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Die Gemeindeversammlung findet am Sonntag, den 29. Mai um 15.00 Uhr im Innenhof unseres Gemeindezentrums statt.
Stimmberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bei der Kirchenvorstandswahl sind alle ab Vollendung des 16. Lebensjahres stimmberechtigt.Anträge können bis zum 28.05.2021 über das Pfarrbüro an den Kirchenvorstand gestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Beachtet bitte, dass die Wahlunterlagen für die Briefwahl nur auf ausdrücklichen Wunsch (schriftlich und mit Unterschrift) zugeschickt werden dürfen. Einen Vordruck für die Zusendung der Wahlunterlagen finden Sie im aktuellen Gemeinde-Infoblatt. Der Antrag auf Briefwahl kann bis sechs Tage vor dem Wahltermin (22. Mai 2021) gestellt werden. Er ist so rechtzeitig an Pfarrer Kowalewski zu übersenden, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Tag vor der Gemeindeversammlung (28. Mai 2021) eingehen.
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