Anträge und Zuschüsse


Welche Zuschüsse werden gewährt?

Der Zuschuss zu einer Veranstaltung wird pro Teilnehmer und Tag gezahlt, und zwar

1,50 € bei Inlandsveranstaltungen

und

5,00 € bei Auslandsveranstaltungen.

Als Antragsfrist gilt der 30. November eines Jahres.

Die Angaben gelten vorbehaltlich der finanziellen Situation des Freizeitenwerkes. Wenn die eingereichten Anträge den Fonds ausschöpfen, können unangemeldete Freizeiten nachträglich nicht mehr bezuschusst werden.