Gemeindeversammlung
Gemeindeversammlungen und Gemeindetage
"Die Gemeindeversammlung ist die Vertretung der Gemeinde. Sie wird jeweils in wichtigen Angelegenheiten, mindestens einmal im Jahr vom Kirchenvorstand einberufen." (aus dem alt-katholischen Kirchenrecht, §41)
In der Gemeinde München finden in der Regel jährlich zwei Gemeindeversammlungen (kurz GV) statt. Im März die sogenannte "ordentliche" Gemeindeversammlung mit Schwerpunkt Seelsorgebericht, Haushaltsplanung und eventuell anstehenden Wahlen. Im Herbst eine "außerordentliche" (da nicht durch das Kirchenrecht verpflichtende) Gemeindeversammlung, auch Gemeindetag genannt, mit spirituellen oder gemeinderelevanten Themen.
Gemeindeversammlung am 11. März
Liebe Gemeindemitglieder,
liebe Freundinnen und Freunde unserer Gemeinde,
Am Sonntag, 11. März findet nach dem Gottesdienst im Döllingersaal die jährlich vorgeschriebene, ordentliche Gemeindeversammlung statt. Tagesordnungspunkte sind u.a. der Bericht zur Lage der Gemeinde, die Genehmigung von Jahresrechnung und Haushaltsplan und Anträge an die Bistumssynode. Kommen Sie zahlreich und nehmen Sie Ihr synodales Recht zur Mitgestaltung von Gemeinde und Kirche wahr.
Im Anschluss an die Gemeindeversammlung laden wir wieder zum Solidaritätsessen ein. Gegen eine Spende erhalten Sie ein einfaches Mittagessen. Der Erlös ist für diakonische Projekte bestimmt; in diesem Jahr insbesondere für die Opfer des Erdbebens auf den Philippinen, von dem in der aktuellen Kirchenzeitung berichtet wird.
Herzliche Grüße
Siegfried Thuringer
TOP 1 Bericht über die Lage der Gemeinde
(§ 43 SGO) und Aussprache
TOP 2 Entgegennahme der Jahresabschlussrechnung 2011 und des
Prüfungsberichts mit Entlastung des Kirchenvorstandes
(§ 42,2 SGO)
TOP 3 Genehmigung des Haushaltsplanes 2012
(§ 42,2 SGO)
TOP 4 Wahl zweier Beauftragter für die Rechnungsprüfung
TOP 5 Festlegung der Höhe des jährlichen Kirchgeldes
TOP 6 Anträge für die Bistumssynode
TOP 7 Verschiedenes