Unbefleckte Empfängnis?
Am 8. Dezember, dem Fest Mariä
Empfängnis, 1854 verkündete und definierte Papst Pius IX. in einer „dogmatischen
Bulle“: „Die Lehre, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer
Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadenprivileg des allmächtigen Gottes, im
Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erretters des
Menschengeschlechtes, von jedem Makel der Ursünde unversehrt bewahrt wurde, ist
von Gott geoffenbart und darum von allen Gläubigen
fest und beständig zu glauben.“ Mit dieser Definition hat der Papst in der
Praxis vorweggenommen, was das 1. Vatikanische Konzil sechzehn Jahre später
unter seinem Pontifikat verkündete: die Unfehlbarkeit des Papstes in einer
höchsten Entscheidung in Glaubensfragen. Mit dem Dogma ist inhaltlich die
Freiheit Marias von der Erbschuld vom Augenblick ihrer Empfängnis gemeint,
nicht aber die Jungfrauengeburt Jesu, wie man fälschlicherweise auch heute
manchmal noch hören oder lesen kann.
Der Verkündigung des Dogmas ist selbstverständlich eine
Vorgeschichte vorausgegangen. Pius IX. war ein glühender Marienverehrer und
trug sich von Beginn seines Pontifikates mit dem Gedanken einer Definierung der
Unbefleckten Empfängnis (lateinisch: immaculata conceptio). Von 1848 an setzte er nacheinander mehrere
Gremien von Theologen ein. Vielfach wurden grundsätzliche Bedenken geäußert
oder zumindest befürchtet, es könne nicht angebracht sein, eine solche
Definition zur damaligen Zeit vorzunehmen. Auf eine Befragung der Bischöfe
reagierten diejenigen, die geantwortet haben, zumeist mit Zustimmung.
Ein Fest vor dem Dogma
Die Vorgeschichte reicht aber weiter als bis zu den Anfängen
der Vorbereitungszeit. Schließlich gab es das Fest schon zum Zeitpunkt der
Dogmatisierung. Die Anfänge des Festes „Mariä
Empfängnis“, das zunächst nur regional begangen wurde, so in England und in der
Normandie, reichen wohl bis ins siebte Jahrhundert zurück. Zunächst hatte man
schlicht und einfach ein Fest eingeführt, das in einer natürlichen Entsprechung
von neun Monaten zum Fest Mariä Geburt am 8.
September stand. Der Begriff der Immaculata, der
Unbefleckten, war auch schon geläufig, allerdings in einem anderen Zusammenhang
und gleichbedeutend mit Jungfrau.
Im Hochmittelalter mussten sich bereits die großen Theologen
mit der Frage der Freiheit Mariens von der Erbschuld
im Augenblick ihrer Empfängnis auseinandersetzen. Sie stellten sich durchweg
gegen diese Meinung. Das wichtigste Argument, das Thomas von Aquin dagegen
anführte, war, dass ausnahmslos alle Menschen der Erlösung bedurften und
bedürfen und das universale Erlösungswerk Christi durch die Anschauung von der
Erbsündfreiheit bei der Empfängnis Mariens in Frage
gestellt würde. Diese Argumentation ist von bleibender Gültigkeit.
Zoff unter Ordensleuten
Die Situation änderte sich im Spätmittelalter, das teilweise
von einer großen Marienfrömmigkeit geprägt war und nicht genug an Marienfesten
hatte. Es wurden neue Feste gefunden und erfunden; man feierte beispielsweise
sogar die Verlobung Mariens. Es entstand ein großer
Streit zwischen zwei theologischen Schulen über die unbefleckte Empfängnis Mariens. Die Schulen waren identisch mit zwei großen
Ordensfamilien. Waren im christlichen Altertum die Bischöfe vorrangig die
Träger der theologischen Arbeit, so übernahmen im Mittelalter die Orden,
vornehmlich die Bettelorden, diese Rolle. Es stritten
sich nun um die Immaculata in heftiger
Auseinandersetzung und mit persönlichen Beschuldigungen die Dominikaner und
Franziskaner. Teilten die Dominikaner die Argumentation ihres Ordensbruders
Thomas von Aquin, so nahmen die Franziskaner im Spätmittelalter Partei für die Immaculata-Lehre und für die Immaculata-Liturgie.
Dabei hatten sie freilich keine unmittelbaren Belege aus der Heiligen Schrift
zur Hand, sondern mussten sich mit Angemessenheitsgründen begnügen. Man verwies
beispielsweise darauf, dass Gott dem Propheten Jeremia gesagt hatte: „ Noch
bevor ich dich im Leib deiner Mutter entstehen ließ, hatte ich schon meinen
Plan mit dir.“ (Jer. 1,5) Wenn Gott also den Propheten
schon vor seiner Entstehung geheiligt hatte – so schloss man –, um wieviel angemessener ist es, wenn er die Mutter des
Erlösers vor jedem Makel der Erbschuld bewahrte! Es liegt auf der Hand, dass
man mit solcherart „Beweisen“ die Diskussion nicht eindeutig für sich
entscheiden konnte. Wer aber sollte schlichten? Wer entscheiden?
Rom zeigte sich noch desinteressiert; wurde doch das Fest der Unbefleckten
Empfängnis dort bis ins 15. Jahrhundert nicht begangen. Darum suchten die
Franziskaner die Unterstützung eines Konzils.
Basel: das „abgebrochene“ Konzil und eine erste
Definition der Unbefleckten Empfängnis
Hatte das Konzil von Konstanz (1414-1418) ein derart
umfangreiches Programm, dass keine Zeit verblieb, sich mit mariologischen
Fragen auseinanderzusetzen, so wurde die Frage der Unbefleckten Empfängnis vom
Basler Konzil (1431-1449) auf die Tagesordnung gesetzt. Nach langen
Erörterungen erklärte das Konzil 1439, dass Maria niemals wirklich der Ursünde
unterworfen gewesen sei und ihr Freisein vom Makel der Erbsünde und von
persönlicher Schuld dem Kult der Kirche, dem Glaubenssinn, der richtig
folgernden Vernunft und der Schrift entspreche. Der Schriftbezug wird
bezeichnenderweise an letzter Stelle genannt. Außer dem Dekret bestätigte das
Konzil die Festfeier am 8. Dezember, machte sie den streitenden
Ordensgemeinschaften zur Pflicht und versah sie zu ihrer Förderung für alle
Gläubigen mit Ablässen.
In der Zwischenzeit waren jedoch Ereignisse eingetreten, die
das Konzil von Basel zum Zeitpunkt der Verkündigung dieses Dogmas als
„schismatisch“ einstufen ließen. Von Anfang an war Papst Eugen IV. kein Freund
dieses Konzils. Nachdem er mehrere vergebliche Versuche unternommen hatte, das
Konzil territorial in sein unmittelbares Einflussgebiet zu holen, gelang es ihm
schließlich1437, das Konzil nach Ferrara zu verlegen und etliche Konzilsväter
dorthin zu bewegen. Die Mehrheit der Bischöfe, Priester und Doktoren der
Theologie konnte das Konzil zunächst noch in Basel weiterführen, erachtete man
doch das Konzil als über dem Papst stehend. Als die verbleibenden Basler
Konzilsväter bereits vor der Verkündigung des Dogmas vom Papst exkommuniziert
wurden, beantworteten sie die Exkommunikation kurzerhand mit der Absetzung des
Papstes und der Wahl eines Gegenpapstes. Allmählich verlor das Konzil von Basel
auch die politische Unterstützung der deutschen Reichsfürsten und musste
schließlich aufgegeben werden.
Wegen fehlender Anerkennung wurden auch bedeutende
Reformvorhaben des Konzils gegenstandslos. Beispielsweise hatte man das
Verhältnis von Bischof und Synode und die Aufhebung des Zölibats diskutiert.
Einerseits war dieses Konzil noch dem Mittelalter verhaftet, andererseits hatte
es sich mit kirchlichen Reformen beschäftigt, die sich bei einem ungestörten
Verlauf des Konzils durchgesetzt und die Reformation vielleicht überflüssig
gemacht hätten.
Da es allgemein keine Durchsetzungskraft mehr besaß, konnte
das Konzil auch den heftigen Streit zwischen den beiden Ordensfamilien nicht
beilegen. In die Auseinandersetzung griff einige Jahrzehnte später Sixtus IV.
ein. Obgleich er – ein Papst aus dem Franziskanerorden – sicher den Standpunkt
der Anhänger der Unbeflecktheits-Lehre teilte, bedrohte er beide Parteien mit
der Exkommunikation, falls sie sich gegenseitig der Ketzerei beschuldigten und
die Gegner der schweren Sünde bezichtigten, wenn diese das Fest der Immaculata feierten. Mehr als ein Stillhalten der
Kontrahenten konnte er aber nicht erreichen. Auf die „ungültigen“ Beschlüsse
des Basler Konzils konnte er nicht zurückgreifen. Außerdem begriff er wohl auch
das Gewicht der Gegengründe gegen die Immaculata-Lehre.
Bei diesem Stand der Dinge blieb es im Wesentlichen bis zur Glaubensdefinition
Pius‘ IX.
Und der Standpunkt der alt-katholischen Kirchen?
Welche Haltung zur Immaculata-Lehre
nehmen die anderen Kirchen und nimmt die
alt-katholische Kirche ein? Dazu gibt es eine Erklärung auf der I.
Unionskonferenz von 1874 zu Bonn, deren Vorbereitung u.a.
durch Döllinger bereits vor dem Ersten Vaticanum begonnen hatte: „Wir verwerfen die neue römische
Lehre von der unbefleckten Empfängnis der hl. Jungfrau Maria als in Widerspruch
stehend mit der Tradition der ersten 13 Jahrhunderte, nach welcher Christus
allein ohne Sünde empfangen ist.“
Heute kann man gelegentlich Stimmen hören, die besagen, wir
müssten als Alt-Katholiken im ökumenischen Interesse die Geltung der
Mariendogmen der römisch-katholischen Kirche neu bedenken. Kann dies
erfolgreich geschehen? Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass die
römisch-katholische Theologie selbst aufgrund der neueren Entwicklung
erhebliche Denkschwierigkeiten mit der Immaculata-Lehre
bekommen hat.
Nach einer notwendigen Re-vision
der Erbsündenlehre
Eine gedankliche Voraussetzung des neuen Dogmas ist die augustinische Erbsündenlehre, nach der die Ursünde durch
den geschlechtlichen Akt der Eltern auf das Kind übertragen wird, so wie mit
der Zeugung körperliche und charakterliche Merkmale vererbt werden. Ein
besonderes Gewicht liegt auf dem Geschlechtlichen, wie es denn auch im Begriff
der „Befleckung“ zum Ausdruck kommt: Das Fleisch werde durch den Geschlechtsakt
der Eltern infiziert.
Seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts haben
Erkenntnisse der historisch-kritischen Exegese und die Berücksichtigung der
Evolutionsforschung zu einem Überdenken der kirchlichen Lehre und ihres
Aussagegehaltes geführt. Es wurde klar, dass die biblische Urgeschichte vom
Garten Eden keineswegs Vorgänge am historischen Beginn der
Menschheitsgeschichte beschreiben will, sondern – im Bild eines zeitlich
strukturierten Geschehens – die Lage der Menschheit zu allen Zeiten: Das
„verlorene Paradies“ ist seit jeher und immer schon verlorenes Paradies.
Was kann dann der Begriff der Erbsünde meinen? Gewiss nicht,
dass die Last einer zeitlich verstandenen „Ursünde“ von allen zu tragen wäre.
Damit ist vielmehr die Verwurzelung aller in einer unheilvollen
Gesamtwirklichkeit bezeichnet, die der Entscheidung Einzelner zum Bösen, der
personalen sündigen Tat, vorgegeben ist. Der Gemeinschaftsbezug der Erbsünde
wird auf diese Weise in den Blick genommen. Der Mensch ist ein notwendig aus
und in Beziehung lebendes Wesen, das im Werden und Sein auf seine Mitmenschen
angewiesen ist. Ein jeder wird in eine „Situation“ hineingeboren, die bereits
von anderen durch sündiges Verhalten geprägt ist und notwendigerweise das
eigene Verhalten beeinflusst. Damit ist eine Einbindung jedes Einzelnen in die
Unheilswirklichkeit des Geschlechterzusammenhangs jenseits des Biologischen
denkbar.
Insbesondere lateinamerikanische Theologen sprechen die
gesellschaftliche Wirklichkeit der aus vielen personalen Sünden stammenden, in
den wirtschaftlichen und politischen Strukturen dann verfestigten
Unrechtssituationen an, die sie „strukturelle Sünde“ nennen. Wer die Macht hat
und gesellschaftliche Strukturen schafft, die einem selber Vorteile schaffen
und andere benachteiligen oder gar eine Masse von Armen bewirken, sündigt nicht
nur persönlich, er schafft auch eine Unrechtssituation, in die seine Nachkommen
hineingeboren werden und der sie sich ohne weiteres nicht entziehen können.
Vielmehr werden sie als Nutznießer unwillkürlich schuldig.
Persönliche Sünden wirken auf diese Weise nach, auch wenn
der Sünder selber Vergebung erfahren hat. Wenn die Kirche bekennt, dass mit der
Taufe die Befreiung von der Erbsünde erfolgt, dann behauptet sie nicht, dass
die leidvollen Folgen der sündigen Taten anderer den Getauften nicht auch
weiterhin treffen. Sie bekennt aber, das er in eine neue Beziehung zu Christus
gestellt ist, in der neues, heilvolles Leben möglich
ist, das heilvolle Folgen für alle zeitigt und dem der gute Ausgang verheißen
ist.
In diesen Denkzusammenhang passt die Anschauung von der
„Unbefleckten Empfängnis“ schwerlich hinein (einmal davon abgesehen, dass diese
Bezeichnung nicht mehr stimmt). Muss die Behauptung einer Freiheit von der
„Erbsünde“ Maria nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Menschheit herausnehmen?
Kann jemand ohne Beziehung zu anderen und zu deren sündigen Taten noch Mensch
genannt werden?
Klaus Rohmann