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Bottrop, 1. Februar 2025
Im Namen des Kirchenvorstandes lade ich gemäß §§ 41, 45, 48 und 53 SGO ein zur Gemeindeversammlung am Sonntag, 9. März 2025 um 10 Uhr in unserer Kreuzkampkapelle. Wir beginnen mit der Eucharistiefeier. Nach einer kurzen Pause wird die Versammlung um ca. 11:30 Uhr fortgesetzt.
Der Kirchenvorstand schlägt als Tagesordnung vor:
Stimmberechtigt sind alle Gemeindemitglieder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas GörlitzVorsitzender des Kirchenvorstandes
Liebe Mitglieder unserer Pfarrgemeinde,
im Namen des Kirchenvorstands lade ich gemäß §§ 45 und 53 SGO die Mitglieder der Pfarrgemeinde am […]
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Liebe Schwestern und Brüder,
wenn man eine Gemeinde 15 Monate lang ohne Pfarrer oder Pfarrerin lässt, dann kann das ein bisschen wie […]
die Fastenzeit hat begonnen – jene vierzig Tage, in denen wir uns auf Ostern vorbereiten. Manche […]
Wir sind eine Kirche für alle. Oder besser: für alle, die wollen. Auch Sie? Finden Sie eine Gemeinde vor Ort.
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