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Gesangbuchauswertung ab sofort auch online möglich

17.11.2020

Vom 1. Oktober bis zum ersten Adventssonntag, dem 29. November, sind die deutschen Alt-Katholikinnen und Alt-Katholiken, aber auch alle, die sich der deutschen alt-katholischen Kirche und einer ihrer Gemeinden verbunden fühlen, zu einer Auswertung des augenblicklichen Gesangbuchs „Eingestimmt.“ eingeladen. Sie sollen bis zu dreißig Lieder und Gesänge nennen, die sie gern in einem neuen Gesangbuch wiedersehen möchten.

In den Gemeinden sind zu diesem Zweck Erhebungsbögen zu bekommen, in die die Nummern und Titel der ausgewählten Lieder und Gesänge einzutragen sind. Aus statistischen Gründen werden abschließend noch Gemeindeort, Alter und Geschlecht abgefragt.

Ein Ausfüllen des Erhebungsbogens ist aber auch online möglich. Ob online oder handschriftlich: Für die Auswahl wird ein Exemplar des Gesangbuchs „Eingestimmt.“ gebraucht; wer kein eigenes hat, wird sich sicher eines aus dem Fundus der Kirche ausleihen können.

Die Erhebungsbögen sind im zuständigen Pfarramt abzugeben und werden von dort an die Erhebungsstelle weitergeleitet. Online ausgefüllte Erhebungsbögen kommen direkt an der Erhebungsstelle an. Eine Arbeitsgruppe, der auch Fachleute angehören, wird sie auswerten und anschließend darüber berichten. Veranlasst wird die Auswertung von der Liturgischen Kommission. In absehbarer Zeit wird es eine erneute Umfrage geben, dann mit der Frage, welche Lieder und Gesänge ein neues Gesangbuch enthalten sollte, die es im alten nicht gegeben hat.

Fragen zum Gesangbuchprojekt der Liturgischen Kommission

  • Wozu gibt es die Liturgische Kommission?

Die Liturgische Kommission ist für die Erarbeitung der liturgischen Bücher zuständig. Ihre Mitglieder werden vom Bischof berufen. Derzeitig gehören folgende Personen der Liturgischen Kommission an: Pfarrer Florian Bosch, Dettighofen; Pfarrer Stefan Hesse, Kommingen; Pfarrer Oliver Kaiser, Hannover; Pfarrer Thomas Mayer, Saarbrücken; Pfarrer i.R. Joachim Pfützner, Bad Schussenried; Bischof Dr. Matthias Ring, Bonn; Pfarrer i.R. Ingo Reimer, Ratingen; Dipl. Theol. Maria Anna Ruholl, Bonn.

  • Warum soll es ein neues Gesangbuch geben, wenn das alte noch nicht einmal zwanzig Jahre in Gebrauch ist?

Das Gesangbuch „Eingestimmt.“, 2003 erschienen, liegt seit 2015 in einer zweiten, korrigierten und erweiterten Auflage vor. Von dieser Auflage gibt es zurzeit noch weniger als 1.000 Exemplare. Vor diesem Hintergrund musste die Liturgische Kommission entscheiden, ob es für das „Eingestimmt.“ eine dritte Auflage geben soll oder ob ein neues Gesangbuch die bessere Wahl wäre. Da mit 999 Nummern die Zahl der Lieder und Gesänge eine Grenze erreicht hat, die aus vielerlei Gründen nicht überschritten werden kann, ein Austausch von Liedern und Gesängen unter Weiterverwendung der bisherigen Auflagen aber nicht möglich ist, blieb der Liturgischen Kommission nichts anderes übrig, als sich für ein neues Gesangbuch stark zu machen. Mit einer Fertigstellung ist allerdings erst zwischen 2025 und 2030 zu rechnen. Dann aber wird das „Eingestimmt.“ ein angemessenes Alter erreicht haben, um durch ein neues ersetzt zu werden. Das neue wird übrigens kein reines Gesangbuch mehr sein wie seine beiden Vorgänger, sondern ein Gebet- und Gesangbuch werden. In der Geschichte des alt-katholischen Bistums ist dies nicht neu; zwischen 1909 und 1986 hat es stets Gebet- und Gesangbücher in einem Band gegeben.

  • Warum ist eine Auswertung nur unter Verwendung eines „Eingestimmt.“ möglich? Würde ein Liedverzeichnis mit einer Möglichkeit zum Ankreuzen nicht reichen und leichter auszuwerten sein?

Diese Fragen hat sich die Liturgische Kommission auch gestellt. Aber schon die Durchsicht des alphabethischen Verzeichnisses der Lieder und Gesänge am Ende des „Eingestimmt.“ hat deutlich gemacht, wie schwierig es ist, dies zu realisieren. Dort finden sich zum Beispiel zweiunddreißigmal der Titel „Halleluja“ und zwanzigmal der Titel „Heilig, heilig“. Um das favorisierte „Halleluja“ oder „Heilig, heilig“ richtig angeben zu können, ist es deshalb unumgänglich, sich den entsprechenden Titel im Gesangbuch anzuschauen und ihn gegebenenfalls auch einmal anzusingen. Die Mitglieder der Liturgischen Kommission möchten, dass so auch bei allen anderen in Frage kommenden Liedern und Gesängen verfahren wird. Sie wünschen sich, dass die Auswahl in einem intensiven Prozess vonstattengeht, bei dem man das „Eingestimmt.“ langsam durchblättert und sich einzelne Lieder und Gesänge genau anschaut. Ein Durchgehen des Verzeichnisses würde dagegen zu Missverständnissen und Oberflächlichkeiten führen und somit das Auswertungsergebnis beeinträchtigen.

Link zur Online-Teilnahme.

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