Jahr und Tag

Licht
Licht

Wir müssen hier nicht wiederholen, was bekannt ist oder sich ergänzend in vielen Veröffentlichungen nachlesen lässt, und können es deshalb mit einigen Hinweisen bewenden lassen:

Wie für die Menschen im ersten Bund die Befreiung aus der Knechtschaft Ägyptens durch den 'Vorübergang des Herrn' - das 'Pas-cha' - Höhepunkt der jährlichen Feste war und ist, so ist für die Christen die Osterfeier die Mitte ihres Glaubens und Lebens.

Ursprünglich wurde in der Osternacht die ganze Feier des Heils begangen. Erst später entfalteten sich die österlichen Tage und der gesamte Festkreis. Das Wort "Kirchenjahr" findet sich erstmals im 16. Jahrhundert in der Predigtsammlung eines evangelischen Pastors.

Unser bürgerliches Jahr geht auf den Kalender von Julius Caesar zurück, der Beginn lag ursprünglich am 1. März, dann am 1. Januar oder an bestimmten wichtigen Festen wie am 25. März oder 25. Dezember. Erst seit Ende des 18. Jahrhunderts ist er in der westlichen Welt allgemein am 1. Januar festgeschrieben.

Im Mittelalter wird es in der westlichen Kirche Brauch, die liturgischen Bücher mit dem Formular vom 1. Adventssonntag beginnen zu lassen. So entsteht der Eindruck, als stelle das liturgische Jahr eine chronologische Abfolge des Lebens Jesu oder der Heilsereignisse dar. Diese historische Sicht verdunkelt jedoch die Gegenwart der Heilstaten Gottes. Sie geschahen zwar "in jener Zeit", geschehen aber auch heute und jetzt, Gott spricht immer zu seinem Volk und handelt an ihm. Das meinen wir mit Vergegenwärtigung oder Realpräsenz. Wir dürfen das nicht vergessen, wenn vom Kirchenjahr und seinem Kalender die Rede ist.

Der Kalender ist durch drei Voraussetzungen bestimmt:

  • Die Woche: Sie beginnt wie im Altertum bereits am Vorabend. Solche Vorabendfeiern sind an Weihnachten und Silvester üblich.
  • Das Mondjahr: Es bestimmt - wie schon im ersten Bund - das wechselnde Osterdatum.
  • Das Sonnenjahr: Es ist maßgeblich für die Feste, die mit einem feststehenden Datum, nicht aber mit einem Wochentag verbunden sind. Dazu gehören: Weihnachten, Erscheinung des Herrn, Lichtmess, Verkündigung des Herrn, Verklärung, Kreuzfest, Heiligengedenktage.

Das liturgische Jahr wird durch zwei Festkreise geprägt: Der Weihnachtfestkreis beginnt am 1. Adventssonntag. Anders als neuerdings in der römisch-katholischen Ordnung, die ihn bereits mit dem Fest der Taufe Jesu (Sonntag nach dem 6. Januar) beschließt, beenden wir ihn erst am Fest der Darstellung Jesu (Lichtmess, 2. Februar).

Der Osterfestkreis beginnt am Aschermittwoch mit der vierzigtägigen Bereitungszeit (Österliche Bußzeit, Fastenzeit) und schließt mit dem Pfingstsonntag, dem fünfzigsten Tag. Der Pfingstmontag und eine Oktavwoche, parallel zu Ostern, verwischen den pfingstlichen Schlussakzent der fünfzigtägigen Osterfeier und werden deshalb nicht mehr gefeiert.

Entgegen der römisch-katholischen Liturgiereform haben wir die Zählung und den besonderen Charakter der Sonntage nach Erscheinung beibehalten. Am 6. Januar feiern wir die Anbetung der Weisen, am zweiten und dritten Sonntag die beiden anderen Festgeheimnisse von Epiphanie: Taufe Jesu und Hochzeit zu Kana (Anfang seiner Zeichen).

Ebenso halten wir mit anderen Kirchen der Ökumene den frühkirchlichen Brauch fest, zwei Wochen nach Ostern den Sonntag vom guten Hirten zu begehen.

Neuere Feste wie das der heiligen Familie oder das Herz-Jesu-Fest haben wir nicht übernommen.

Neben den großen Heiligentagen, die der ganzen Christenheit eigen sind (Geburt und Heimgang der Mutter Jesu, Michael und die Engel, Johannes der Täufer, Aposteltage, Märtyrer der Frühzeit u. a.) finden sich in unserem Kalender auch Gedenktage von Glaubenszeugen unserer Tage ohne konfessionelle Grenzziehung.

Hier ist an den Beschluss der 50. Ordentlichen Synode von 1991 zu erinnern:

"Wir laden alle Gemeinden ein, künftig in Gemeinschaft mehr Gedenktage zu feiern, als sie in Tradition und Liturgie bisher berücksichtigt wurden. So begrüßen wir es, dass schon jetzt am 24. März im liturgischen Ka­lender des Bischofs Oscar Romero (+ 24.3.1980) als Märtyrer der Kirche Lateinamerikas, ermordet im Kampf für die Würde der Menschen, gedacht wird."

Der Charakter des Sonntags als Fest der Auferstehung und der Ablauf des Kirchenjahres dürfen aber - so heißt es in diesem Beschluss ausdrücklich - nicht verdunkelt werden. Das bedeutet, dass mit Ausnahme besonderer Festtage, deren Kalendertag auf einen Sonntag fällt oder die aus wichtigem Anlass vor- oder nachgefeiert werden können, die Liturgie der geprägten Zeiten und der Sonntage im Jahr weder durch Texte von Heiligengedenktagen noch durch "Motivmessen" oder thematische Gottesdienste ersetzt werden dürfen. Derartige Gedenktage und Themen lassen sich in den Fürbitten und meist auch ohne besondere Schwierigkeiten mit der Auslegung der Tageslesungen in der Predigt verbinden. Erst recht besteht die Möglichkeit, außerhalb der Eucharistiefeier im Rahmen eines Gemeindetags eine besondere gottesdienstliche Feier zu gestalten, die dann auch für Rollenspiele und Podiumsgespräche genügend Zeit und Raum gibt. Auf keinen Fall dürfen Gottesdienste jedweder Art zu reinen Informationsveranstaltungen missbraucht werden. "Anbetung, Preis und Ehre" Gottes müssen immer den Mittelpunkt bilden.

Die Eucharistiefeier ist die Verkündigung und Gegenwärtigsetzung der Heilstaten Gottes an uns, die wir im Lobpreis bekennen und in der Feier des Mahles erfahren.

 

 

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