun Arbeitsgruppen gebildet, deren Ergebnisse im Anschluss auf Präsentationstafeln allen Synodalen die Gelegenheit gaben, sich die Ergebnisse der anderen Gruppen anzuschauen. Zusätzlich wurden die Kernaussagen im Plenum zusammentragen.

Bereits vor dem Hintergrund der Gruppenergebnisse wurde deutlich, dass eine Suche nach einem anderen Namen keine Mehrheit finden würde. Eine Tendenzabstimmung machte zudem klar, dass die Synode die Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die an der Frage des Selbstverständnisses weiterarbeitet, nicht für notwendig erarchtet. Vielmehr solle die Befassung mit und die Weiterentwicklung des alt-katholischen Selbstverständnisses alle zwei Jahre auf der Synode stattfinden.

Am Nachmittag durfte die Synode den römisch-katholischen Bischof Peter Kohlgraf in ihrer Mitte willkommen heißen. Mit einem wertschätzenden Grußwort, welches die Ökumene und das gemeinsame Voneinanderlernen im Blick hatte, wandte er sich an die Synodalen: “Wir freuen uns, dass Sie erneut unsere Gäste sind. Lassen Sie uns unsere Partnerschaft weiter pflegen.” Er begrüßte darüber hinaus, dass Bischof Matthias Ring auch im Austausch mit seinem römisch-katholischen Amtskollegen Bischof Georg Bätzing stehe, und sie so von einer Kirche, die Synodalität schon jahrelang lebt, lernen könnten. Kohlgraf selbst war in Utrecht zu Besuch und hat sich dort zum Thema Synodalität informiert und mit Vertretern der niederländischen alt-katholischen Kirche ausgetauscht. Die Synode reagierte auf den Besuch und das Grußwort mit großem Applaus. Auf dem Portal katholisch.de wurde zudem über diesen Besuch berichtet: Kohlgraf: Synodalität wird in der Kirche oft falsch verstanden.

Ein weitere inhaltlicher Zwischenruf zur Behandlung der Synoden-Anträge war die Vorstellung des gerade erschienenen Glaubensbuches “Gottsuche – eine alt-katholische Einladung zum Glauben” durch Prof. Dr. Heiko Hartmann. Nach einem Beschluss der Synode 2018 hat Bischof Ring eine Kommission mit ihm, Generalvikarin Anja Goller, Pfarrer Lothar Haag, Pfarrer Oliver Kaiser und Prof. Dr. Andreas Krebs einberufen, die die Grundidee eines “alt-katholischen Katechismus” ausarbeiten sollten.

Von diesem schon von der Synode kritisch betrachteten Begriff hat sich die Kommission in ihrer Konzeption hin entwickelt zu einem, so Hartmann, “leichtfüßigen” Glaubensbuch. Dieses soll beispielsweise dazu dienen, niederschwellig über den christlichen Glauben ins Gespräch zu kommen. Es ging bei diesem Buch nicht um die Beschreibung eines alt-katholischen Selbstverständnisses, sondern um den Versuch, die alt-katholische Pluralität abzubilden. Es sollte keine weitere “Visitenkarte” werden, die die Kirche oder das Bistum vorstellt. Weitere Informationen zum Buch gibt es unter: Gottsuche – eine alt-katholische Einladung zum Glauben – Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland 

Nach einer stimmungs- und dank des Synodenchores klangvollen Lichtvesper unter Leitung von Pfarrer Oliver Kaiser fuhr die Synode dann mit der Behandlung weiterer Anträge fort.

So wurde vor dem Hintergrund längerer Postlaufzeiten beispielsweise festgelegt, dass die Briefwahlunterlagen spätestens zehn Tage vor der Wahl beantragt werden müssen, statt wie bislang spätestens sechs Tage. Auch wurde beschlossen, dass die Wahl der Synodalabgeordneten nicht mehr binnen drei Monaten nach der offiziellen Einladung zur Synode stattfinden muss, sondern nunmehr binnen fünf Monaten, so dass dafür in Zukunft mehr Zeit zur Verfügung steht. Grundsätzlich wurde darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, bei Gemeindeversammlungen in Zukunft auch die Online-Teilnahme zu ermöglichen. Außerdem wurde die Altersgrenze des Stimmrechts auf den Gemeindeversammlungen grundsätzlich von bislang 18 Jahren auf 16 Jahre herabgesetzt.

Nach einer intensiven Diskussion über die Quoren wurde dagegen der Status Quo beibehalten. Das bedeutet, dass bei bestimmten Entscheidungen, weiterhin mindestens 10 Prozent der Gemeindemitglieder anwesend sein müssen.

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