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Bischof und Synodalvertretung haben verbindliche Richtlinien für die Feier der Gottesdienste in der Zeit der Corona-Pandemie beschlossen. Die Entscheidung, ab wann öffentliche Gottesdienste wieder gefeiert werden, liegt in der Hand des örtlichen Kirchenvorstands. Dieser muss auch entscheiden, ob aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation zu Eucharistiefeiern eingeladen wird oder vorläufig andere Gottesdienstformen gewählt werden.
Bischof Matthias Ring schreibt dazu: „Ich bin mir bewusst, dass die nun geforderten Maßnahmen tief ins liturgische Geschehen und in die Symbolik unserer Feiern eingreifen. Dennoch sind sie notwendig angesichts der anhaltenden Pandemie.“
Die Richtlinien können Sie hier als pdf herunterladen.
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