Synodales Prinzip
Als "Synodales Prinzip" wird in der alt-katholischen Literatur der Grundsatz bezeichnet, auf allen Ebenen, angefangen von der Pfarrgemeinde bis zur Weltkirche, das ganze Volk Gottes an wichtigen Entscheidungen zu beteiligen und Laien gemeinsam mit den Diakonen, Priestern und Bischöfen über den Weg der Kirche mitsprechen und mitbestimmen zu lassen.
Im Katholischen Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland kommt das Synodale Prinzip im wesentlichen auf drei Ebenen zum Tragen: Auf Gemeindeebene muss mindestens einmal im Jahr eine Gemeindeversammlung einberufen werden, in welcher alle über 18jährigen Gemeindemitglieder stimmberechtigt sind. Die Gemeindeversammlung berät über alle wichtigen Fragen im Leben der Gemeinden, beschließt den Finanzhaushalt, wählt den Kirchenvorstand, und, wenn das Pfarramt vakant ist, den Pfarrer der Gemeinde; sie wählt auch die ihr nach der Anzahl der Gemeindemitglieder zustehenden Synodalen für die Bistumssynode und für die Landessynode. Auf Bistumsebene findet das Synodale Prinzip seinen Ausdruck in der Bistumssynode, die in regelmäßigen Abständen (zwei bis drei Jahre) zusammentritt und sich aus Delegierten aller Gemeinden, den Pfarrern und den mit einem ständigen Seelsorgsauftrag versehenen Geistlichen sowie dem Bischof zusammensetzt. Die Bistumssynode beschließt über die das Bistum betreffenden kirchlichen Ordnungen und Satzungen, bei Freiwerden des Bischofssitzes wählt sie den neuen Bischof, sie gibt Impulse für das Leben des Bistums, beschließt den Bistumshaushalt, wählt die richterlichen Gremien und Sachkommissionen und vieles andere mehr. Schließlich wählt sie für den Zeitraum zwischen den Synoden eine "Synodalvertretung", d.h. ein Gremium von drei Priestern und bisher vier Laien, die sich regelmäßig mit dem Bischof treffen und in der Leitung des Bistums vor allem in Personal-, Seelsorgs- und Haushaltsfragen mitentscheiden. Auf mittlerer Ebene gibt es in Deutschland noch die Landessynoden oder Gemeindeverbände, die Vertretung der alt-katholischen Kirche in einem Land. Die Landessynoden sind für die Förderung der alt-katholischen Bewegung, für finanzielle Belange und die Entscheidung von Streitigkeiten in ihrem Gebiet zuständig. Auch sie wählen für den Zeitraum zwischen den Synoden entsprechend der Synodalvertretung des Bistums einen "Landessynodalrat", der je nach Landessynodalrecht des jeweiligen Gebietes zusammengesetzt und geleitet wird. Auf Weltebene ist das Synodale Prinzip nach Auffassung der alt-katholischen Kirchen leider gestört. Zwar gibt es für die alt-katholischen Bistümer, die ihr nahestehenden anglikanischen Bistümer, für die Kirchen der Orthodoxie und auch für die meisten evangelischen Kirchen Synoden und Konferenzen auf Weltebene (Utrechter Union, Lambeth Conference (Anglikanische Kirche), Panorthodoxes Konzil, Lutherischer Weltbund u.ä.), jedoch gibt es durch den Alleinvertretungsanspruch des Papsttums und die damit verbundene Selbstausgrenzung der römisch-katholischen Kirche kein Gremium, welches verbindlich für alle Kirchen der Welt sprechen könnte (der Ökumenische Rat der Kirchen, dem die römisch-katholische Kirche ohnehin nicht angehört, hat keinerlei jurisdiktionelle Befugnisse). Nach alt-katholischer Auffassung könnte das Synodale Prinzip auf Ebene der Weltchristenheit nur seinen Ausdruck finden in einem allgemeinen, freien, ökumenischen Konzil, an dem allen christlichen Kirchen eine Beteiligung eingeräumt werden müßte. Die Weltkonferenz von Lima 1982 und der konziliare Prozess "Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung" haben jedoch neben vielen sehr positiven und wegweisenden Impulsen für die ökumenische Christenheit auch gezeigt, daß wir zur Zeit von einem solchen Weltkonzil aller Christen noch recht weit entfernt zu sein scheinen. Der Dialog zwischen den Kirchen ist darum als Vorstufe, nicht aber schon als Verwirklichung des altkirchlichen synodalen Prinzips anzusehen.