Unbefleckte Empfängnis?

 

Am 8. Dezember, dem Fest Mariä Empfängnis, 1854 verkündete und definierte Papst Pius IX. in einer „dogmatischen Bulle“: „Die Lehre, dass die seligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges Gnadenprivileg des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erretters des Menschengeschlechtes, von jedem Makel der Ursünde unversehrt bewahrt wurde, ist von Gott geoffenbart und darum von allen Gläubigen fest und beständig zu glauben.“ Mit dieser Definition hat der Papst in der Praxis vorweggenommen, was das 1. Vatikanische Konzil sechzehn Jahre später unter seinem Pontifikat verkündete: die Unfehlbarkeit des Papstes in einer höchsten Entscheidung in Glaubensfragen. Mit dem Dogma ist inhaltlich die Freiheit Marias von der Erbschuld vom Augenblick ihrer Empfängnis gemeint, nicht aber die Jungfrauengeburt Jesu, wie man fälschlicherweise auch heute manchmal noch hören oder lesen kann.

Der Verkündigung des Dogmas ist selbstverständlich eine Vorgeschichte vorausgegangen. Pius IX. war ein glühender Marienverehrer und trug sich von Beginn seines Pontifikates mit dem Gedanken einer Definierung der Unbefleckten Empfängnis (lateinisch: immaculata conceptio). Von 1848 an setzte er nacheinander mehrere Gremien von Theologen ein. Vielfach wurden grundsätzliche Bedenken geäußert oder zumindest befürchtet, es könne nicht angebracht sein, eine solche Definition zur damaligen Zeit vorzunehmen. Auf eine Befragung der Bischöfe reagierten diejenigen, die geantwortet haben, zumeist mit Zustimmung.

 

Ein Fest vor dem Dogma

 

Die Vorgeschichte reicht aber weiter als bis zu den Anfängen der Vorbereitungszeit. Schließlich gab es das Fest schon zum Zeitpunkt der Dogmatisierung. Die Anfänge des Festes „Mariä Empfängnis“, das zunächst nur regional begangen wurde, so in England und in der Normandie, reichen wohl bis ins siebte Jahrhundert zurück. Zunächst hatte man schlicht und einfach ein Fest eingeführt, das in einer natürlichen Entsprechung von neun Monaten zum Fest Mariä Geburt am 8. September stand. Der Begriff der Immaculata, der Unbefleckten, war auch schon geläufig, allerdings in einem anderen Zusammenhang und gleichbedeutend mit Jungfrau.

Im Hochmittelalter mussten sich bereits die großen Theologen mit der Frage der Freiheit Mariens von der Erbschuld im Augenblick ihrer Empfängnis auseinandersetzen. Sie stellten sich durchweg gegen diese Meinung. Das wichtigste Argument, das Thomas von Aquin dagegen anführte, war, dass ausnahmslos alle Menschen der Erlösung bedurften und bedürfen und das universale Erlösungswerk Christi durch die Anschauung von der Erbsündfreiheit bei der Empfängnis Mariens in Frage gestellt würde. Diese Argumentation ist von bleibender Gültigkeit.

 

Zoff unter Ordensleuten

 

Die Situation änderte sich im Spätmittelalter, das teilweise von einer großen Marienfrömmigkeit geprägt war und nicht genug an Marienfesten hatte. Es wurden neue Feste gefunden und erfunden; man feierte beispielsweise sogar die Verlobung Mariens. Es entstand ein großer Streit zwischen zwei theologischen Schulen über die unbefleckte Empfängnis Mariens. Die Schulen waren identisch mit zwei großen Ordensfamilien. Waren im christlichen Altertum die Bischöfe vorrangig die Träger der theologischen Arbeit, so übernahmen im Mittelalter die Orden, vornehmlich die Bettelorden, diese Rolle. Es stritten sich nun um die Immaculata in heftiger Auseinandersetzung und mit persönlichen Beschuldigungen die Dominikaner und Franziskaner. Teilten die Dominikaner die Argumentation ihres Ordensbruders Thomas von Aquin, so nahmen die Franziskaner im Spätmittelalter Partei für die Immaculata-Lehre und für die Immaculata-Liturgie. Dabei hatten sie freilich keine unmittelbaren Belege aus der Heiligen Schrift zur Hand, sondern mussten sich mit Angemessenheitsgründen begnügen. Man verwies beispielsweise darauf, dass Gott dem Propheten Jeremia gesagt hatte: „ Noch bevor ich dich im Leib deiner Mutter entstehen ließ, hatte ich schon meinen Plan mit dir.“ (Jer. 1,5) Wenn Gott also den Propheten schon vor seiner Entstehung geheiligt hatte – so schloss man –, um wieviel angemessener ist es, wenn er die Mutter des Erlösers vor jedem Makel der Erbschuld bewahrte! Es liegt auf der Hand, dass man mit solcherart „Beweisen“ die Diskussion nicht eindeutig für sich entscheiden konnte. Wer aber sollte schlichten? Wer entscheiden? Rom zeigte sich noch desinteressiert; wurde doch das Fest der Unbefleckten Empfängnis dort bis ins 15. Jahrhundert nicht begangen. Darum suchten die Franziskaner die Unterstützung eines Konzils.

 

 

Basel: das „abgebrochene“ Konzil und eine erste

Definition der Unbefleckten Empfängnis

 

Hatte das Konzil von Konstanz (1414-1418) ein derart umfangreiches Programm, dass keine Zeit verblieb, sich mit mariologischen Fragen auseinanderzusetzen, so wurde die Frage der Unbefleckten Empfängnis vom Basler Konzil (1431-1449) auf die Tagesordnung gesetzt. Nach langen Erörterungen erklärte das Konzil 1439, dass Maria niemals wirklich der Ursünde unterworfen gewesen sei und ihr Freisein vom Makel der Erbsünde und von persönlicher Schuld dem Kult der Kirche, dem Glaubenssinn, der richtig folgernden Vernunft und der Schrift entspreche. Der Schriftbezug wird bezeichnenderweise an letzter Stelle genannt. Außer dem Dekret bestätigte das Konzil die Festfeier am 8. Dezember, machte sie den streitenden Ordensgemeinschaften zur Pflicht und versah sie zu ihrer Förderung für alle Gläubigen mit Ablässen.

In der Zwischenzeit waren jedoch Ereignisse eingetreten, die das Konzil von Basel zum Zeitpunkt der Verkündigung dieses Dogmas als „schismatisch“ einstufen ließen. Von Anfang an war Papst Eugen IV. kein Freund dieses Konzils. Nachdem er mehrere vergebliche Versuche unternommen hatte, das Konzil territorial in sein unmittelbares Einflussgebiet zu holen, gelang es ihm schließlich1437, das Konzil nach Ferrara zu verlegen und etliche Konzilsväter dorthin zu bewegen. Die Mehrheit der Bischöfe, Priester und Doktoren der Theologie konnte das Konzil zunächst noch in Basel weiterführen, erachtete man doch das Konzil als über dem Papst stehend. Als die verbleibenden Basler Konzilsväter bereits vor der Verkündigung des Dogmas vom Papst exkommuniziert wurden, beantworteten sie die Exkommunikation kurzerhand mit der Absetzung des Papstes und der Wahl eines Gegenpapstes. Allmählich verlor das Konzil von Basel auch die politische Unterstützung der deutschen Reichsfürsten und musste schließlich aufgegeben werden.

Wegen fehlender Anerkennung wurden auch bedeutende Reformvorhaben des Konzils gegenstandslos. Beispielsweise hatte man das Verhältnis von Bischof und Synode und die Aufhebung des Zölibats diskutiert. Einerseits war dieses Konzil noch dem Mittelalter verhaftet, andererseits hatte es sich mit kirchlichen Reformen beschäftigt, die sich bei einem ungestörten Verlauf des Konzils durchgesetzt und die Reformation vielleicht überflüssig gemacht hätten.

Da es allgemein keine Durchsetzungskraft mehr besaß, konnte das Konzil auch den heftigen Streit zwischen den beiden Ordensfamilien nicht beilegen. In die Auseinandersetzung griff einige Jahrzehnte später Sixtus IV. ein. Obgleich er – ein Papst aus dem Franziskanerorden – sicher den Standpunkt der Anhänger der Unbeflecktheits-Lehre teilte, bedrohte er beide Parteien mit der Exkommunikation, falls sie sich gegenseitig der Ketzerei beschuldigten und die Gegner der schweren Sünde bezichtigten, wenn diese das Fest der Immaculata feierten. Mehr als ein Stillhalten der Kontrahenten konnte er aber nicht erreichen. Auf die „ungültigen“ Beschlüsse des Basler Konzils konnte er nicht zurückgreifen. Außerdem begriff er wohl auch das Gewicht der Gegengründe gegen die Immaculata-Lehre. Bei diesem Stand der Dinge blieb es im Wesentlichen bis zur Glaubensdefinition Pius‘ IX.

Und der Standpunkt der alt-katholischen Kirchen?

 

Welche Haltung zur Immaculata-Lehre nehmen die anderen Kirchen und nimmt die alt-katholische Kirche ein? Dazu gibt es eine Erklärung auf der I. Unionskonferenz von 1874 zu Bonn, deren Vorbereitung u.a. durch Döllinger bereits vor dem Ersten Vaticanum begonnen hatte: „Wir verwerfen die neue römische Lehre von der unbefleckten Empfängnis der hl. Jungfrau Maria als in Widerspruch stehend mit der Tradition der ersten 13 Jahrhunderte, nach welcher Christus allein ohne Sünde empfangen ist.“

Heute kann man gelegentlich Stimmen hören, die besagen, wir müssten als Alt-Katholiken im ökumenischen Interesse die Geltung der Mariendogmen der römisch-katholischen Kirche neu bedenken. Kann dies erfolgreich geschehen? Es hat sich mittlerweile gezeigt, dass die römisch-katholische Theologie selbst aufgrund der neueren Entwicklung erhebliche Denkschwierigkeiten mit der Immaculata-Lehre bekommen hat.

 

Nach einer notwendigen Re-vision der Erbsündenlehre

 

Eine gedankliche Voraussetzung des neuen Dogmas ist die augustinische Erbsündenlehre, nach der die Ursünde durch den geschlechtlichen Akt der Eltern auf das Kind übertragen wird, so wie mit der Zeugung körperliche und charakterliche Merkmale vererbt werden. Ein besonderes Gewicht liegt auf dem Geschlechtlichen, wie es denn auch im Begriff der „Befleckung“ zum Ausdruck kommt: Das Fleisch werde durch den Geschlechtsakt der Eltern infiziert.

Seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts haben Erkenntnisse der historisch-kritischen Exegese und die Berücksichtigung der Evolutionsforschung zu einem Überdenken der kirchlichen Lehre und ihres Aussagegehaltes geführt. Es wurde klar, dass die biblische Urgeschichte vom Garten Eden keineswegs Vorgänge am historischen Beginn der Menschheitsgeschichte beschreiben will, sondern – im Bild eines zeitlich strukturierten Geschehens – die Lage der Menschheit zu allen Zeiten: Das „verlorene Paradies“ ist seit jeher und immer schon verlorenes Paradies.

Was kann dann der Begriff der Erbsünde meinen? Gewiss nicht, dass die Last einer zeitlich verstandenen „Ursünde“ von allen zu tragen wäre. Damit ist vielmehr die Verwurzelung aller in einer unheilvollen Gesamtwirklichkeit bezeichnet, die der Entscheidung Einzelner zum Bösen, der personalen sündigen Tat, vorgegeben ist. Der Gemeinschaftsbezug der Erbsünde wird auf diese Weise in den Blick genommen. Der Mensch ist ein notwendig aus und in Beziehung lebendes Wesen, das im Werden und Sein auf seine Mitmenschen angewiesen ist. Ein jeder wird in eine „Situation“ hineingeboren, die bereits von anderen durch sündiges Verhalten geprägt ist und notwendigerweise das eigene Verhalten beeinflusst. Damit ist eine Einbindung jedes Einzelnen in die Unheilswirklichkeit des Geschlechterzusammenhangs jenseits des Biologischen denkbar.

Insbesondere lateinamerikanische Theologen sprechen die gesellschaftliche Wirklichkeit der aus vielen personalen Sünden stammenden, in den wirtschaftlichen und politischen Strukturen dann verfestigten Unrechtssituationen an, die sie „strukturelle Sünde“ nennen. Wer die Macht hat und gesellschaftliche Strukturen schafft, die einem selber Vorteile schaffen und andere benachteiligen oder gar eine Masse von Armen bewirken, sündigt nicht nur persönlich, er schafft auch eine Unrechtssituation, in die seine Nachkommen hineingeboren werden und der sie sich ohne weiteres nicht entziehen können. Vielmehr werden sie als Nutznießer unwillkürlich schuldig.

Persönliche Sünden wirken auf diese Weise nach, auch wenn der Sünder selber Vergebung erfahren hat. Wenn die Kirche bekennt, dass mit der Taufe die Befreiung von der Erbsünde erfolgt, dann behauptet sie nicht, dass die leidvollen Folgen der sündigen Taten anderer den Getauften nicht auch weiterhin treffen. Sie bekennt aber, das er in eine neue Beziehung zu Christus gestellt ist, in der neues, heilvolles Leben möglich ist, das heilvolle Folgen für alle zeitigt und dem der gute Ausgang verheißen ist.

In diesen Denkzusammenhang passt die Anschauung von der „Unbefleckten Empfängnis“ schwerlich hinein (einmal davon abgesehen, dass diese Bezeichnung nicht mehr stimmt). Muss die Behauptung einer Freiheit von der „Erbsünde“ Maria nicht aus dem Gesamtzusammenhang der Menschheit herausnehmen? Kann jemand ohne Beziehung zu anderen und zu deren sündigen Taten noch Mensch genannt werden?

 

Klaus Rohmann