München I
Die Münchener Erklärung von Pfingsten 1871
Gegenüber den amtlichen Maßregeln und Kundgebungen der deutschen Bischöfe zugunsten der vatikanischen Dekrete erachten es die Unterzeichneten für notwendig, durch folgende Erklärung ihren Standpunkt zu wahren und so viel an ihnen liegt, der hereinbrechenden Verwirrung der Gewissen entgegenzutreten:
1. Treu der unverbrüchlichen und auch von Papst und Bischöfen nicht bestrittenen Pflicht jedes katholischen Christen am alten Glauben festzuhalten und jede Neuerung, würde sie auch von einem Engel des Herrn verkündet, abzuweisen, beharren wir in der Verwerfung der vatikanischen Dogmen. - Es ist bisher nicht Lehre der Kirche und nicht katholischer Glaube gewesen, daß jeder Christ an dem Papste einen unumschränkten Oberherrn und Gebieter habe, welchem er direkt und unmittelbar unterworfen ist, und dem er bei Strafe zeitlicher und ewiger Verdammnis in allem, was seinen religiösen Glauben sowie sein sittliches Tun und Lassen betrifft, unbedingt gehorchen muß - ihm oder seinen Sendboten und Bevollmächtigten. Desgleichen ist es bisher notorisch nicht Lehre der Kirche gewesen, daß einem Menschen, dem jedesmaligen Papste, in seinen an die Kirche gerichteten Aussprüchen über den Glauben, über die Pflichten und Rechte der Menschen die Gabe der Unfehlbarkeit verliehen sei. Diese Sätze sind vielmehr bis jetzt bloße, wenn auch von Rom sehr begünstigte und mit allen Herrschermitteln beschützte Schulmeinungen gewesen, welche die angesehensten Theologen, ohne sich einem Tadel auszusetzen, bekämpft und verworfen haben. Es ist bekannt - und wenn die deutschen Bischöfe es nicht wissen, so sollten sie es doch wissen -, daß dieselben Lehren ihren Ursprung der Fälschung, ihre Verbreitung dem Zwange verdanken. Durch diese Lehren, wie sie der Papst in seinen vatikanischen Dekreten verkündet hat, wird die Gesamtheit der Gläubigen ihrer wesentlichen Rechte beraubt, das Zeugnis dieser Gesamtheit entwertet, das Gewicht der kirchlichen Überlieferung entkräftet und der oberste Grundsatz des katholischen Glaubens zerstört, daß der Christ nur das anzunehmen verpflichtet sei, was jederzeit, überall und von allen gelehrt und geglaubt worden ist. Wenn gleichwohl der jüngste Hirtenbrief der deutschen Bischöfe behauptet, Petrus sei es, der durch den Mund des sich für unfehlbar erklärenden Papstes gesprochen habe, so müssen wir dieses Vorgeben als eine Blasphemie zurückweisen. Petrus spricht klar und allgemein faßlich zu uns durch seine in der Schrift verzeichneten Taten und Reden und durch seine auch an uns gerichteten Briefe. Aber diese Taten, Reden und Briefe des Apostels atmen einen völlig anderen Geist und enthalten eine andere Lehre als die, welche uns jetzt aufgezwungen werden soll. Wohl hat man es versucht, diese neuen Lehren, welche in ihrer nackten Derbheit und kaum zu berechnenden Tragweite jedes christliche Gefühl verletzen, abzuschwächen und dem Volke den Wahn beizubringen, als ob sie alt und stets geglaubt und ganz unverfänglich seien. Wie früher, so hat man auch wieder in dem jüngsten Hirtenbriefe sich Mühe gegeben, die Unfehlbarkeit, von der die Dekrete sprechen, als ein Vorrecht, welches dem ganzen aus Papst und Bischöfen gemeinschaftlich bestehenden Lehramte zukomme, erscheinen zu lassen. Dies widerspricht aber dem klaren Wortlaute der Dekrete: ihm zufolge ist nur der Papst und der aus sich selber unfehlbar. Nur er empfängt den Beistand des Hl. Geistes und ist in seinen Entscheidungen völlig unabhängig von dem Urteile der Bischöfe, deren Zustimmung zu jedem päpstlichen Ausspruche nun Sache der Pflicht geworden ist und nicht mehr verweigert werden kann. Wenn die deutschen Bischöfe aber behaupten, die "Fülle der Gewalt", welche gemäß den vatikanischen Dekreten dem Papste zukomme, dürfe nicht als eine unbeschränkte oder alles umfassende bezeichnet werden, weil der Papst in deren Ausübung an die göttliche Lehre, Ordnung und Satzung gebunden sei, so würde man mit dem gleichen Rechte sagen können, daß eine unumschränkte despotische Gewalt überhaupt, selbst bei den Mohammedanern, nicht existiere. Denn auch der türkische Sultan oder der Schah von Persien erkennt die Schranke des göttlichen Rechts und die Satzungen des Korans an. Durch die neuen Dekrete erhebt der Papst nicht nur den Anspruch, das ganze Gebiet der Moral zu beherrschen, er bestimmt auch allein und mit unfehlbarer Lehrautorität, was zu diesem Gebiete gehöre, was göttliches Recht sei, wie dasselbe auszulegen und in Einzelfällen anzuwenden sei. In der Ausübung dieser Gewalt ist der Papst an keine fremde Zustimmung gebunden, niemandem auf Erden verantwortlich, niemand darf ihm Einsprache tun; jeder, wer er auch sei, Fürst oder Taglöhner, Bischof oder Laie, ist im Gewissen verpflichtet, sich ihm unbedingt zu unterwerfen und jedes seiner Gebote ohne Widerrede zu vollziehen. Wenn eine solche Gewalt nicht als eine unumschränkte und despotische bezeichnet werden soll, so hat es niemals und nirgends in der Welt eine unumschränkte und despotische Gewalt gegeben.
2. Wir beharren in der festbegründeten Überzeugung, daß die vatikanischen Dekrete eine ernste Gefahr für Staat und Gesellschaft bilden, daß sie schlechthin unvereinbar sind mit den Gesetzen und Einrichtungen der gegenwärtigen Staaten und daß wir durch die Annahme derselben in einen unlösbaren Zwiespalt mit unseren politischen Pflichten und Eiden geraten würden. Vergeblich versuchen die Bischöfe die unleugbare Tatsache teils totzuschweigen, teils durch willkürliche Auslegung päpstlicher Bullen zu beseitigen, daß diese Bullen und Entscheidungen alle politischen Gewalten der Willkür des päpstlichen Stuhles unterwerfen und gerade jene Gesetze am entschiedensten verdammen, welche in der heutigen gesellschaftlichen Ordnung die unentbehrlichsten sind. Die Bischöfe wissen sehr wohl, daß sie infolge der vatikanischen Dekrete nicht das geringste Recht haben, päpstliche Erlasse, die neuesten oder früheren, durch künstlich ersonnene Auslegungen zu beschränken, und daß die entgegengesetzte Auslegung eines einzigen Jesuiten geradesoviel wiegt als die von hundert Bischöfen. Überdies stehen auch bereits den Deutungen deutscher Bischöfe die Auslegungen anderer Prälaten gegenüber, unter anderem des Erzbischofs Manning von Westminster, welcher der päpstlichen Unfehlbarkeit den denkbar weitesten Umfang zuerkennt. - Und so halten wir uns auch trotz der bischöflichen Rüge für wohlberechtigt, auch fernerhin die Unfehlbarkeit, welche dem Papste und ihm allein, ohne jede Teilnahme anderer, zukommen soll, eine persönliche zu nennen. Denn dieser Ausdruck ist hier vollkommen richtig und entspricht dem allgemeinen Sprachgebrauche, wie man denn die Gewalt, welche ein Monarch, unabhängig von den anderen Staatsbehörden, für sich besitzt und übt, eine persönliche zu nennen pflegt. Denn auch eine amtliche Prärogative heißt dann mit Recht eine persönliche, wenn sie so fest und unzertrennlich an die Person geknüpft ist, daß diese sich ihrer weder entäußern noch sie Andern übertragen kann. Wenn man, was die deutschen Bischöfe unterlassen, die Verdammung des Syllabus, welcher nun ein mit päpstlicher Unfehlbarkeit bekleidetes Dekret geworden ist, die feierliche Verdammung der österreichischen Verfassung durch den Papst, die gleichzeitigen Publikationen der Jesuiten in Laach, in Wien und in Rom - die bekanntlich besser als die deutschen Bischöfe über die Absichten der Kurie unterrichtet sind -, wenn man alles dieses mit den vatikanischen Dekreten zusammenhält, so muß man die Augen schließen, um den wohlüberlegten Plan päpstlicher Universalherrschaft nicht zu erkennen. Unsere Regierungen, Gesetze und Staatseinrichtungen, das gesamte Gebiet des Sittlichen, die Handlungen der einzelnen Menschen, alles soll künftig der Kurie und ihren Werkzeugen und teils wandernden, teils stabilen Emissären, seien es Bischöfe oder Jesuiten, untertan sein. Als alleiniger Gesetzgeber in Sachen des Glaubens, der Disziplin und der Sitte, als oberster Richter, als unverantwortlicher Gebieter und Vollstrecker seiner Sentenzen besitzt der Papst nach der neuen Lehre eine Gewaltfülle, wie selbst die ausschweifenste Phantasie sie nicht größer sich denken kann. Die deutschen Bischöfe aber würden wohl tun, das treffende Wort zu beherzigen, welches einst in ähnlicher Lage der Franziskaner Occam in München ausgesprochen hat: »Wenn der römische Bischof, sagt Occam, eine solche Fülle der Gewalt besäße, wie die Päpste sich verwerflicherweise anmaßen und wie viele irrig und schmeichlerisch ihnen zuzuerteilen unternehmen, so wären alle Sterblichen Sklaven, was der Freiheit des evangelischen Gesetzes offen zuwiderläuft.«
3. Wir berufen uns auf das unfreiwillige Zeugnis, welches die deutschen Bischöfe selbst für die Gerechtigkeit unserer Sache ablegen. Wenn wir die neue Lehre, daß der Papst der universale Bischof und der absolute Gebieter jedes Christen im ganzen Umfange der Moral, also des gesamten sittlichen Tuns und Lassens sei, offen und direkt zurückweisen, so zeigen die Bischöfe durch die ungleichen und widersprechenden Deutungen in ihren Hirtenbriefen, daß sie die Neuheit und das Abstoßende dieser Lehre sehr gut erkennen und daß sie im Grunde sich derselben schämen. Keiner von ihnen kann sich dazu entschließen, dem Beispiel Mannings und der Jesuiten zu folgen und den vatikanischen Dekreten ihren einfachen und natürlichen Sinn zu lassen. Aber sie vergessen, daß solche Deutungs- und Abschwächungsversuche, wie sie in ihren Hirtenbriefen zur Anwendung gebracht werden, wenn man sie bei anderen Glaubensdekreten sich erlauben wollte, geradezu alle Festigkeit und Gleichmäßigkeit der Lehre erschüttern und eine allgemeine Unsicherheit und Ungewißheit des Glaubens zur Folge haben würden. Was würde wohl an den Glaubensentscheidungen der Kirche, den alten und den neuen, noch fest und zuverlässig bleiben, wenn man eine Behandlung, wie sie im jüngsten Hirtenbriefe der Bulle des achten Bonifatius widerfährt, auf sie alle anwenden, dem klaren Wortlaut, der offenkundigen Absicht der Abfassung überall so ins Antlitz schlagen wollte, wie es hier geschieht? Wir beklagen einen solchen Gebrauch des bischöflichen Lehramtes. Wir beklagen noch tiefer, daß dieselben Bischöfe sich nicht gescheut haben, in einem Hirtenbriefe an das katholische Volk den Gewissensschrei ihrer Diözesen mit Schmähungen auf Vernunft und Wissenschaft zu beantworten. Wahrlich, wenn wir von Männern, die keine höhere Pflicht als blinden Gehorsam zu kennen scheinen, auf ihre ehrwürdigen Vorfahren im Episkopat, auf Bischöfe wie Cyprian, Athanasius, Augustin blicken, so haben wir ein größeres Recht als der hl. Bernhard zu dem Schmerzensruf: "Quis nobis dabit, videre ecclesiam sicut erat in diebus antiquis."
4. Wir weisen die Drohungen der Bischöfe als unberechtigt, ihre Gewaltmaßregeln als ungültig und unverbindlich zurück. - Sonst pflegte man in der ganzen Kirche den Grundsatz hochzuhalten: "Sobald von einer Lehre der Zeitpunkt angegeben werden könne, in welchem sie zuerst aufgebracht worden, sei dies ein gewisses Zeichen ihrer Unrichtigkeit." Gerade dies ist bei der neuen Lehre von der päpstlichen Unfehlbarkeit der Fall. Man vermag den Zeitpunkt, in welchem diese Lehre zuerst hervorgewagt, die Personen, welche sie ersonnen, die Interessen, denen sie damit frönten, genau zu bestimmen. Wenn Päpste und Bischöfe in früheren Zeiten die Urheber und Anhänger einer unkatholischen Lehre aus der Kirchengemeinschaft ausschlossen, so war es vor allem der Hinweis auf die Neuheit der Lehre und auf ihren Widerspruch mit dem altüberlieferten Glauben, womit sie, wie mit einem Schilde, sich deckten. An dieser offenbaren und leicht zu konstatierenden Tatsache, daß die Lehre bisher nicht als göttlich geoffenbarte gegolten habe, sollten die Betroffenen die Gerechtigkeit des kirchlichen Richterspruches und die Unhaltbarkeit der von ihnen vorgetragenen Lehre erkennen. Jetzt hat man zum ersten Male - der Fall ist in achtzehn Jahrhunderten nicht vorgekommen - Männer mit dem Kirchenbanne belegt, nicht weil sie eine neue Lehre behaupten und ausbreiten wollen, sondern weil sie den alten Glauben, wie sie selber ihn von ihren Eltern und Lehrern in Schule und Kirche empfangen haben, bewahren und das Gegenteil davon nicht annehmen, ihren Glauben nicht wie ein Kleid wechseln wollen. - Daß eine ungerechte Exkommunikation nicht den davon Betroffenen, sondern nur den Bannenden schädige, daß Gott vielmehr solchen unschuldig Mißhandelten ihre Leiden zu einer Quelle des Segens werden lasse, ist die gemeinsame Lehre der Väter. Wir wissen aber auch, daß diese Bannungen ebenso ungültig und unverbindlich als ungerecht sind, daß weder die Gläubigen auf ihr gutes Recht auf die Gnadenmittel Christi, noch die Priester ihre Befugnisse, dieselben zu spenden, dadurch verlieren können, und sind entschlossen, durch Zensuren, welche zur Förderung falscher Lehren verhängt worden sind, unser Recht uns nicht verkümmern zu lassen.
5. Wir leben der Hoffnung, daß der jetzt ausgebrochene Kampf unter höherer Leitung das Mittel sein wird, die längst ersehnte und unabweisbar gewordene Reform der kirchlichen Zustände, sowohl in der Verfassung als auch im Leben der Kirche, anzubahnen und zu verwirklichen. Der Blick auf die Zukunft erhebt und tröstet uns mitten in der Trübsal der gegenwärtigen Verwirrung. Wenn uns gegenwärtig allenthalben in der Kirche die überwuchernden Mißbräuche begegnen, welche durch den Sieg der vatikanischen Dogmen gestärkt und unantastbar gemacht, ja schließlich bis zur Vernichtung alles christlichen Lebens gesteigert würden; wenn wir trauernd das Streben nach geistlähmender Zentralisation und mechanischer Uniformität wahrnehmen; wenn wir die wachsende Unfähigkeit der Hierarchie beobachten, welche die großartige geistige Arbeit der neuen Zeit nur mit dem Schellengeklingel altgewohnter Redensarten und ohnmächtiger Verwünschungen zu begleiten oder zu unterbrechen vermag, so ermutigt uns doch die Erinnerung an bessere Zeiten und die Zuversicht auf den göttlichen Lenker der Kirche. In solcher Rückschau und Vorschau zeigt sich uns ein Bild echt kirchlicher Regeneration, ein Zustand, in welchem die Kulturvölker katholischen Bekenntnisses, ohne Beeinträchtigung ihrer Gliedschaft an dem Leibe der allgemeinen Kirche, aber frei von dem Joche unberechtigter Herrschsucht, jedes sein Kirchenwesen, entsprechend seiner Eigenart und im Einklange mit seiner übrigen Kulturmission in einträchtiger Arbeit von Klerus und Laien gestaltet und ausbildet, und die gesamte katholische Welt sich der Führung eines Primats und Episkopats erfreut, der durch Wissenschaft und durch die tätige Teilnahme an einem gemeinsamen Leben sich die Einsicht und die Befähigung erworben hat, um der Kirche die ihrer einzig würdige Stelle an der Spitze der Weltkultur wieder zu verschaffen und auf die Dauer zu erhalten. Auf diesem Wege, und nicht durch die vatikanischen Dekrete, werden wir zugleich uns dem höchsten Ziele christlicher Entwicklung wieder nähern, der Vereinigung der jetzt getrennten christlichen Glaubensgenossenschaften, die von dem Stifter der Kirche gewollt und verheißen ist, die mit immer steigen der Kraft der Sehnsucht von unzähligen Frommen, und nicht am wenigsten in Deutschland, begehrt und herbeigerufen wird. Das gebe Gott!
München, im Juni 1871
(Rheinischer Merkur 1871, S. 238)
Diese, wesentlich von Döllinger entworfene Erklärung, wurde von einer in München vom 28. bis 30. Mai 1871 tagenden Versammlung angenommen und mit 31 Unterschriften in der "Augsburger Allgemeinen Zeitung", Nr. 164, veröffentlicht.