Keine Einheit bei der Einheitsübersetzung
Auch gemäßigte römisch-katholische Bischöfe deutscher Zunge wie Kardinal Karl Lehmann oder der Leiter des vatikanischen Einheitssekretariates, Kardinal Walter Kasper, sind derzeit nicht gut zu sprechen auf ihre evangelischen Kollegen. Denn diese haben sich aus der Überarbeitung der Einheitsübersetzung zurückgezogen. Die Einheitsübersetzung ist nicht irgend eine, sondern die deutsche Fassung der Bibel, welche in die katholischen liturgischen Bücher einschließlich der alt-katholischen Aufnahme gefunden hat. War bei der Erstellung der zur Zeit gültigen Übersetzung vor rund 30 Jahren der Traum, die Einheit im Namen könnte auch ökumenisch bedeuten, durch evangelische Mitarbeiter immerhin noch teilweise in Erfüllung gegangen, so ist nun nicht einmal mehr das gegeben. Schuld daran ist Liturgiam authenticam.
Liturgiam authenticam
Am 28. März 2001 erschien die römische Instruktion über den Gebrauch der Volkssprachen bei der Herausgabe der Bücher der römischen Liturgie. Gab es zunächst auf katholischer Seite noch die Auffassung, die Instruktion betreffe die Revision der Einheitsübersetzung nicht, so machte Rom ab 2003 immer mehr deutlich, dass Liturgiam authenticam auch darauf anzuwenden sei. Dies war Grund genug für den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland der Deutschen Bischofskonferenz mitzuteilen, dass eine gemeinsame Übersetzung nicht mehr möglich ist. Die Kardinäle Kasper und Lehmann reagierten darauf ungehalten. Sie drückten sich sehr viel vornehmer aus, aber ins Umgangssprachliche übersetzt nannten sie die Evangelischen mimosenhaft und sprachen ihnen den guten Willen ab. Zu Recht?
Erlauben Sie mir zur Beantwortung dieser Frage einen kleinen Schwenk. Es gibt ein Informationsheft des Katholischen Bibelwerkes, herausgegeben im Auftrag der Zentralstelle Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz. Es trägt den Titel Die Bibel der Zeugen Jehovas. Darin heißt es gleich zu Beginn: Die Neue-Welt-Übersetzung der Heiligen Schrift ist keine wortgetreue Bibel. Sie dient dazu, die Lehren der Sekte biblisch zu beweisen. Später wird als Grundsatz einer guten Übersetzung genannt: Eigene Anschauungen und Meinungen des Bearbeiters dürfen so wenig wie möglich in die Übersetzung einfließen. Genau das ist für die evangelische Seite der Haken auch bei Liturgiam authenticam.
Denn es entspricht dem reformatorischen Prinzip des sola scriptura (allein durch die Schrift), dass wichtigste Übersetzungsnorm sein muss, den genauen Sinn des Urtextes einer Schriftstelle zu erfassen und wiederzugeben. Dabei ist alles zu berücksichtigen, was man über den Autor und seine Aussageabsichten, über den Kreis der Empfänger und über die näheren Umstände weiß. Doch die römische Instruktion stellt andere Normen darüber. Ziffer 41 nennt die Tradition der Kirchenväter und die Nova Vulgata, eine lateinische Übersetzung, der besondere Verbindlichkeit zuerkannt wird. Ziffer 80 verlangt, dass alle liturgischen Texte, also auch die revidierte Einheitsübersetzung, in Rom zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Der Apostolische Stuhl behält sich das Recht vor, die Texte zu korrigieren und auch substanzielle Änderungen vorzunehmen.
Belastung?
Kardinal Lehmann nennt es eine erhebliche Belastung der Ökumene, dass ausgerechnet im Land der Reformation keine gemeinsame Bibelübersetzung möglich wird, was andere Länder längst verwirklicht haben. Vom praktischen Standpunkt aus hat er möglicherweise sogar Recht, dass durchaus trotz Instruktion ein passabler Text hätte entstehen können, wenn ausgewiesene Fachleute der beiden großen Kirchen sich gemeinsam an die Arbeit machen und sich der Vatikan bei seinem Korrekturrecht zurückhält. Die Einheitsübersetzung ist wohl so oder so nicht in Gefahr auf das Niveau der Zeugen-Jehovas-Bibel abzurutschen.
Trotzdem macht der Kardinal es sich in diesem Punkt zu leicht, denn auch das Bibelwerk hat Recht: Es dürfen eigene Anschauungen des Übersetzers und Anschauungen anderer Leute einschließlich der kirchlichen Obrigkeit, dürfen wir ergänzen so wenig wie möglich Einfluss nehmen. Zunächst einmal muss man nach bestem Wissen und Gewissen und nach allen Regeln der Kunst die Bibel selbst zu Wort kommen lassen. Auch wenn in der katholischen Tradition nicht der Grundsatz allein die Schrift gilt, verlangt die Achtung vor der Heiligen Schrift, dass wir uns zunächst einmal unter das Wort stellen. In der Auslegung später kann dann die kirchliche Tradition durchaus berücksichtigt werden.
Aber wenn ich das alles von vornherein verquicke, dann tue ich genau das, was den Zeugen Jehovas vorgeworfen wird: Ich stelle die Ideologie über Gottes Wort. Dann wird eben die Apostelin Junia im Römerbrief 16,7 weiterhin ein Mann bleiben und die junge Frau, die laut Jesaja 7,14 ein Kind gebären wird, wird weiterhin schon im Alten Testament zur Jungfrau mutieren und nicht erst im Matthäus-Evangelium (1,23); der Epsikopos, Aufseher im Brief an Titus 1,7 wird auch in Zukunft mit der Amtsbezeichnung Bischof übersetzt werden, während Diakonos Phöbe in Römerbrief 16,1 wohl auf ewig die Dienerin der Gemeinde von Kenreä bleiben wird.
Dass nicht sein kann, was nicht sein darf, ist keine gute Regel für die Bibelübersetzung. Die evangelischen Bischöfe haben gespürt, dass Liturgiam authenticam an den Fundamenten rüttelt. Sie hätten sich sehr verbiegen müssen, wenn sie an der gemeinsamen Übersetzung festgehalten hätten. So schade es ist, dass nun wieder keine wirkliche Einheitsübersetzung entsteht, war der Schritt konsequent. Mit Kardinal Lehmann ist zu hoffen dass wir später auch wieder neue gemeinsame Wege finden können. Aber gemeinsame Wege der verschiedenen getrennten Kirchen müssen Illusion bleiben, so lange das römische Lehramt Demut nicht einmal gegenüber Gottes Wort lernt.
Gerhard Ruisch