Auf dem Wege ausgebremst

Vierzig Jahre II. Vatikanisches Konzil

Am Rande des Parks an der Elfriedenhöhe in Hagen i.W. steht hoch oben die älteste von Alt-Katholiken in Deutschland gebaute Kirche. Die Gemeinde dort ist seit 1980 nicht mehr selbständig und gehört zur Pfarrei Dortmund. Wenngleich die Kirche, die nach dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg den Namen Auferstehungskirche trägt, auch an die griechisch-orthodoxe Gemeinde Hagen verpachtet worden ist, so finden dort seit sechs Jahren auch wieder alt-katholische Gottesdienste statt. Wenn die Kirchglocke am Sonntagabend den Gottesdienst der kleinen, aber wachsenden Gottesdienstgemeinde einläutet, so stellen sich hin und wieder auch Leute ein, die neugierig nur mal hereinschauen wollen. Selbstverständlich werden sie nicht als Zaungäste behandelt, sondern eingeladen mitzumachen. Beim anschließenden Kaffee äußern sie sich, wenn sie aus der römisch-katholischen Kirche stammen, fast immer erstaunt, dass unser Gottesdienst im Wesentlichen der nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil erneuerten Ordnung folgt.

Die Liturgiekonstitution mit einer Vorgeschichte

In der Tat ist es der alt-katholischen Kirche nicht schwer gefallen, sich an der erneuerten Liturgie zu orientieren. Einmal abgesehen davon, dass die Muttersprache in unserem Bistum in Deutschland schon sehr früh eingeführt worden ist, so gab es bei uns schon Vorarbeiten, die in Richtung der liturgischen Erneuerung zielten. Hier ist vor allem Adolf Thürlings zu nennen, der bereits in den Anfangsjahren des Alt-Katholizismus ein liturgisches Gebetbuch und das erste alt-katholische Gesangbuch herausgegeben hat. Vorarbeiten gab es auch in der römisch-katholischen Kirche durch die sogenannte liturgische Bewegung, die einige Jahrzehnte dauerte. Erlebnisreich waren in meinem Münchener Studienjahr die Messen am späten Sonntagmorgen in der Sankt-Ludwig-Kirche, die der unvergessene Romano Guardini hielt, der bereits einen „Volksaltar“ benutzte und mithin mit dem Gesicht zur Gemeinde zelebrierte. Nach einem großen Vorlauf fiel es den Konzilsvätern offenbar leichter, die Liturgiekonstitution zu verabschieden als die anderen Dokumente. Sie konnte schon ein Jahr vor dem Konzilsabschluss veröffentlicht werden.

Das Konzil im Spiegel meines Lebens

Der Konzilsabschluss fand genau vor vierzig Jahren statt: am 8. Dezember 1965. Der Verlauf des Konzils begleitete mich persönlich in meinen letzten drei Studienjahren, davon zwei im Priesterseminar. Zu Beginn dieser Zeit war ich in einer tiefen Krise und von der Frage geplagt, ob ich wirklich Priester der römisch-katholischen Kirche werden sollte. Die Plage äußere sich auch symptomatisch in körperlichen Schmerzen. In der ersten Sessionspause des Konzils trommelte mein damaliger Diözesanbischof uns Studenten zusammen, um uns von dem Ereignis in Rom zu erzählen. Er berichtete, wie die Vatikanischen Vorarbeiten von den Konzilsvätern einfach vom Tisch gewischt worden waren und beschlossen wurde, mit Hilfe mitgebrachter Theologen als Konzilsberater Solideres zu erarbeiten. Ich hatte den Eindruck, dass etwas ungeheuer Neues im Entstehen war; und als die Konturen des Neuen sich abzuzeichnen begannen, meinte ich zu wissen: Das ist es! Es lohnt sich, Priester zu werden. Die Schmerzen waren in einem Augenblick wie weggeblasen.

Die Aufwertung des Gottesvolkes

Neuartige Konturen waren schon in der Liturgiekonstitution sichtbar: In Abkehr von einem rein kultischen Verständnis von Liturgie wurde ein mehr dialogisches Konzept mit der Gemeinde entwickelt. De Messe war nicht mehr eine auf den zelebrierenden Priester zugeschnittene kultische Veranstaltung, der sich die Gläubigen in dieser oder jener Form anschließen durften, sondern eine Veranstaltung des ganzen Gottesvolkes unter Leitung des Priesters. Das Modell der sogenannten tridentinischen Messform, nach der ich noch meine Primiz feiern musste, war das einer priesterlichen Privatmesse mit Anteilgabe an die Gemeinde. Nun war das Volk Gottes aufgewertet.

Dies zeigte sich besonders in der Kirchenkonstitution. In den großen Sessionspausen kam der Bischof zu uns ins Priesterseminar. Ich bekam „rote Ohren“, wenn er berichtete. In der Orientierung las ich dann begierig die lebendigen Berichte des Paters Mario von Galli nach. Mir war klar, dass das Unfehlbarkeitsdogma des Ersten Vatikanischen Konzils nicht einfach widerrufen werden konnte. Es stellte sich mir aber die Frage: Wenn nun von der Unfehlbarkeit der ganzen Kirche gesprochen wird und die Unfehlbarkeit päpstlicher Lehrentscheidungen als ein Sonderfall angesehen wurde, ist diese damit nicht zur Bedeutungslosigkeit hinabgestuft? Von der Kollegialität der Bischöfe war die Rede. Musste diese nicht als eine Dezentralisierung der Kirche verstanden werden? Über die Kollegialität hatte ich etwas später als junger Priester ein Referat für unsere Dekanatskonferenz ausgearbeitet, und mit dem Thema wurde ich vielfach weitergereicht. Anhand der Texte legte ich dar, dass Kollegialität nicht nur das Verhältnis der Bischöfe zum Papst beschreiben soll, sondern ein durchgängiges Motiv bis in die Pfarrgemeinde sein soll.

In der Kirchenkonstitution wurde auch darauf verzichtet zu sagen, dass die römisch-katholische Kirche die Kirche schlechthin sei. Vielmehr wurde ein anderer Begriff gewählt: Die allumfassende Kirche „subsistiere“ in der katholischen Kirche. Wie ich mich erinnere, wurde damals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit eine Relativierung vollzogen worden sei und zum Ausdruck gebracht werden soll, dass auch anderen Kirchen das Kirchesein zugestanden werden könne. Dass dies damit gemeint gewesen sei, wird allerdings von dem damaligen Konzilsberater und jetzigen Papst bestritten. Um die Formulierung wurde aber hart gerungen. Offenbar war den Konzilsvätern bewusst, dass damit durchaus Neues ausgesagt wurde.

Neue Schritte in die Ökumene

Bemerkenswert ist, dass das Konzil ein eigenes Ökumenedekret herausgebracht hat. Wenn es inhaltlich recht dürftig ist, dann liegt es wohl daran, dass die Bischöfe mit dieser Materie wenig vertraut waren. Wichtig aber wurde, dass der Papst per Dekret auf Anregung des Paderborner Erzbischofs Lorenz Jäger neben den römischen Dekasterien ein Einheitssekretariat errichten ließ, das die Einheit der Kirchen fördern sollte. Wichtig war auch, dass alle anderen Kirchen eingeladen wurden, zum Konzil Beobachter zu entsenden.

In den Gemeinden bewirkte die neue Haltung zur Ökumene eine Aufbruchsstimmung. Auf Dekanatsebene verabredeten wir uns mit den evangelischen Geistlichen nicht nur zur Vorbereitung ökumenischer Gottesdienste, sondern auch, um konfessionsspezifische theologische Fragen zu erörtern. Bei einer solchen Gelegenheit wurde mir die lutherische Rechtfertigungslehre vermittelt, von der ich im Studium bis dahin nichts gehört hatte.

Das Bekenntnis zur Religionsfreiheit im Konzil ermöglichte das Gespräch mit den nicht-christlichen Religionen. Dies stand im Gegensatz zu den ausdrücklichen Warnungen vor der Religionsfreiheit rund hundert Jahre zuvor. Toleranz wurde nun nicht etwa als Gleichgültigkeit gegenüber anderen Lehren verkündet, aber als personaler Respekt vor denen, die davon überzeugt sind. Die Konzilsväter konnten noch nicht ahnen, dass dieses Dekret angesichts der nur wenig später zu erfolgenden Auseinandersetzung mit den fälschlich so genannten Jugendreligionen asiatischen Verschnitts oder mit dem Problem der Muslime unter uns wichtig werden könnte.

Die neuen Erkenntnisse der Bibelwissenschaft wurden in der Offenbarungskonstitution „Dei Verbum“ nicht nur zugelassen, sondern verpflichtend gemacht. Von der Heiligen Schrift „als Seele der Theologie“ musste nun in der Lehre und in der Verkündigung ausgegangen werden. Später, als Professor der Systematischen Theologie, war es mir selbstverständlich, dass ich in der Begründung der Lehre nicht nur die kirchliche Tradition, sondern viel mehr noch die Bibel heranzog.

Das Ende der Aufbruchstimmung

Die Aufbruchsstimmung dauerte nicht lange. Dafür hatte zunächst die Kirche selbst nicht Schuld. Eine allgemeine Krise des Gottesglaubens kam der weiteren kirchlichen Entwicklung quer. In der Theologie wurde die Gottesfrage wichtig. Ich selber reagierte darauf mit meiner Doktorarbeit über die amerikanische Gott-ist-tot-Theologie und war für etliche Zeit von der weiteren kirchlichen Entwicklung abgelenkt. Hernach aber wurde mir herb bewusst, wie stark auf dem weiteren Weg zum Teil bis zum Stillstand abgebremst wurde. Ich kann dies hier nur an einigen Momenten erörtern.

Mir war natürlich bewusst, dass ein Konzilsdokument aus einer Mischung aus Altem und Neuem bestehen muss. Eine Kirche, die stark auf die Tradition setzt, muss natürlich in ihren Dokumenten daran anknüpfen. Außerdem kann - aus erkenntnistheoretischen Gründen - Neues nur verständlich sein, wenn an Altbekanntes angeknüpft wird. Die entscheidende Frage ist nur, ob das Alte im Sinne des Neuen oder umgekehrt interpretiert wird. Für mich stand zur Zeit des Konzils bombenfest, dass der Geist des Konzils auf der Linie des Neuen liegt. Ohnehin erschien es mir als ein geistgewirktes Wunder, dass die Bischöfe damals, die in der „alten Lehre“„ erzogen worden waren, nun bereit waren, eine „neue Theologie zu lernen“. Im weiteren Verlauf aber wurde - zu meiner immer neu genährten Enttäuschung - das Neue nach dem Alten interpretiert. Folgenreich im kirchlichen Gesetzbuch von 1983. Ohne Zweifel hat das II. Vaticanum einen Sprung nach vorn gemacht. Nun aber müssen wir feststellen, dass die weitere Entwicklung, wie der Wiener Weihbischof Helmut Krätzl (geb. 1931), der damals als Konzilsstenograph dabei war, in seinem lesenswerten Buch feststellt, bedeutet: „Im Sprung gehemmt“ - so der Buchtitel.

Einen Bischof der sogenannten „Dritten Welt“ hatte ich über seinen Generalvikar, einem Studienfreund, mit Material versorgt. Die Satzungen der Pfarrgemeinderäte, Priesterräte, Diözesanräte, die im Rahmen der Kollegialisierung eingerichtet werden sollten, konnte er nicht mit eigenen Kräften von Grund auf erstellen. So schickte ich ihm die Satzungen verschiedener deutscher Bistümer zu. Unter anderem sandte ich ihm auch die „Königsteiner Erklärung der deutschen Bischöfe“ als Reaktion auf die Enzyklika „Humanae vitae“ zu, die er in seinem Bistum veröffentlichte. Darin hatten die Bischöfe dargelegt, dass das Gewissen der Ehepaare in Fragen der Empfängnisverhütung absolute Priorität besäße. Hatte doch schon das Konzil in der Konstitution über die „Kirche in der Welt von heute“, „Gaudium et Spes“, gesagt, die Eheleute hätten „in christlicher Verantwortung, auf Gott hinhörend, letztlich selbst ein Urteil“ zu fällen. Diese Sicht war möglich, weil hier die Bedeutung des Gewissens in hohem Maß betont wurde. Der genannte Bischof aber wurde wegen seiner Lehre, vor allem weil er die Inhalte der Königsteiner Erklärung übernommen und veröffentlicht hatte, strafversetzt. Es machte mich wütend, dass Rom es nicht wagte, gegen eine ganze Bischofskonferenz, eine europäische, argumentativ vorzugehen, sich aber in der „Dritten Welt“ mit disziplinären Maßnahmen durchsetzte. Sind die römisch-katholischen Bischöfe doch nach wie vor nur Vikare des Papstes? Wie Rom mittlerweile auch mit Bischofskonferenzen hierzulande umgeht, zeigte sich in der „Schein“-Debatte im Zusammenhang der Schwangerschaftskonfliktberatung.

Es kann nicht überraschen, dass ich 1989 die „Kölner Erklärung“, die u.a. angesichts der wohl unrechtsmäßigen römischen Einflussnahme auf die Besetzung des Kölner Erzbischofsstuhl von einer Mehrzahl von Theologieprofessoren unterzeichnet worden war, mit unterschrieben hatte. Die erwähnte Strafversetzung des Bischofs war kurz zuvor erfolgt, und bei der Unterzeichnung hatte ich sie im Hinterkopf. Es sei dahingestellt, ob ich mich wegen der Unterschrift oder auch aus anderen Gründen in der Kartei der Glaubenskongregation als suspekt wiederfand, welche die in Österreich erscheinende Zeitschrift Kirche intern veröffentlichte (3/1994, S. 23). Jedenfalls war ich dort in guter Gesellschaft. Die Existenz solcher Karteien findet sich aber sonst nur in totalitären Regimen.

Die universale päpstliche Jurisdiktion – das Hauptärgernis der Dogmatisierung von 1870 – hat sich im totalitären Zentralismus Roms noch verschärft. Dies zeigt sich beispielsweise daran, dass bei der Erstberufung eines Professors die Überprüfung der Rechtmäßigkeit seiner Lehre und der Geradheit seines Lebenswandels nicht mehr das zuständige Bistums entscheiden kann, die Sache vielmehr in jedem Fall nach Rom eingereicht werden muss. Von der Kollegialität der Bischöfe mit dem Papst ist nicht viel zu spüren. Auch die Ergebnisse der Bischofssynoden in Rom gelten nur in der Weise ihrer Vatikanischen Veröffentlichung.

Als ein Theologieprofessor, mit dem ich vor vierundvierzig Jahren Theologie zu studieren angefangen hatte, meinen Anschluss an die alt-katholische Kirche kritisierte und mir Verrat an der Katholizität vorwarf, konnte ich ihm jedenfalls antworten: Weil ich – auf der Linie des Zweiten Vatikanischen Konzils – katholisch geblieben bin, bin ich nun alt-katholisch.

Klaus Rohmann