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Bottrop, 1. Februar 2025
Im Namen des Kirchenvorstandes lade ich gemäß §§ 41, 45, 48 und 53 SGO ein zur Gemeindeversammlung am Sonntag, 9. März 2025 um 10 Uhr in unserer Kreuzkampkapelle. Wir beginnen mit der Eucharistiefeier. Nach einer kurzen Pause wird die Versammlung um ca. 11:30 Uhr fortgesetzt.
Der Kirchenvorstand schlägt als Tagesordnung vor:
Stimmberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas GörlitzVorsitzender des Kirchenvorstandes
Weish 8,21b – 9,1.9-11 / Eph 1,3-6.15-18 / Lk 2,41-51
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